Hundeverbot bei Eigentumswohnung- durchsetzbar?
Hallo auf mich kommt eventuell ein großes Problem zu! Ich Habe mir 2009 eine Wohnung gekauft, die Maklerin versicherte mir nach angeblicher Nachfrage bei der Hausverwaltung das Hunde erlaubt sind. Schon kurz vor Einzug erfuhr ich das in dem Haus Hundeverbot ist ( von den Eigentümern vor vielen Jahren abgestimmt). Nachdem ich die Wohnung bereits gekauft hatte, zog ich mit meiner Hündin ein. Seit fast 3 Jahren lebe ich ohne Problem mit Hund, ettliche Nachbarn mögen sie richtig.Seit letztes Jahr hat ein junger Mann auch einen Hund,( er wohnt in Miete) habe mehrmals von Nachbarn gehört das der Hund wenn er alleine ist bellt, er lässt ihn durchs Treppenhaus ohne Leine, wenn der Hund Stöcke mit nach Hause bringt bleiben die vor dem Haus mitten auf dem Weg liegen. Hier im Haus wohnen vorwiegent ältere Leute, die vlt. auch über die Stöcke fallen könnten. Ich habe ihm schon sehr oft(komme gut mit ihm aus) gesagt er soll doch biite den Hund im Treppenhaus an die Leine mehmen, die Stöcke nicht vor dem Haus liegen lassen, aber das interressiert ihn nicht. Nun mein Problem, wir haben am 23. Mai Eigentümerversammlung und Punkt 19 der Tagesordnung ist:Durchsetzung des in der Hausordnung enthaltenen Hundehaltungsverbots. ich habe Angst das ich meine fast 12 Jährige inzwischen kranke Hündin weggeben muß. Das geht nun mal gar nicht, dann lass ich sie lieber eijnschläfern, denn wo soll sich dieser Hund noch eingewöhnen? Warscheinlich im Tierheim, nur noch traurig, traurig ohne Ende. Habe ich das Recht auf meine Hundehaltung zu bestehen?
15 Antworten
Sowas ähnliches kenne ich auch. Da wurde einem Mieter die Haustierhaltung eines Kleintieres erlaubt, der aber schaffte sich ohne Wissen des Vermieters gleich einen Hund an (einen Großen), den er aus dem Ausland als Welpen einfach mitbrachte. Bis das zum Vermieter durchdrang, war der Hund bereits ein halbes Jahr da. Dann schaltete sich die Hausverwaltung ein, und beschwerte sich, weil überall Hundehaare sind. Auf drängen des Vermieters, den Hund wieder wegzugeben, da das ja laut Mietvertrag nicht erlaubt ist, drängte der Mieter darauf, dass auch andere Hunde im Haus wären. Hier hieß es dann, diese Hunde wären bereits beim Bau des Hauses mit eingezogen, und hätten Gewohnheitsrecht. Die entsprechenden Leute dürften wohl nach Ableben des Tieres dann keinen Hund mehr anschaffen. Somit bekam der Mieter mit dem eingeschleusten Hund das selbe Recht, den Hund bis zum Ableben zu behalten, und danach keinen mehr anzuschaffen. Auch dieser Hund ist jetzt etwa 13-14 Jahre alt. Der Vermieter bangt, dass der Mieter sich auch an diese Absprache hält.
Ich denke kaum dass du deinen Hundi hergeben mußt. Du mußt höchstens auch damit rechnen, dass du nach seinem Tod keinen neuen Hund mehr holen darfst. Wenn du Eigentümerin bist, stimme auf jeden Fall FÜR die Hundehaltung. Denn nur weil sich einer mit seinem Hund so daneben benimmt, müssen doch nicht die drunterleiden, die Hunde vernünftig halten.
Wünsch dir und dem Hundi ganz viel Glück und drücke am 23.05. die Daumen !
