Ich habe meinem Chef gesagt ich hatte einen Autounfall weil ich zu spät gekommen wäre, er will Unfallbericht den ich nicht habe was jetzt?
14 Antworten
Nicht bei jedem Unfall muss die Polizei hinzu gerufen werden. Also gibt es auch nicht bei jedem Unfall einen Unfallbericht der Polizei.
Falls Du natürlich die Polizei erwähnt hast, kann Du eventuell nur behaupten, er läge Dir noch nicht vor. Später kannst Du sagen, dass dieser an die Versicherung geschickt wurde und hoffen, dass Dein Chef das irgendwann vergessen hat...
Besser versuchen, als gekündigt zu werden. Obwohl man wegen Zuspätkommens normalerweise maximal abgemahnt werden sollte ... außer es ist vielleicht nicht zum ersten mal passiert. Weiß man hier ja nicht....
Was lernen wir daraus? Lügen haben kurze Beine. Besonders mit solchen Lügen ist man meist ziemlich blöde dran.
Das Problem ist nämlich, wenn Du einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hast, ist das ein meldepflichtiger Wegeunfall, der bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden muß. (Solltest Du nämlich tatsächlich einen Unfall haben und eventuell Schäden davongetragen haben, so daß Du auch eine Zeitlang nicht arbeitsfähig bist aber weiter Geld/Gehaltsfortzahlung bekommen möchtest, dann kommen die dafür auf bzw. holen sich das vom eventuellen Unfallverursacher wieder).
Ich weiß nicht genau, wie das in Deiner Firma ist, wie groß die ist (bist Du noch Azubi?) aber da wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als reinen Tisch zu machen.
Warum soll das ein meldepflichtiger Arbeitsunfall sein? Er war doch gar nicht arbeitsunfähig.
Lies genau, ein Wegeunfall. Auf dem Weg zur Arbeit oder wieder zurück ist man versichert, darum geht es. Und wenn Du zu Deinem Chef sagst, Du hast auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall (oder auch als Radfahrer oder Fußgänger, egal wie) gehabt, ist dieser verpflichtet, an die Berufsgenossenschaft eine Meldung darüber zu machen. Es geht dabei noch nicht mal um ein eventuelles Protokoll der Polizei.
Wenn keine Krankheit vorliegt, muß nicht immer gleich eine Unfallmeldung gemacht werden, wird aber empfohlen, da manchmal auch Spätfolgen auftreten können. Wenn der Chef mit solchen Fällen vielleicht schon mal schlechte Erfahrung gemacht hat, ist er da vielleicht einfach etwas übergenau oder er vermutet aus irgendeinem Grund, daß die Angaben nicht korrekt sind. Und da ist er einfach mal derjenige, der das Recht und die Pflicht hat, die Unfallmeldung einzufordern.
Das spielt auch gar keine Rolle. Ein Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall und darum auch meldepflichtig. Völlig egal, was passiert ist. Allein die Tatsache, DASS etwas passiert und Folgen haben KÖNNTE, zählt.
Gruß S.
Keine Regel oder Vorschrift in Deutschland ohne Ausnahme. Der Arbeits-/Wegeunfall muß gemeldet werden, wenn es zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen kommt. Dabei zählt der Unfalltag aber nicht mit.
In der Praxis ergibt sich jedoch das Problem, daß der Arzt auf dem Krankenschein "Arbeitsunfall" ankreuzt, ist ja auch in Ordnung. Damit geht aber schon eine Meldung an die jeweilige Berufsgenossenschaft, auch wenn die AU nur 1 oder 2 Tage lang war. Und die fordert dann den Arbeitgeber auf, eine UNfallmeldung zu machen.
Der muß also den Arbeitnehmer wieder ansprechen, warum noch keine Meldung erfolgt ist und die Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft nachreichen. Es sei denn, nach erfolgter Rücksprache Arbeitgeber/Berufsgenossenschaft erkennt diese, daß die Meldung nicht zwingend nötig ist.
Das macht aber immer wieder einen Haufen Arbeit, also halten es viele Arbeitgeber so, sofort und immer eine Unfallmeldung. Daher sind dann viele der Meinung, es müsse immer eine Unfallmeldung gemacht werden.
