Am 18ten Geburtstag Führerschein noch nicht per Post da, Wie ist die Regelung der Fahrerlaubnis?
Wenn man an seinem 18ten Geburtstag seinen Führerschein noch nicht per post bekommen hat, darf man dann trotzdem mit dem " Begleitetes Fahren ab 17"- Formular fahren? Die eigentliche Fahrerlaubnis ist laut Fahrlehrer der Führerschein (der richtige) und ohne darf nicht gefahren werden. Sieht Vater Staat das wirklich so eng, obwohl es nicht einmal meine Schuld wäre wenn der Führerschein nicht pünktlich kommt?
lg :)
3 Antworten
Die Bescheinigung "Begleitetes Fahren" gilt bis 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag als Fahrerlaubnis.
Also ja, du darfst damit ab deinem 18. Geburtstag bis 3 Monate allein fahren.
Danke,
und nachzulesen ist dies in der
FeV §48a :
(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.
Nein, darfste nicht. Wart lieber und erspar Dir viel Ärger.
Nachtrag: Ruf an und frag wo der bleibt.
Darf er doch.
Ich sagte doch eindeutig "erspar Dir Ärger!"
Die Gesetze sagen "im BESITZ" einer Fahrerlaubnis. Einige Bundesländer sehen es nämlich anders, btw. der Ordnungshüter.
Versuch das mal in BaWü oder Bayern. Wenn, dann auch nur in Begleitung und auch da wird schon gestänkert.
Also.... lieber warten.
Er bekommt ja keinen Ärger daher ist deine Antwort einfach nur falsch.
Ist mir neu, dass in BaWü oder Bayern eine andere FeV gilt.
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Am Anfang bei der Einführung des "Begleiteten Fahrens" gab es unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland, dies ist aber schon laaange her und JEDER der heute in der Probezeit ist fällt schon genauso laaaaange nicht mehr unter die alten verschiedene Bundesland zu Bundesland Regelungen.
Ich verstehe was Du meinst. Du aber nicht was ich meine.
Es gibt im juristischem eine klare Definition auf "Besitz". Materialistisch gesehen bedeutet es den physischen Besitz. Also "Pappe inne Hand". Durchaus kann es eben so, oder so ausgelegt werden. Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung schon die "richtige" Definition wählen, wenn ein Unfall passiert.
Man oh mann, das ist keine Auslegungssache, sondern ist in der FeV eindeutig geregelt !!!!!!!!
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www.verkehrsportal.de/fev/fev_48a.php
Die Fahrerlaubnis ist keine Pappe in der Hand. Was man in der Hand hat, das ist der Fuehrerschein (Karte) oder eine Bescheinigung, mit der man den Besitz der Fahrerlaubnis nachweisen kann. Die Fahrerlaubnis hat man also mit beiden. Die Bescheinigung hat man, weil darauf die Auflage geschrieben steht, dass man naemlich bis 18 immer einen Begleiter dabei haben muss. Und ist man dann 18, dann entfaellt diese Auflage. Die Fahrerlaubnis hat man dadurch immer noch - und kann dann auch allein fahren.
Man sieht also, wenn man keine Ahnung hat einfach mal klappe halten! Man darf 3 Monate noch mit dem rosa Zettel fahren!!!!
ja das sieht der Staat so eng! Ohne Führerschein (begleitetes Fahren ist kein Führerschein) darfst du nicht alleine Fahren, auch nicht wenn du 18 bist
Klar darf er das, ist doch in der FeV §48a geregelt, warum erzählst du Sachen welche nicht stimmen ?
Wenn du dich nicht auskennst und Du nur Vermutungen anstellst, dann schreibe dies dazu.
Das sagen auch die in der FSST und der Lehrer eigentlich! Du darfst definitiv noch 3 Monate damit faren!
DH..die einzige richtige Antwort