Alarmanlage in Geschäft piept ohne Diebstahl?
Hallo ihr Lieben,
Gestern war ich mit einer Freundin in einer Großpafümerie (Müller) und dann sind wir vom Kosmetikabereich in die Spieleabteilung gegangen. Dort haben wir uns anscheindend irgendwie auffällig verhalten denn plötzlich standen 4 Verkäuferinnen am Ausgang und 2 haben uns verfolgt. Dann hörten wir: "Sicherheitsdienst bitte in die Spielwarenabteilung" und die Situation wurde noch seltsamer, denn wir haben NICHTS geklaut! Dann als wir rausgegangen sind hat die Alarmanlage gepiet und wir wurden zurück geschickt um unsere Taschen zu kontrollieren. Ja und dann wurde die Tasche durchsucht. Natürlich nichts gefunden und dann durften wir gehen, beim diesmaligen rausgehen hat es nicht gepiept. Meine Fragen: 1.Dürfen die Verkäuferinnen überhaupt meine Tasche kontrollieren? 2.Haben die Verkäuferinnen beim rausgehen extra die Alarmanlage angeschaltet damit sie unsere Taschen kontrollieren können? 3.Wäre das überhaupt erlaubt?
4 Antworten
1.Dürfen die Verkäuferinnen überhaupt meine Tasche kontrollieren?
Nein, das dürfen sie nicht. Nur mit deinem Einverständnis - und das würde ich an deiner Stelle nicht geben.
2.Haben die Verkäuferinnen beim rausgehen extra die Alarmanlage angeschaltet damit sie unsere Taschen kontrollieren können?
Ob die Verkäuferinnen irgend ein Knöpfchen gedrückt haben, kann man nicht wissen. Aber es spielt auch keine Rolle, weil die Verkäuferinnen auch dann nicht die Taschen kontrollieren dürfen, wennn es piept.
3.Wäre das überhaupt erlaubt?
Wer einen Laden betreibt, kann dort auch soviel "piepen" wie er will (dann piepst es wohl bei ihm). Doch das Verkaufspersonal oder der Ladeninhaber kann ehrliche Kunden nicht aufhalten oder durchsuchen. Ein ehrlicher Kunde kann jederzeit hingehen, wohin er möchte. Ladeninhaber und Verkäuferinnen machten sich ggf. sogar strafbar, wenn sie einen ehrlichen Kunden nötigen oder festhalten.
Danke für die ausfürliche Antwort.
taschenkontrolle darf nur die polizei machen
nötigung, ja (aber, was bringt dir das?)
Nee nee hatte ich nicht vor habe ja auch im Prinzip geschrieben aber könnte ich..
Im Nachhinein sicherlich nicht mehr.. Siehe bei Google nach freiwilliger Unterwerfungsakt
also ob die verkäuferinnen selbst das dürfen weiß ich nicht. es gibt ja meistens so einen kaufhausdetektiv, der darf das mit sicherheit & die polizei sowieso. ja das könnte gut sein. ob sie das dürfen weiß ich leider nicht.
Nein, auch ein Kaufhausdetektiv darf niemanden gegen seinen Willen durchsuchen. Und die Polizei durchsucht auch niemanden, gegen den nicht ein begründeter Verdacht besteht. Zudem kann ein ehrlicher Kunde nicht dazu gezwungen werden auf die Polizei zu warten.
das darf die verkäuferin machen
Wie kommst du darauf? Deine Antwort ist falsch.
auch falsche Antworten bringen Punkte! LOL
ups...
Also könnte ich die Verkäuferinnen im Prinzip anzeigen?