Leute!!!
In unserem (Lügen-)Falle ging er doch gar nicht zum Arzt! Er kam nur später zur Arbeit. In diesem Falle passiert mit der BG gar nix, weil er weder AU war noch irgendein Arzt ihn gesehen hat. Und wenn er nicht zum Arzt will, kann ihn der Chef auch nicht zwingen.
Wenn der AG eine Unfallmeldung machen will - kann er ja. Unser Lügenbaron schreibt da was auf und fertig. Die BG heftet das ab, weil ja keine Behandlungsbedürftigkeit vorlag, keine Kosten entstanden sind. Damit ist der Fall dann erledigt.
Sorry, tut mir leid, in dem Falle muß ich Dir recht geben. Das ist mir in dem Falle durchgerutscht, daß er gar nicht beim Arzt war.
Aber deshalb diese Lügenstory noch weiter ausbauen??? Ich habe von Tag zu Tag mehr das Gefühl, daß in unserer Gesellschaft nur noch gelogen, geschummelt und vertuscht wird. Muß das sein? Damit habe ich echt ein Problem. Ich habe noch gelernt, daß man das nicht macht. Aber wie oft und mit einer Selbstverständlichkeit die Leute sich gegenseitig zu solchen Aktionen auffordern und es als Lösung vorschlagen, ohne auch nur einen Hauch von schlechtem Gewissen zu haben und das als richtig und normal ansehen, da rollen sich mir die Fußnägel auf.
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann muß ich mit den Konsequenzen leben. Es setzt hoffentlich einen Lernprozeß in Gang und ich mache beim nächsten Mal keinen unüberlegten Fehler und schalte erst mal mein Hirn ein, bevor ich Mist verzapfe.
Solltest du mit dem Gedanken spielen, einen Unfallbericht zu fälschen, rate ich dir dringend davon ab... dein Chef würde den Unfallbericht der Berufsgenossenschaft weitermelden und damit sind wir im (versuchten) Betrug, also einer Straftat.
Sorry, aber wie die anderen hier bin auch ich der Meinung, dass du einfach selten dämlich gehandelt hast.
Schadensbegrenzung: Sag deinem Chef die Wahrheit und hoff darauf, dass er dir noch eine Chance gibt.. oder warte ab, bis er die Wahrheit rausfindet und melde dich beim Arbeitsamt!
Hoi.
Wenn du richtige Eier hast, sagst du jetzt die Wahrheit. Ist wohl schon öfter vorgekommen und er hat die Schnauze von deiner Unpünktlichkeit voll, was?
Wenn du falsche Eier hast - er hat kein Recht auf einen solchen Bericht. Dort stehen persönliche Daten drin, z.B. Name und Anschrift des Unfallgegners, die ihn aus Datenschutzgründen nichts angehen. Aber er wird sauer sein und dir das weitere Arbeitsleben zur Hölle machen. Lohnt sich das?
Ciao Loki
Das ist ein Irrtum. Wenn es tatsächlich einen Unfallgegner gibt, hat der Arbeitgeber eben doch das Recht auch den Unfallbericht der Polizei anzufordern um diesen an die Berufsgenossenschaft weiterzugeben.
In dem Fall bin ich aber nicht sicher, ob der AG dann das Recht hat oder die BG ... es muss nicht unbedingt offen für den AG sein, denke ich.
Gruß S.
Nein. Die BG kann das direkt bei der Polizei/Staatsanwaltschaft anfordern, wenn eine Regreßnahme geprüft wird. Der Verletzte muss dann nur ein paar Angaben zum Unfall machen.
Aber hier kommt die BG doch gar nicht ins Spiel, weil keine Arbeitsunfähigkeit vorlag!
Dann wirst du wohl mit der Wahrheit heraus rücken müssen.
Das "Vertrauensverhältnis" dürfte damit aber so oder so dahin sein.
Da führt dann eine Lüge zur nächsten, bis man vollends unglaubwürdig ist.
Solches Personal will niemand.