Darf sie mit einer Anzeige ihre Erzieherausbildung fortführen?

5 Antworten

Ich habe mal einen Pädagogen gefragt, ob es sowas wie eine "Eignungsprüfung" gibt, dass man mit anderen Menschen arbeiten darf. (z.b. wenn man in die Ausbildung als Friseurin gehen will, muss man sich vom Gesundheitsamt vor untersuchen lassen, um keine Folgeerkrankungen z.b. Rücken zu bekommen)

Weil dieser Pädagoge sichtliche Borderline Narben an den Armen hatte.

Seine Antwort:

Es wird nicht überprüft ob jemand Psychisch gesund genug ist um die geforderten Leistungen zu erbringen. Es reicht aus die Ausbildung zu haben.

Ich persönlich finde auch solche Methoden als sehr fraglich, dass solche Psyschos auf unsere Kinder losgelassen werden dürfen und uns zum teil das Leben unnötiger weise schwer machen, nur um dann auch mal in einer Erhöten Position zu sein, nur weil sie sonst nichts zu Kamellen haben.

Ich für mich lebe nach dem Kölschen Motto:

Jeder Jeck ist anders. Leve un Leve losse.

lg

Hier muß man verschiedene Dinge unterscheiden. Die Anzeige selbst ist nicht relevant, sondern ein daraus eventuell aufgenommen Ermittlungsverfahren und eine etwaige Verurteilung.

Die Ausbildungs selbst ist dabei davon zunächst nicht betroffen, ganz anders sieht es bei einer Einstellung aus. Hier wird bei Erziehern grundsätzlich ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Es klingt mir zwar nicht nach einer gesetzlichen Ausschussstraftat nach § 72a SGB VIII dürfe aber dennoch eine Anstellung schwer bis unmöglich machen.

Zeig sie aufjedenfall an!

Sowas darf doch nicht als Erzieher eingestellt werden...

Ja, zeig sie an. Berufluch wird es erst Auswirkungen haben wenn sie verurteilt wird.

Tja, das wird sich zeigen. Wenn die Anzeige fallen gelassen wird, ist es total Latte!