Andere Autofahrer vor Blitzer warnen

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Die Lichthupe darf hierfür nicht eingesetzt werden. Das Warnen vor einer Radarfalle ist zwar erlaubt, aber die Lichthuoe darf nur zur Warnung vor Gefahren oder zur Anzeige einer Überholabsicht verwendet werden. Eine Radarfalle, wird nicht als Gefahr betrachtet, somit ist die Lichthupe hier verboten. Die Lichthupe dazu zu verwenden kann dann mit einer Geldbuße bestraft werden. Kein Mensch kann dir aber verbieten, jedenfalls tagsüber nicht, das Abblendlicht an- und auszuschalten.

Verboten ist nicht das Mittel der Warnung, sondern die Warnung an sich. Ob du die mit Lichthupe, Abblendlicht, Winken oder gar einem großen Transparent vor dem Blitzer gibst, ist egal.

Den entgegen kommenden Fahrern freundlich zu winken kann dir keiner verbieten. Verboten ist nur der Mißbrauch der Warneinrichtungen (Hupe, Lichthupe oder Warnblinker) deines Autos.

Wo kein Kläger da kein richter ! Ich fahre zB. auch tagsüber mit Abblendlicht!