Andere Autofahrer vor Blitzer warnen
Heute fuhr ich mal wieder an einer Verkehrskontrolle vorbei und sah mehrere Autofahrer die mir entgegen kamen, welche mehrfach die Lichthupe aufblinken ließen.
Beim ersten dachte ich, dass er meinen Vordermann auf einen Defekt an seinem Fahrzeug hinweisen will, oder " Handy runter "...als dann noch 2 weitere kamen wusste auch ich endlich bescheid.
Nur das Problem ist ja das es bekanntlich verboten ist mit Hupe oder Lichthupe vor einem Blitzer zu warnen, aber was passiert wenn ich das Abblendlicht aus und Einschalte (tagsüber) um so oder per Handzeichen vor einen Blitzer zu warnen? Eigentlich darf mir dies ja keiner verbieten und es soll ja auch nicht verboten sein andere vor einen Blitzer zu warnen.
4 Antworten
Die Lichthupe darf hierfür nicht eingesetzt werden. Das Warnen vor einer Radarfalle ist zwar erlaubt, aber die Lichthuoe darf nur zur Warnung vor Gefahren oder zur Anzeige einer Überholabsicht verwendet werden. Eine Radarfalle, wird nicht als Gefahr betrachtet, somit ist die Lichthupe hier verboten. Die Lichthupe dazu zu verwenden kann dann mit einer Geldbuße bestraft werden. Kein Mensch kann dir aber verbieten, jedenfalls tagsüber nicht, das Abblendlicht an- und auszuschalten.
Verboten ist nicht das Mittel der Warnung, sondern die Warnung an sich. Ob du die mit Lichthupe, Abblendlicht, Winken oder gar einem großen Transparent vor dem Blitzer gibst, ist egal.
Eben nich! Es ist genau umgekehrt. Die Warnung an sich ist erlaubt. Man bekommt nur ein Bußgeld wegen der Lichthupe. Die darf man nur benutzen um andere vor einer gefahr zu warnen.
Kann auch sein, interessiert mich aber eigentlich gar nicht so sehr.
Dann höre auf anderen Rat zu geben wenn du selbst keine Ahnung hast. Kannst du dir sparen. Kontraproduktiv.
Schon mal was von Langeweile gehört?? Spießer
Das Problem ist halt das ich mehrfach irgendwo gelesen habe das es legal ist vor einem Blitzer zu warnen.
Nur halt nicht per Lichthupe oder Hupe, weshalb ich ja jetzt hier frage. Kann ich deiner Aussage also nun entnehmen das es generell verboten ist?
Mein aktuellster Stand war eigentlich, dass es komplett verboten ist.
Verboten ist nicht das Mittel der Warnung, sondern die Warnung an sich
Umgekehrt, die Warnung an sich ist nicht verboten, sondern die Art der Warnung, Lichthupe und Hupe dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden, das wäre als Warnsignal vor Gefahren (Blitzer zählt nicht dazu) und als Überholabsicht.
Habe hier versehentlich einen DH vergeben, habe dies als erstes genau andersherum gelesen ;-)
Das heißt im Grunde mit dem Abblendlicht warnen wäre nicht verboten? Weil mir kann ja keiner vorschreiben wann ich das ein oder ausschalte.
Auch wenn da die Gefahr besteht das es von der Polizei als Lichthupe gedeutet werden würde.
Das heißt im Grunde mit dem Abblendlicht warnen wäre nicht verboten? Weil mir kann ja keiner vorschreiben wann ich das ein oder ausschalte.
Bei Xenon wäre dies nicht so gesund für die Brenner, und die benötigen zudem dann auch eine kurze Zeit zum zünden, da würde ich wenn ich schon andere warnen will die Lichthupe betätigen, Du hast ja dann die Stelle des Blitzers bereits passiert, und die Wahrscheinlichkeit das jemand diese OWi der Nutzung der Lichthupe dann verfolgt liegt nahe bei Null.
Den entgegen kommenden Fahrern freundlich zu winken kann dir keiner verbieten. Verboten ist nur der Mißbrauch der Warneinrichtungen (Hupe, Lichthupe oder Warnblinker) deines Autos.
Wo kein Kläger da kein richter ! Ich fahre zB. auch tagsüber mit Abblendlicht!
Das ist absolut falsch! Natürlich ist die Warnung nicht verboten. Sonst könnten sich ja Radiosendern vor Klagen nicht mehr retten. Verboten ist die Lichthupe oder Hupe selbst da sie einen anderen Zweck im Verkehr haben. Wenn du beim Warnen erwischt wirst, dann bekommst du eine Ordnungswiedrigekeitenanzeige wegen Missbrauchs der Lichthupe.