Berufsverbot wegen Steuernachzahlung?

5 Antworten

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Erst einmal - Hartz-4 ist für Menschen und ein Recht! Niemand ist ein Schmarotzer der dieses Geld beantragt.

Ein Gewerbeverbot würde nicht viel bringen bei Dir - ist klar. Bedeutet aber auch für fünf Jahre nicht einmal Geschäftsführer einer selbst gegründeten Mini-GmbH werden zu können.

Nicht einmal 1.000 Euro, schreibst Du. Davon bleiben Dir 80 €. Davon ab rechnet man nicht Miete und anderes, sondern Sozialversicherung und Steuern. Davon musst Du den Lebensunterhalt bestreiten.

Es wäre für Dich erst einmal wichtig Deine Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Das fängt natürlich mit Versicherungen an. Hoffentlich bist Du in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben und zahlst auch an die Künstlersozialkasse.

Dann kann man über eine Steigerung der Einnahmen nachdenken. Beispielsweise durch Unterricht oder Straßenmusik. Über konkretes hast Du nicht geschrieben, daher einfach nur ins Blaue geschossen. Ich hoffe jetzt nicht lesen zu müssen, warum dies und das nicht geht, sondern bestenfalls was Du dafür tun musst um das machen zu können.

Springen diese Maßnahmen - die Du kannst - an, dann muss ganz schnell die realistische Einkommensteuervorauszahlung berechnet werden. Auf der Grundlage kann man dann eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt erwirken.

Übrigens: Das Dich andere Dinge krank gemacht haben, ist zwar traurig, trotzdem bringt es nichts. Gerade als Freiberufler kann man ganz schlecht anderen die Schuld geben. Nicht einmal dem Finanzamt.

Du bist Unternehmer, dann verhalte Dich auch so.

Und kalkuliere in den Pott, was Du im Jahr verdienen musst und monatlich einnehmen musst auch einen Steuerberater ein. Dann kannst Du das was ich Dir hier als kleinen Fahrplan notiert habe auch umsetzen.

In der Zwischenzeit - stelle Dich vorsichtshalber darauf ein - wird das Finanzamt den Druck erhöhen.

Viel Erfolg.

Ein Berufsverbot kann das Finanzamt nicht verhängen, aber das Finanzamt kann Dein Gewerbe von Amts wegen abmelden und Dich der STRAFTAT der Liebhaberei bezichtigen wenn durch die Ausübung deines Gewebes weder in der Vergangenheit kein mindest Einkommen erzielt worden ist und dies auch in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten sein wird. In dem Fall ist es sogar evtl. sogar gar die Pflicht des Finanzamt dich vor Dir selbst zu schützen. Ich kann das (noch) nicht rechtlich begründen, aber nach meinem rechts Verständnis halte ich das für nachvollziehbar.

Y0DA1  16.12.2015, 14:16

sorry, aber da stimmt mehr oder weniger gar nichts davon, was du du geschrieben hast.

Berufsverbot

wenn dann Gewerbeuntersagung und das Finanzamt stellt bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag zur Gewerbeuntersagung. D.h. das Finanzamt kann es selbst nicht untersagen.

Dich der STRAFTAT der Liebhaberei bezichtigen

Liebhaberei ist keine Straftat und wenn, dann hätte er keine Gewinnerzielungsabsicht. Er hat aber eine Gewinnerzielungsabsicht, nach den Angaben zu seiner Frage.

wenn durch die Ausübung deines Gewebes weder in der Vergangenheit kein mindest Einkommen erzielt worden ist

egal wie groß der Gewinn ist, Gewinn ist Gewinn, auch bei 1 €, dann ist die Gewinnerzielungsabsicht da, bzw. kann schwer abgetahn werden. Wobei auf den Totalgewinn ab zu stellen ist.

InstruFreak 
Beitragsersteller
 16.12.2015, 14:15

Hallo und danke für deine Antwort. Beachte aber bitte folgendes: Liebhaberei ist keine Straftat und ich habe kein Gewerbe.

Die Tätigkeit untersagt bekommen, kann man nur, wenn man ein Gewerbe betreibt (§ 35 GewO - Gewerbeordnung).

Das Finanzamt kann wegen rückständiger Steuern ein entsprechendes Verfahren einleiten.

Du bist Musiker und nach Deiner Einschätzung(?) nach freiberuflich tätig (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) - hier würde die Gewerbeordnung nicht greifen.

Musiker sind aber nicht immer freiberuflich tätig - auch eine musikalische Tätigkeit kann gewerblich einzustufen sein, wenn das eigenschöpferische und das künstlerische Moment nicht oder nur geringfügig ausgeprägt ist....

InstruFreak 
Beitragsersteller
 16.12.2015, 14:18

Vielen Dank für deine Antwort.

Die Beurteilung wie hoch meine künstlerische Leistung ist, ist nicht im Kompetenzbereich des Finanzamtes. Sonst könnte man das jedem Hochzeitsmusiker vorwerfen - die spielen ja nur nach und machen nix Eigenes/Kreatives.

Dirk-D. Hansmann  16.12.2015, 15:17
@InstruFreak

*pauts* Das ist nicht die Privatmeinung von Herrn Schoppenhauer. Da gibt es Rechtsprechung ohne Ende!

Damit kann man Dir mehr Probleme machen, als Du im Moment zu haben meinst.

Meandor  16.12.2015, 18:32
@InstruFreak

Die steuerrechtliche Einschätzung Deiner Tätigkeit ist durchaus in der Kompetenz des Finanzamtes, auch wenn es um Künstler geht.

DerSchopenhauer  17.12.2015, 06:57
@InstruFreak

"ist nicht im Kompetenzbereich des Finanzamtes"

Es liegt NUR im Ermessenbereich des Finanzamtes - auch bei abweichender Einschätzung zwischen Gewerbeamt und Finanzamt hat das Finanzamt das letzte Wort, egal, wie es das Gewerbeamt einschätzt.

Freiberufliche Tätigkeit, kann das Finanzamt nicht untersagen.

Was mir direkt auffällt:

Ich habe deutlich weniger als nen Tausender BRUTTO im Monat. Davon geht Miete, Strom, Versicherungen und so weiter weg. Mir bleiben zum Essen grade mal 80 Euro pro Monat!

Hört sich danach an, als ob du unter dem Grundfreibetrag mit deinem zu versteuernden Einkommen bist. Wo kommen deine Rückstände beim Finanzamt her? Zwangsgeld, Schätzung? In diesen Fällen, solltest du dich um deine Steuererklärung kümmern.

Finanzamt schickt Bescheide. Bei mir hat noch nie jemand angerufen....

Dirk-D. Hansmann  16.12.2015, 06:47

Doch kommt vor. Die bauen auf diesem Weg Druck auf. Habe hier Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass sie gegen einen lügenden Gerichtsvollzieher nicht ermitteln.

NickgF  16.12.2015, 16:15
@Dirk-D. Hansmann

Ein Gerichtsvollzieher hat aber nichts mit der Finanzverwaltung zu  tun - diese beschäftigt eigenes Vollstreckungs-/Vollziehungspersonal.