Ich brauche eine Arbeitsbescheinigung aber...?

5 Antworten

Der alte Arbeitgeber ist nach dem SGB III verpflichtet die Arbeitsbescheinigung auszustellen. Du kannst sie per Post, per Mail oder telefonsich anfordern, wenn Du nicht mehr hingehen möchstet.

Wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung nicht ausstellt, kann er durch die Agentur für Arbeit mit einem Bußgeld- / Zwangsgeldverfahren notfalls dazu gezwungen werden.

du gehst hin, legst das formular hin und fragst wann es fertig ist oder setzt eine frist von 7 tagen, dann holst du es wieder ab.

was für ein kindisches verhalten

Hey Chuliosta168

Wäre es möglich die Bescheinigung Per Mail anfordern zu lassen oder jemand aus meiner Familie diese Persönlich anfordern kann.

Du hast es per Anruf bzw. mail versuchen. Der AG kennt seine Pflichten,warum es hier gezicke gibt wissen wir nicht.

Du bist ü18-dann kann keine andere Person für dich derartige Aufgaben erledigen. 

(Ausnahne-du klärst das bürokratische und jemand anderes holt die Unterlagen mit deiner Erlaubnis ab. Aber mal ehrlich-das kommt nicht erwachsen rüber.) 

Ja ich habe das damals per Post an die Personalabteilung geschickt