Ich habe eine Tochter für die ich Unterhaltsvorschuss bekomme, muss ich das den Jugendamt melden wenn mein neuer Freund zu uns einzieht?
Unterhaltsvorschuss trotz Zusammenleben mit neuem Partner?
4 Antworten
Wenn der Freund bei euch einzieht, hat das nichts mit dem Unterhaltsvorschuss zu tun, den könntest du weiter für das Kind beziehen - bis ihr ggf. heiraten würdet...
Nur deine Steuerklasse würde sich ggf. ändern durch den Einzug des Freundes - du könntest dann nicht mehr Steuerklasse 2 beanspruchen.....
Das Zusammenleben mit einem neuen Mann hat keinen Einfluss auf den Unterhaltsvorschuss, daher musst du es nicht unbedingt dem Jugendamt mitteilen, allerdings auf dem jährlichen Abfragebogen korrekte Angaben machen.
Du musst allerdings mitteilen, wenn du beabsichtigst, zu heiraten und ein etwaiger Termin bekannt ist. Ebenso, wenn du mit dem Kindsvater zusammen ziehen willst. Beides hat die Einstellung des UV zur Folge.
Das Geld ist für das Kind, das hat nichts mit Dir zu tun. Es ist egal, mit wem Du zusammenlebst.
Nein musst du nicht.
Nein, aber solltet ihr heiraten, fällt der UVG weg.
Aber nicht der Unterhaltsanspruch für Dein Kind. Du solltest dann klagen.
Wenn man UV bekommt, kann man davon ausgehen, dass beim Vater nichts zu holen ist, da hilft es einem gar nichts, den Vater auf Unterhalt zu verklagen. Und der Anspruch auf UV erlischt mit der Hochzeit halt nun mal.
Habe ich auch gedacht..aber muss ich das melden das jemand eingezogen ist?