Wenn ich mit 16 einen amerikanischen Führerschein habe, darf ich dann in Deutschland fahren?
Kann man dann ohne Begleitung fahren, oder wie in Deutschland erst ab 17 begleitet und ab 18 unbegleitet? Oder muss ich den deutschen Führerschein neu machen?
Danke :)
6 Antworten
Früher war es so, dass man mit einem ausländischen Führerschein 6 Monate fahren durfte. Das gilt im Prinzip auch heute noch. Allerdings hat sich eine Kleinigkeit geändert. Hier in Deutschland muss man auch das Mindestalter haben. Seit dieser Änderung dürfen 16-jährige Amerikaner hier nicht mehr fahren. Davon unbenommen können sie ihren Führerschein mit 18 in einen deutschen umschreiben lassen - oder sogar früher in einen B17. Ob dabei Prüfungen abgelegt werden müssen, das hängt davon ab, aus welchem am. Bundesstaat der Führerschein kommt, und ist in der Anlage 11 der FeV zu sehen.
Nebenbei .. diese Gesetzesänderung mit dem Mindestalter hatte auch anderweitig zu Problemen geführt. Deutschland und Österreich hatten ein Abkommen, nachdem deutsch 17-jährige in Österreich mit ihrem BF17 mit Begleiter fahren konnten. Im Gegenzug durften die 17-jährigen Österreicher, die ja mit L17 allein fahren, auch in Deutschland fahren. Durch die Vorschrift mit dem Mindestalter hatte man das unbeabsichtigt ebenfalls abgestellt. Mittlerweile wurde das aber wieder korrigiert, so dass die Österreicher wieder mit ihrem L17-Schein mit 17 allein hier fahren dürfen. Das nur mal so als interessante Information nebenbei.
Du kannst ihn dir umschreiben lassen. Darfts dann aber erst damit fahren wenn du das entsprechende Alter hast. ( in de. mindestens 17)
Mit einem ausländischen führerschein darf man soweir ich weiß 6 wochen fahren oder 6 monate, aber wie es mit dem alter ist weiß ich nicht
Deutscher Staatsbürger? Nein, in den Staaten schon, du kannst den aber sicher in einen BF 17 umschreiben lassen. https://www.jungesportal.de/fuehrerschein/auslandsfuehrerschein.php
Sofern man der FS legal erworben wurde. In den meisten Staaten ist das ab 16 möglich.
Nein, dieser Führerschein wird in Deutschland nicht anerkannt.