Hundebiss auf Privatgrundstück - Sind wir verantwortlich/haftbar?
Liebe Community,
ich schildere jetzt (so kurz wie möglich) den Sachverhalt, um den Hintergrund meiner Frage zu erläutern. Ich bin emotional immer noch sehr „geladen“. In GF gesucht und gegooglet habe ich schon, habe jedoch keine Antwort zu unserem speziellen Fall gefunden.
Wir wohnen im Wald, haben an allen möglichen Stellen, wo ungebetene Besucher unser Grundstück betreten könnten, Schilder stehen („Privatgrundstück – Betreten verboten! – Bitte respektieren Sie unsere Privatsphäre! – Vielen Dank!“). Es gibt immer wieder ignorante Menschen (oder Analphabeten), die diese Schilder nicht respektieren.
Unsere Hündin Fanny läuft frei auch dem Grundstück herum. Am späten Donnerstagnachmittag betrat eine Dame mit Hand- und Notebooktasche unser Grundstück. Sie war schon fast an unserem Haus (und das ist ein gutes Stück von der Zuwegung entfernt). Fanny und ich waren im Garten. Fanny hat natürlich ihr Revier und mich verteidigt, hat geknurrt, gebellt und ist auf die Dame zugelaufen. Ich habe sie zurückgerufen und der Person mitgeteilt, dass sie bitte sofort unser Grundstück verlassen soll. Daraufhin schrie mich die Frau an. Fanny bellte und knurrte weiter. Da hat die Frau mit der Notbooktasche nach Fanny geschlagen und sie angeschrien „Halt die Schnauze, Du blödes Mistvieh“. Ich bin natürlich ausgeflippt – mit einer schweren Taschen nach einem Tier zu schlagen!
Jedenfalls hab ich dann zurückgeschrien, dass sie die Beine in die Hand nehmen soll und ich den Hund nach der Aktion jetzt definitiv nicht mehr zurückhalte. Als Fanny merkte, dass die Dame das Feld räumte, ist sie auch wieder zu mir gekommen. Die Dame hat mich dann im Gehen noch lautstark als „arrogante Zicke“ tituliert.
Nun meine Frage: Wenn Fanny in der vorbeschriebenen Situation gebissen hätte, wären wir da verantwortlich/haftbar? Fanny ist versichert. Aber die Dame hat das ja provoziert und meinen Hinweis, das Grundstück zu verlassen missachtet. Eigentlich hätte die Dame ja eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs verdient, oder?
Kann uns jemand Auskunft geben?
Lieben Dank und ein schönes Wochenende Gartenfee1971
5 Antworten
Hatte die Dame evtl. einen Termin bei euch?
Kann man an der Grundstücksgrenze klingeln?
Hast du mal runtergescrollt?
Eigentlich müsstest du dein Grundstück sichern, und wenn es nicht das Ganze ist. Es gibt auch Leute, die, abgesehen von dieser Dame, nicht lesen können. Kinder ...
Ich tendiere zu sagen, in diesem Fall, sofern die Dame abkürzen wollte, keine Legasthenikerin ist, der deutschen Sprache mächtig, würde euch keine Schuld treffen.
Wir sind auch der Meinung, dass uns keine Schuld trifft, wollten aber gerne die rechtlichen Grundlagen wissen. Wir gehen davon aus, dass die Dame der deutschen Sprache mächtig und keine Legasthenikerin ist. Sie sah aus/war gekleidet wie eine "Geschäftsfrau" und hatte ja auch ein Notebook dabei.
Fanny ist ein sehr lieber Hund. Klar "verirrt" sich ab und an mal jemand zu uns. Die haben aber Verständnis, wenn wir sagen, dass sie das Grundstück verlassen sollen, schlagen nicht nach unserer Zuckerpüppi und äußern sich unflätige bzw. in unangemessenem Ton.
Wenn sie einfach gegangen wäre, nicht geschlagen und geschrien hätte, wäre die Situation gar nicht erst entstanden. Das Ganze ging ja von ihr aus. Ich wusste dann echt nicht, wie ich diese Dame noch zur Vernunft bringen sollte.
Wir sind sehr ruhige und umgängliche Zeitgenossen - aber so etwas ist uns in den ganzen sieben Jahren, seit wir im Wald wohnen, noch nie passiert. Fanny haben wir auch erst seit zwei Monaten (aus dem Tierheim erlöst). Sie ist anderthalb Jahre, sehr verspielt und verschmust. Wir wollen natürlich, dass ihr kein Leid geschieht. Deshalb war ich natürlich dann "auf 180", als die Damen sie gehauen hat.
