Ich bin heute 18 geworden, darf ich schon auto fahren. Ich habe meinen Führerschein hier aber nur den mit dem Begleiteten fahren mit 17?
Ich habe mein Pkw Führerschein vor einem halben Jahr gemacht, da war ich 17 und dadurch habe ich die Fahrerlaubnis mit begleiteten fahren bekommen? Heute ist die Zulassungsstelle zu und ich kann meinen Plastik Führerschein nicht abholen, darf ich trotzdem fahren da ich heute 18 geworden bin und meinen Führerschein mit Begleiteten fahren habe?
Danke schon mal.
4 Antworten
Die Antwort der anderen ist FALSCH.
Auf dem Führerschein des begleitenden Fahrens steht, dass du diesen Führerschein bis zu einm halben Jahr nach deinem 18. Geburstag als Führerschein nutzen darfst.
Du solltest deinen richtigen Schein aber trotzdem abholen oder anrufen, ob dieser bereits verschickt wurde.
LG
Nur 3 Monate, aber ansonsten DH!
Du kannst ja mal auf dem Führerschein für das begleitende Fahren schauen was drauf steht. Ich habe meinen vor 3 1/2 Jahren gemacht und bei mir stand das da noch drauf. :-)
Gerne! Herzlichen Glückwunsch und jederzeit eine gute Fahrt ! :-) Genieß den Tag...
Du musst deinen Schein bei der Führerscheinstelle abholen soweit ich richtig informiert bin.
Lg
HelpfulMasked
Ja, du darfst alleine fahren.
Die BF17-Bescheinigung gilt ab dem 18. Geburtstag noch 3 Monate lang, die Auflage einer Begleitperson entfällt aber.
Siehe dazu auch https://www.gutefrage.net/frage/fuehrerschein-mit-17-ab-18-jahren-alleine-fahren
"1. Den Führerschein hast du beantragt, das Kärtchen wird zu einem 18.
Geburtstag ausgestellt. Du brauchst den nicht mehr extra zu beantragen.
2. Ab dem 18. Geburtstag kannst du bei der Führerscheinstelle deinen Kartenführerschein abholen.
3. Die Bescheinigung für BF17 wird noch 3 Monate lang als Nachweis für die Fahrerlaubnis akzeptiert (in Deutschland!)
4. Du hast ja eine vollwertige Fahrerlaubnis. Diese hat lediglich die
Auflage, dass bis zum 18. Geburtstag im PKW eine Begleitperson dabei
sein muß. Sobald du 18 bist, darfst du auch allein fahren. Mit Roller
usw (Klassen M,L,S sind ja eingeschlossen) darfst du auch mit BF17 schon
allein fahren.
5. Wenn du nach dem 18. Geburtstag in den ersten 3 Monaten noch mit der
BF17-Bescheinigung fährst, dann darfst du nicht ins Ausland. Du hast
zwar die vollwertige Klasse B, aber als Nachweis der Fahrerlaubnis wird
dort nur das Kärtchen nicht aber die Bescheinigung von BF17 akzeptiert."
Danke für deine Antwort!
Ja klar, ich hole ihn direkt morgen ab. Aber wie gesagt ich hab halt bedenken, nicht das ich jetzt los fahre und am Ende wenn eine Polizei Kontrolle kommt das sie sagen das der Führerschein mit den Begleiten fahren ungültig ist. Danke für deine Antwort!