Muss ich meine Führerscheinkarte noch einmal extra beantragen-Berlin?
Hallo! Ich habe begleitetes Fahren mit 17 gemacht und habe jetzt nur ein "Stück Papier" als Führerschein. Mit 18 kann man die richtige Führerscheinkarte bekommen, nur muss ich die noch einmal extra beim Bürgeramt beantragen oder habe ich die automatisch mit beantragt als ich das Begleitetes Fahren mit 17 beim Bürgeramt angemeldet habe und kann die mit 18 dann einfach abholen gehen? Kennt sich da jemand aus? Hat da jemand vielleicht schon Erfahrungen gesammelt ? LG und danke!
4 Antworten
"Der Kartenführerschein muss zwar nicht eigens beantragt werden, dies macht die Führerscheinstelle automatisch etwa einen Monat vor dem 18. Geburtstag der Fahranfänger und -anfängerinnen. Sie müssen ihn aber – sobald sie 18 Jahre alt sind – bei der Führerscheinstelle selbst abholen und dabei die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen."
http://www.bf17.de/so-funktionierts/faq-jugendliche.html
Bisschen googlen und du hast es ;)
Hallo Grace,
die Prüfbescheinigung des BF17 ist nach Vollenden des 18. Lebensjahres noch 3 Monate gültig.
Den Führerschein kannst du dir an der Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde oder auch Bürgeramt abholen.
Der sollte dort für dich bereitliegen. Es empfiehlt sich aber, vorher mal anzurufen und nachzufragen, da das wohl nicht immer wirklich der Fall ist.
Viele Grüße
Michael
Du hast schon alles beantragt, und an deinem 18. Geburtstag (bzw. dem nächstfolgenden Arbeitstag) wird der Führerschein eingetütet und dir zugeschickt.
Wichtig: Sollte sich in der Zwischenzeit deine Anschrift geändert haben, teile das der Führerscheinstelle mit.
Die hast Du automatisch mit beantragt. Du hast doch damals ein Bild abgegeben und auf einem extra Blatt unterschrieben, richtig? Daraus wird die FS-Karte "gebastelt".