Na ja, es gibt Menschen, die panische Angst vor Hunden haben, z.B. wenn sie als Kind böse gebissen wurden. Das kann zu solchen Reaktionen führen.
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mal braucht ihr ne klingel- kann ja nich sein das leute um euch zu erreichen erst aufs grundstück müssen und dann ärger bekommen.
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hätte die dame nach meinem hund geschlagen hätte glaub mir die hätte man jahre später im garten vergraben gefunden.
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es stimmt schon die hat auf eurem grundstück nix zu suchen, zumal ihr deutlich schilder hängen habt. also denke nicht das es da riesen probleme geben würde. aber wissen tu ich es nicht- kann auch sein es gibt pprobleme-dann berichtigt mich bitte-lerne genr was dazu
zu 1.
An der Grundstücksgrenze kann man nicht klingeln. Wir können doch nicht quer durch den ganzen Wald Kabel verlegen, um an jeder Zuwegung eine Klingel anzubringen. Unser Grundstück ist reichlich 1,5 Hektar groß.
zu 2.
Das hat ein befreundeter Mitwaldbewohner auch gesagt. Ich bin dann erst mal mit Fanny ein Stück gelaufen, habe ihn besucht und das erzählt. Musste erst einmal alles loswerden und meinem Ärger Luft machen.
es gibt auch klingeln mit funk. oder welche wo du ne nachricht aufs handy bekommst. und son kleenes telefonkabel is schnell gelegt. ihr erspart euch damit eifnach ne menge ärger
Reicht die Funkverbindung denn einen knappen Kilometer (bissel mehr als 800 Meter bergauf/bergab geschlängelter Weg sind das bis zur Straße)?
sowas in der art wäre möglich. fragt mal beim fachhändler nach.
Ist euer Grundstück lückenlos eingezäunt? Nur dann kommt Hausfriedensbruch in Frage. Irgendwelche Schilder haben rechtlich keine Bedeutung. Wenn du deinen Hund als Waffe mißbrauchst muß du mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen, und Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten. Du darfst keine Gewalt anwenden um andere von deinem Grundstück zu verweisen. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat bzw. der Polizei. Du kannst sie anzeigen, wenn sie nicht freiwillig geht, mehr nicht.
Das Grundstück ist ein Waldgrundstück und mehr als 1,5 Hektar groß. Es ist in Deutschland verboten, Waldgrundstücke zu umzäunen. Ich habe meinen Hund nicht als Waffe benutzt, sondern ihn zuerst zurückgerufen. Erst als die Dame mit der Tasche nach meiner Hündin geschlagen hat und sie anschrie, hatte ich auch keine Chance mehr, Fanny noch zurückzuhalten. Es ist ja nichts passiert. Sie hat nicht gebissen. Ich wollte nur wissen, was passiert wäre, wenn sie es getan hätte. Denn sie hat sich ja nur gegen die Gewalt der Dame verteidigt.
Wenn du deinen Hund nicht unter Kontrolle hast muß du ihn anleinen und eventuell einen Maulkorb aufsetzen.. Im Wald muß er ja sowieso angeleint sein wenn er nicht durch Zäune daran gehindert wird euer Grundstück zu verlassen und Tiere zu jagen.
In welchem Gesetz steht, dass ich meinen Hund auf meinem Grundstück anleinen muss? Wie gesagt, umzäunen ist verboten. Das ist unser Wald, da machen wir doch, was wir wollen. Wenn wir mit Fanny in fremdenn Wäldern spazieren, ist sie an der Leine. Unser Hund ist nur draußen, wenn wir daheim bzw. auch draußen sind. Ansonsten ist er im Haus. Fanny beißt nicht. Mir ging es darum, dass die Dame hat Fanny angegriffen und geschlagen hat.
Wie gerade schon geschrieben:
Ich wollte nur wissen, was passiert wäre, wenn sie es getan hätte. Denn sie hat sich ja nur gegen die Gewalt der Dame verteidigt.
Irgendwelche Schilder haben rechtlich keine Bedeutung.
