Ich bin auf Bewährung habe aber eine neue verhandlung wegen einem Delikt was vor dem urteil passiert ist?
Hey, ich muss in 2 Monaten zu einer gerichtlichen Verhandlung. Ich bin auf Bewährung. Meine Frage ist, es geht um eine Sache die vor dem urteil meiner Bewärung passiert ist. Steht meine bewährung dann auf dem Spiel?
5 Antworten
Natürlich kann das einen nicht unerheblichen Einfluss auf Deine Bewährung haben, hierzu solltest Du Dir mal § 54 i.V.m. § 55 Abs. 1 StGB. durchlesen.
In der Regel wird man eine Gesamtstrafe bilden.
Dass diese bei negativem Ausgang, natürlich nicht mindernd auf Deine Bewährung wirkt dürfte klar sein.
Ich kann Dir für die Zukunft nur Glück wünschen und die Erkenntnis, dass s sich nicht lohnt, wegen irgendetwas, kriminelle Taten zu begehen.
Alles Gute!
Das sagt dir ein Anwalt, an den du dich sowieso dringend wenden solltest.
Der Anwalt möchte aber geld haben und das ist nicht gerade wenig
Das kann dir nur ein Anwalt sagen. Ich denke aber mal ja.
Da die nun verhandelte Tat vor dem Urteil in der anderen Sache war, wird eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet. § 54 i.V.m. § 55 Abs. 1 StGB.
Wenn Du also aus der Verhandlung 9 Monate auf Bewährung (nur mal als Beispiel) mit Dir rumschleppst und für diese Tat nochmal 6 Monate als Einzelstrafe hast, wird eine Gesamtstrafe gebildet, die geringer sein muss als die Summe der Einzelstrafen, aber mehr als die längere der Einzelstrafen. Aus den 9 + 6 würde dann eine Gesamtstrafe von z. B. 13 Monaten. Zu Deinem Glück bist Du, weil die zweite Tat ja vor der ersten verhandlung war, kein Bewährungsversager. Also ist die Bewährung unter den gleichen Voraussetzungen zu prüfen, wie bei der ersten Verhandlung. Also würden die 13 Monate aus dem Beispiel höchstwahrscheinlich auch zur Bewährung ausgesetzt.
Schlecht wäre es, wenn DEine Strafe mit der Du rumläufst z. B. 24 Monate auf Bewährung wäre. Eine Strafe über 24 Monate kann nicht auf Bewährung ausgesetzt werden. Also wenn da auch nur 1 Monat drauf käme, wäre die Bewährung hin.
Normalerweise nicht, es sei denn du hast vor deiner Bewährung einen Bock geschossen, der keine Bewährung mehr zulässt, bist du zum Beispiel wegen Kaugummi klauen zur Bewährung berurteilt worden und hast zuvor jemanden umgebracht, gehst du natürlich ab in Knast, dann würde wahrscheinlich aus deiner Haftstrafe und der Bewährungsstrafe ein gesamturteil gebildet.