Hundehaltung verboten trotz anderer Hunde im selben Mietobjekt,geht das?

10 Antworten

Auch im Mietrecht ist der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Eine Verweigerung der Hundehaltung ist daher nicht zulässig, wenn schon andere Mieter im Haus mit Zustimmung des Vermieters Tiere gleicher Art halten (vgl. z.B. Landgericht Berlin, Urteil vom 18.10.1985 - Aktenzeichen 64 S 234/85; Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 07.01.1997 - Aktenzeichen 5 C 836/96).

Wenn also in vergleichbarer Situation (ähnliche Hunderasse und -größe, vergleichbare Wohnungsgröße) einem anderen Mieter die Zustimmung zur Hundehaltung erteilt wurde, darf der Vermieter Ihnen die Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.

Quelle: Auskunft erteilte mir ein Anwalt

Woher ich das weiß:Recherche

Dass es bereits Hunde im Haus gibt, ist vielleicht ein Anzeichen dafür, dass der Vermieter der Hundehaltung offen gegenüber steht. Aber das ist kein Grund, die Genehmigung zu bekommen. Mit anderen Worten, man kann sich nicht darauf berufen, die Erlaubnis zu bekommen, weil es schon Hunde im Haus gibt

Der Vermieter hat die Erlaubnis im konkreten Fall zu entscheiden nach Prüfung, ob irgend welche Interessen oder Rechte anderer eingeschränkt werden. Daraus können sich dann sachbezogene Gründe für die Ablehnung ergeben.

Und somit ist es auch so, dass ein Vermieter nicht aufgrund irgend welcher abstrakter Bedenken die Erlaubnis verweigern kann. Also beispielsweise kann er nicht sagen, es sind größere Verschmutzungen zu befürchten. Sondern er muss angeben, warum speziell von eurem Hund im konkreten Fall Verschmutzungen zu erwarten sind. Und wenn ein Nachbar beispielsweise eine Allergie haben sollte, die durch den Hund hervor kommt, dann muss er das auch genau benennen.

Warum holt ihr euch erst den Hund und dann die Genehmigung?

Ist die Hausverwaltung von eurem Vermieter bevollmächtigt, bzw. handelt es sich um eine Gesellschaft? Wenn nicht, fragt Euren Vermieter direkt.

Grundsätzlich ist es so, dass eine Hundehaltung nur mit gutem Grund abgelehnt werden kann, d.h. es muss vorher eine Interessenabwägung stattfinden.

Wie wurde das Hundehaltungsverbot denn begründet?

Lisaln2 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 11:01

Wir haben den kleinen aufgenommen , da seine eigentliche Besitzerin nicht mehr in der Lage war ihn zu halten. Er hätte sonst ins Tierheim gemusst. Deswegen hatten wir ja schon 2 wochen bevor er überhaupt kam,angefragt ob es möglich ist hier einen Hund zuhalten. Die Antwort kam aber leider erst als wir ihn dann hier hatten.Der Grund ist Verschmutzung der Wohnanlage und die Belastung der Nachbarschaftsverhältnisse. Was ich nicht nachvollziehen kann da 4 von 5 Leuten in meinem Haus Hunde haben! Und niemand damit ein problem hat bzw macht.

ChristianLE  17.06.2019, 11:05
@Lisaln2
Was ich nicht nachvollziehen kann da 4 von 5 Leuten in meinem Haus Hunde haben!

Genau das kann aber durchaus ein Grund für die Ablehnung sein. Es gibt dann einfach zu viele Hunde im Haus.

Wenn Ihr den Hund behalten wollt, dann bleibt nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, der dann ggfs. die Rechtmäßigkeit des Verbots prüft, bzw. eine Klage zur Zustimmung einleiten (macht wenig Sinn)

Lisaln2 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 11:10
@ChristianLE

Also ich finde das grenzt dann schon an Diskriminierung,wenn alle dürfen nur einer nicht.Macht für mich einfach keinen Sinn.

Lisaln2 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 11:11
@ChristianLE

Wieso wenig Sinn?

ChristianLE  17.06.2019, 11:16
@Lisaln2

Nein, eben nicht. Jeder Mietvertrag im Haus ist einzeln zu bewerten, bzw. kann aus dem Recht eines anderen kein eigenes Recht beansprucht werden.

Oder würdest Du auch von einer Diskriminierung ausgehen, wenn die Nachbarn jeden Monat 50 € weniger Miete zahlen?

Wieso wenig Sinn?

Zum einen wird das Verhältnis zum Vermieter nachhaltig geschädigt, zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass der Vermieter hier Recht bekommt.

Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Vermieter einen solchen Prozess gewonnen hat und eine ähnliche Begründung (zu viele Hunde im Haus) genannt hat.

wiki01  17.06.2019, 11:36
@Lisaln2

Vollkommen wurscht, wie du das findest, oder was du für sinnvoll erachtest und was nicht.

Lisaln2 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 14:24
@wiki01

Immer diese Menschen die überall ihren Senf dazu ablassen müssen.

wiki01  17.06.2019, 15:37
@Lisaln2

Du wolltest Antworten. Nicht ich. Und dass das unbequeme Antworten sind, liegt an der dümmlichen, stümperhaften Art, an das Problem Hundehaltung heranzugehen.

können die das einfach so machen ?

Du siehst ja, dass sie es abgelehnt haben. Warum ? Weil Du Dich nicht an die Spielregeln gehalten hast, und vor ! der Anschaffung Deines Tieres um Genehmigung gebeten hast? Kann ich irgendwie nachvollziehen.

Du bist also davon ausgegangen, dass du auch einen Hund halten darfst, weil andere Mieter einen haben? Dann könntest du jetzt eine böse Überraschung erleben. Man kann zwar nicht mehr pauschal Hundehaltung verbieten oder erlauben, aber es ist in jedem Falle die Genehmigung des Vermieters einzuholen, bevor man einen Hund anschafft.

Jetzt könnte es dazu kommen, dass die Einzelfallentscheidung des Vermieters so ausfällt, dass er euch die Haltung verbietet (was ja anscheinend genau so gekommen ist). Und dann? Dann darfst du den Hund dahin zurückbringen, wo du ihn her hast.

Du kannst dich keinesfalls darauf berufen, dass andere schon einen Hund haben. Du hast also nicht automatisch das gleiche Recht. Und einklagbar ist das auch nicht.