Dankeschön, über ein Sternchen von dir freue ich mich besonders :o) .
mit "mein recht" kommt man hier nicht weiter..tatsächlich kann man dem neuen käufer aber die "duldung" entziehen. letzlich ist aber nur eine lösung die allen entgegen kommt wirklich hilfreich. deshalb würde ich an deiner stelle mehrere vorschläge machen. also dich eingehend damit beschäftigen, argumente zu sammeln und parat zu haben, falls eine entsprechende ablehnung kommen sollte.
bei deinen ansprachen an den hundebesitzer vermute ich mal das es da ein missverständnis in der kommunikation gibt. er wird vorwiegend auf deine apelle NICHT reagieren, weil er sich von dir nichts sagen lassen möchte..( fühlt sich dir nicht verpflichtet zu gehorchen) ich bin sicher er hat keine ahnung ,um was es dir dabei tatsächlich geht..die besorgnis, das jemand durch sein missverhalten auch auf dich und deinen hund schliessen könnte und du ihn dann abgeben musst. im grunde, erziehst du ihn,weil du um deinen hund zitterst! sag ihm lieber, was tatsächlich los ist,da wirst du ihn eher gewinnen und er wird verstehen, was dich antreibt.
Ne so ist das nicht, er hat mich ja immer wieder gefragt wegen seines Hundes. Hab ihm auch gesagt das Hundehaltung normal nicht erlaubt ist aber geduldet wird und wir uns deshalb "gut" verhalten müssen. Aber ich glaube er hat wegen meckerndern Nachbarn gerade das Gegenteil gemacht. Rebellierende Jugend einfach. Eigentlich finde ich es fast so schlimm, wenn dieser Hund weg muß wie bei meinem. Nur er ist ein wunderschöner ca 1,5 nJahre alter Hund und eigentlich ganz toll erzogen(mit allem was Hertchen wil).
Lasse Dich am besten mal durch einen Anwalt beraten. Meines Wissens hätte das Hundeverbot im Grundbuch vermerkt sein müssen. Bei Aufteilung nach WEG ist das aber nicht erforderlich. Da reicht ein Mehrheitsbeschluß, der aber angefochten werden kann.
es reicht auch aus, wenn es bei einer Eigentümerversammlung bestimmt wurde. Dann muss es aber rechtlich korrekt gelaufen sein und schriftlich im Protokoll hinterlegt werden. Hatte selber mal fast das Problem. Bis die anderen im Haus gemerkt haben, dass nix schriftlich hinterlegt war ;-)))
Es wäre ein unding wenn nur wegen einem der aus der reihe schießt du bsw dein hund leiden müsstet , alle mögen deinen hund und sie ist krank ,also wird sie wohl kaum unsinn anstellen , das fänd ich unmenschlich wenn die das erwarten würden
Könnt ihr nicht lieber regeln absprechen ?
Z.b. der hund MUSS im flur an die leine genommen werden
es dürfen keine hundespielzeuge ,bsw. stöcker usw im flur liegen
wenn der hund sein geschäfft auf dem grundstück bsw im flur macht muss der besitzer es umgehend entfernen
Also ein paar einfache regeln ,und fals er sich nicht dran hält dann kann er ja verwarnung von der hausverwaltung kriegen weil das dann ja so in der hausordnung steht
LG ChestyMeerie
All diese Dinge mache ich und auf dem Grundstück macht mein Hund nie sein Geschäft, das habe ich ihm von Anfang an beigebracht! Ich hoffe das alles gut geht! Immerhin sagte meine Nachbarin, die gleich neben mir wohnt:"sie müssen doch ihren Hund deshalb nicht weggeben!"
Sprich mit jedem Nachbarn (vor dem Treffen) einzeln und versuche sie dazu zu bringen, dass nur der Mann seine Handlungen unterlässt, anstatt ein komplettes Hundeverbot durchzusetzen. Die Hausgemeinschaft kann diesen Typen auch auf Unterlassung seiner Handlungen verklagen, denn schließlich ist er der Störer und nicht Du. Es wäre extrem unfair, Dir und Deinem Hund ggü., wenn Du für die Fehler dieses Typen gerade stehen müsstest.
danke!