Verein verlangt Geld von mir?

11 Antworten

Schau ob diese Zwangsgelder für die Termine in der Satzung stehen. Wenn nicht so mußt du sie auch nicht bezahlen.

Dann schreibst du eine Kündigung.

Hiermit Kündige ich fristgemäss zum Februar 2018 meine Vereinsmitgliedschaft.

Ich teile ihnen mit, das ich zu keinem weiteren Termin erscheinen werde. Da in ihrer Satzung die von Ihnen Verlangten Gelder für verpasste Termine nicht verzeichnet sind werde ich diese in Zukunft nicht mehr zahlen.

Unterschrift. Punkt aus.

Geht natürlich nur, wenn die Zwangsgelder wirklich nicht in der Satzung stehen, wenn sie drin stehen wirst du sie zahlen müssen bis zum Vereinsaustritt. Und den Ordentlichen Mitgliedsbeitrag mußt du natürlich bis Februar weiter zahlen.

Es steht die Frage im Raum ob der Vertrag, der damals von einem Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern eingegangen wurde, zu Zeiten der Volljährigkeit des Vereinsmitglieds noch Bestand haben kann.

Ich denke schon, denn aus deinen Zeilen geht nicht hervor, dass du seit dem Erreichen der Volljährigkeit Anstrengungen zur Auflösung, bzw. Kündigung des Mitgliedsvertrages unternommen hast.

Wenigstens bleibt es dem Verein unbenommen, die Beiträge im Mahnverfahren einzufordern. Solche Mahnverfahren sind für die Vereine auch eine simple Kostenfrage, da sie dafür in Vorkasse treten müssen.

Viele Vereine sind auf die Beiträge zwingend angewiesen, da, je nach Art der Abteilung, ein Mitgliedsschwund festzustellen sein kann. In kleineren Ortschaften sollte man das als Schuldner (ob vermeintlich, oder auch eben nicht) keineswegs überstrapazieren, denn man kennt dich dort!

berlina76  02.06.2017, 17:10

Über die Mitgliedsbeiträge scheint er ja auch nicht zu streiten, sondern über die Zwangsabgabe bei nichterscheinen zu Vereinsterminen.

Der Verein hat einen Anspruch darauf, daß Du den Beitrag zahlst solange Du Mitglied bist.

Mahnbescheid --> Vollstreckungsbescheid --> Pfändung wäre der übliche Weg; wenn die Pfändung aktuell mangels Masse nicht durchgeführt werden kann, kann man warten, bis Du pfändbare Einkünfte hast (mind. 30 Jahre lang).

Und die Zinsen laufen weiter und die Gebühren erhöhen sich immer weiter...

ich500  02.06.2017, 17:09

Man könnte doch die Sache so drehen, das der Vertrag aufgrund des §108 BGB unwirksam ist, da die damals Erziehungsberechtigten keine Genehmigung erteilt haben.

DerSchopenhauer  02.06.2017, 17:12
@ich500

Nein - die Erziehungsberechtigten müssen nur zustimmen - das kann auch durch Duldung geschehen - zudem ist ja inzwischen schon die Volljährigkeit erreicht

DerSchopenhauer  02.06.2017, 17:23
@DerSchopenhauer

Wenn die Eltern tatsächlich überhaupt nichts vom Eintritt in den Verein gewußt haben (kann ich mir kaum vorstellen - das bekommt man in der Zwischenzeit ja wohl mit), wäre der Beitritt damals unwirksam gewesen; aber inzwischen bist Du ja volljährig - damit wurde zum 18. Lebensjahr der Vereinseintritt dann wirksam.

Alledings haftest Du für den Mitgliedsbeitrag während der Zeit als Minderjähriger gem. § 1629a Abs.1 BGB nur mit dem Vermögen, das Du am Tag des 18.Geburtstages hattest - wenn Du an diesem Tag nichts hattest, mußt Du der Forderung widersprechen und Dich auf die Minderjährigenhaftungsbeschränkung berufen.

Du kannst dich kaum darauf berufen, dass der Vertrag nicht gültig sei, weil deine Eltern nicht unterschrieben haben. Auf einem Beitrittsformular steht in der Regel, dass bei Jugedlichen die Eltern zu unterschreiben haben. Man kann von einem Verein nicht verlangen, dass er jede Unterschrift prüft.

Zuem hast du ja auch nachdem du 18 geworden bist, weiter am Vereinsleben teilgenommen und dadurch bekundet, dass du die Gültigkeit der Mitgliedschaft anerkennst. Somit kannst du die Mitgliedschaft eben allenfalls fristgerecht kündigen.

Ich kann mir allerdings keinen Verein vorstellen, bei dem man zu aktiver Mitarbeit verpflichtet ist. Abgesehen vielleicht von ein paar Pflichtstunden im Jahr.

Ich kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass ein einfacher Amateurverein ein Interesse daran hat, Mitgliedsbeiträge über ein Gericht einzuklagen. Wenn das nicht in einem vernünftigen Gespräch geregelt werden kann, wäre das schade für alle Beteiligten.

Halbammi  24.09.2017, 17:18
Man kann von einem Verein nicht verlangen, dass er jede Unterschrift prüft.

Und eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung ist das dann noch obendrein drin.

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Ja, das könnte er.

Ein vernünftiges Gespräch mit dem Vorstand hilft dir vielleicht weiter

Doch  bist selbst schuld. Warum hast du die Mitgliedschaft nicht schon 1 Jahr früher gekündigt, dann wärst du schon lange aus dem Vertrag raus.