Die Schilder haben schon eine Bedeutung. Antwort unserer Anwältin:
Zunächst haben Sie insoweit Recht als die "Dame" einen Hausfriedensbruch nach Paragraph 123 StGB begangen hat. Denn sie hat trotz eindeutiger Beschilderung und Aufforderung Ihr Grundstück nicht verlassen. Die Frage, ob Sie in einer solchen Situation bei einem Hundebiss haftbar wären, ist komplizierter. Wenn Sie beweisen könnten, dass Ihre Schilderung des Vorfalles zutrifft, wird der Haftpflichtversicherer eine Regulierung ablehnen. Möglicherweise, das ist in solchen Prozessen immer eine Frage der Beweislast, die die "Dame" trifft, und der Beweiswürdigung, wird der geltend gemachte Schaden nicht voll umfänglich ersetzt. Wenn möglich, warnen Sie bitte zusätzlich vor dem Hund. Unsere Nachbarin macht das auch, obwohl das Grundstück eingezäunt und verschlossen ist. Der Rüde ist aber wirklich gefährlich. Er ist ein Wachhund. Ich hoffe , das das verständlich war. Sie sollten vor eventuellen Hundeangriffen möglichst die Haftung ausschließen und eine Beweislastumkehr erreichen. Denn oft "steht Aussage gegen Aussage". Es existiert übrigens jede Menge Rechtsprechung zur Haftung bei Hundebissen.
Wir haben noch am Wochenende überall Schilder mit der Aufschrift:
Vorsicht! Freilaufende Hunde! Betreten verboten!!! Die Haftung für durch widerrechtliches Betreten entstandene Personen und Sachschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen!
angebracht.
Hausfriedendsbruch? Sicher, dass sie nicht - warum auch immer - zu euch wollte, also zum Haus? Begeht der Postbote, der ein Paket bringt, dann auch Hausfriedendsbruch?
Die wollte nicht zu uns, die wollte zum Bus und zur Straßenbahn. Wir wohnen im Wald. Da fährt so etwas nicht.
Der Postbote kommt nicht zu uns, da sich die Post weigert unsere Sendungen (Briefe, Pakete etc.) bis in den Wald zu bringen. Wir holen das selbst bei der Post ab.
Sie wollte zum Bus / zur Bahn, aber beides fährt bei euch nicht? Ergibt doch keinen Sinn.
Wieso ergibt das keinen Sinn? Hast Du schon mal mitten im Wald Haltestellen für Straßenbahnen und Busse sowie Straßenbahnschienen gesehen? Klar fährt bei uns im Wald weder das eine noch das andere.
Sei bitte nicht böse, aber irgendwie verstehe ich Deinen Kommentar nicht. Kannst Du das näher erläutern?
Mir ging es auch hauptsächlich darum, dass die Damen mit ihrer schweren Tasche nach unserem Hund geschlagen hat und was passiert wäre, wenn sich Fanny durch Bisse verteidigt hätte.
Woher willst du Wissen, was sie wollte?
Du behauptest sie wollte zur Bahn, das gibt es aber im Wald nicht, wie kommst du also auf den Trichter?
Die hat das zu mir gesagt, dass sie zum Bus und zur Bahn will und mich gefragt, wo diese hier fahren. Verzeihung, dass habe ich in der Fragestellung vergessen, zu erwähnen. Wie gesagt, bin ich immer noch sehr mit meinen Emotionen und dem Unverständnis, nach einem Tier zu schlagen, beschäftigt.
Dann ergibt das zumindest Sinn. Ich würde rein emotion (nicht rechtlich) sagen, dass es doch okay ist ein Grundstück zu betreten um nach dem Weg zu fragen.
Das die Situation dermaßen eskaliert ist, ist natürlich etwas anderes und zumindest eine Mitschuld unterstelle ich der Dame.
Hausfriedensbruch wäre es dennoch nicht für mich.
Sie hat mich ja angeschrien, nachdem ich ihr (im übrigen sachlich und ruhig) erklärt habe, dass im Wald keine Busse/Straßenbahnen fahren und sie bitte unser Grundstück sofort verlassen möge. Nach dem Weg hat sie mich nicht gefragt. Sie ist schon ein gutes Stück durch den Wald gelaufen. Da merkt man, doch, dass da keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Der Weg von der Straße bis zu unserem Haus schlängelt sich bergauf ca. 800 m durch den Wald. Die wollte aber trotzdem einfach nicht gehen, sondern weiter über unser Grundstück laufen. Dann ist das mit der Tasche und Fanny sowie ihren unflätigen Äußerungen gekommen. Erst dann hat sich meine "Tonlage" entsprechend verändert.
Ganz klar ja, du bist haftbar, wenn dein Hund jemanden beisst.
Die wollte nicht zu uns, die wollte zum Bus und zur Straßenbahn. Wir wohnen im Wald. Da fährt so etwas nicht.
An der Grundstücksgrenze kann man nicht klingeln. Wir können doch nicht quer durch den ganzen Wald Kabel verlegen, um an jeder Zuwegung eine Klingel anzubringen. Unser Grundstück ist reichlich 1,5 Hektar groß.
Den Link habe ich auch gefunden. Der beantwortet aber meine Frage nicht und hat auch nichts mit unserer Wohn-/Grundstückssituation gemeinsam.