Andere Autofahrer vor Blitzer warnen

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Die Lichthupe darf hierfür nicht eingesetzt werden. Das Warnen vor einer Radarfalle ist zwar erlaubt, aber die Lichthuoe darf nur zur Warnung vor Gefahren oder zur Anzeige einer Überholabsicht verwendet werden. Eine Radarfalle, wird nicht als Gefahr betrachtet, somit ist die Lichthupe hier verboten. Die Lichthupe dazu zu verwenden kann dann mit einer Geldbuße bestraft werden. Kein Mensch kann dir aber verbieten, jedenfalls tagsüber nicht, das Abblendlicht an- und auszuschalten.

Verboten ist nicht das Mittel der Warnung, sondern die Warnung an sich. Ob du die mit Lichthupe, Abblendlicht, Winken oder gar einem großen Transparent vor dem Blitzer gibst, ist egal.

Sakralot921  25.03.2014, 18:15

Eben nich! Es ist genau umgekehrt. Die Warnung an sich ist erlaubt. Man bekommt nur ein Bußgeld wegen der Lichthupe. Die darf man nur benutzen um andere vor einer gefahr zu warnen.

kruszi  25.03.2014, 18:14

Das ist absolut falsch! Natürlich ist die Warnung nicht verboten. Sonst könnten sich ja Radiosendern vor Klagen nicht mehr retten. Verboten ist die Lichthupe oder Hupe selbst da sie einen anderen Zweck im Verkehr haben. Wenn du beim Warnen erwischt wirst, dann bekommst du eine Ordnungswiedrigekeitenanzeige wegen Missbrauchs der Lichthupe.

ILoveCars  25.03.2014, 18:15
@kruszi

Kann auch sein, interessiert mich aber eigentlich gar nicht so sehr.

kruszi  25.03.2014, 18:16
@ILoveCars

Dann höre auf anderen Rat zu geben wenn du selbst keine Ahnung hast. Kannst du dir sparen. Kontraproduktiv.

ILoveCars  25.03.2014, 18:17
@kruszi

Schon mal was von Langeweile gehört?? Spießer

bl00dyj0ke 
Beitragsersteller
 25.03.2014, 18:13

Das Problem ist halt das ich mehrfach irgendwo gelesen habe das es legal ist vor einem Blitzer zu warnen.

Nur halt nicht per Lichthupe oder Hupe, weshalb ich ja jetzt hier frage. Kann ich deiner Aussage also nun entnehmen das es generell verboten ist?

ILoveCars  25.03.2014, 18:14
@bl00dyj0ke

Mein aktuellster Stand war eigentlich, dass es komplett verboten ist.

Antitroll1234  25.03.2014, 18:17
@bl00dyj0ke

Verboten ist nicht das Mittel der Warnung, sondern die Warnung an sich

Umgekehrt, die Warnung an sich ist nicht verboten, sondern die Art der Warnung, Lichthupe und Hupe dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden, das wäre als Warnsignal vor Gefahren (Blitzer zählt nicht dazu) und als Überholabsicht.

Habe hier versehentlich einen DH vergeben, habe dies als erstes genau andersherum gelesen ;-)

bl00dyj0ke 
Beitragsersteller
 25.03.2014, 18:21
@Antitroll1234

Das heißt im Grunde mit dem Abblendlicht warnen wäre nicht verboten? Weil mir kann ja keiner vorschreiben wann ich das ein oder ausschalte.

Auch wenn da die Gefahr besteht das es von der Polizei als Lichthupe gedeutet werden würde.

Antitroll1234  25.03.2014, 18:28
@bl00dyj0ke

Das heißt im Grunde mit dem Abblendlicht warnen wäre nicht verboten? Weil mir kann ja keiner vorschreiben wann ich das ein oder ausschalte.

Bei Xenon wäre dies nicht so gesund für die Brenner, und die benötigen zudem dann auch eine kurze Zeit zum zünden, da würde ich wenn ich schon andere warnen will die Lichthupe betätigen, Du hast ja dann die Stelle des Blitzers bereits passiert, und die Wahrscheinlichkeit das jemand diese OWi der Nutzung der Lichthupe dann verfolgt liegt nahe bei Null.

Den entgegen kommenden Fahrern freundlich zu winken kann dir keiner verbieten. Verboten ist nur der Mißbrauch der Warneinrichtungen (Hupe, Lichthupe oder Warnblinker) deines Autos.

Wo kein Kläger da kein richter ! Ich fahre zB. auch tagsüber mit Abblendlicht!