Gibt es eine Behörde, die mir bzw. meiner Versicherung bestätigen kann, dass ich am begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen habe?

9 Antworten

Ich denke mal die Stelle, die dir den pinken Papierschein ausgestellt hat besitzt auch Unterlagen darüber. Ich würde mal da nachfragen.

hm.... und dein Führerschein ist auch nicht mehr auffindbar?

XLACKdavid 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 13:42

auf dem Führerschein steht zwar das Ausstelldatum, aber hinten leider auch das Abholdatum. Den Führerschein darf man erst ab 18 abholen, ist für die Versicherung also kein Beleg, dass ich schon mit 17 gefahren bin.

Apolon  16.03.2017, 13:45
@XLACKdavid

Mir liegt eine Kopie eines Führerscheins vor, worin das genaue Ausstellungsdatum des Führerscheins fürs begleitete Fahren vermerkt ist.

XLACKdavid 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 13:57
@Apolon

schade bei mir leider nicht... Mein Bürgeramt hat übrigens bei meinem Pass auch vergessen zu schreiben, dass dieser in Berlin ausgestellt wurde... Aber das ist ein anderes Thema

Hallo XLACKdavid,

das Du am begleitetem Fahren teilgenommen hast, ist im Führerschein ersichtlich.

In dem Führerschein sind folgende Angaben zu finden.

Nr.

  • 1. Name
  • 2. Vorname
  • 3. Geburtsdatum und Ort
  • 4a. Ausstellungsdatum
  • 4b. Ablaufdatum
  • 4c. Ausstellungsbehörde
  • 5. Führerscheinnummer
  • 9. Fahrerlaubnisklasse
  • 10. Erteilungsdatum
  • 11. gültig bis
  • 12. Beschränkungen/Zusatzangaben

Bezüglich Deiner Frage ist die laufende Nr. 9 und Nr. 10 ausschlaggebend. Diese findest Du auf der Rückseite Deines Führerscheines.

In der Zeile 9. steht Klasse B und dahinter in der Zeile 10 steht das Datum, wann Du die Klasse B erworben hast. Bei Fahrern die die Klasse B im Rahmen des begleiteten Fahrens erworben haben steht in der Klasse 10 allerdings nicht direkt das Datum des Erwerbs, sondern nur ein " *) " und das Datum des Erwerbs ist handschriftlich auf einem weißen Aufkleber der sich ebenfalls auf der Rückseite ( und zwar oben links ) befindet eingetragen.

Und dieses Datum ist nicht Dein 18. Geburtstag, sondern der Tag an dem Du die Prüfung abgelegt hast, bzw, wenn Du die Prüfung vor Deinem 17. Geburtstag abgelegt hast dann steht dort das Datum Deines 17. Geburtstages.

Und anhand dieses Datums kannst Du belegen, dass Du am begleitetem Fahren ab 17 teilgenommen hast.

Eine Bescheinigung einer Behörde benötigst Du nicht als Nachweis.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn in deinem Führerschein steht, das du  ihn mit 17 bekommen hast, (Geburtsdatum) sollte jeder davon ausgehen, das du am begleiteten Fahren teilgenommen hast. 

Ansonsten hättest du den Schein erst ab 18 bekommen. (Ausstellungsdatum) Das sollte auch der Versicherung genügen,wenn die eine Kopie davon haben.

  Möglicherweise gibt die Behörde (Führerscheinstelle) auch eine Bescheinigung, allerdings lassen die sich die Bescheinigung etwas Kosten.


Ich hatte meine Prüfung 4 Monate früher gemacht, aber erst am 18 Geburtstag den Schein bekommen, mit einem Datum versehen.

Frag bei der Führerscheinstelle, die sollten Unterlagen haben-