Hund bellt nachts auf, Nachbar beschwert?

11 Antworten

Hundehaltung scheint ja bei euch erlaubt zu sein. Solang es dann nur ein Nachbar ist der sich beschwert dürfte es also mit dem Vermieter keine großen Probleme geben.

Wenn der Herr Langeweile und zu viel Geld hat kann er natürlich seinen Anwalt vorschicken. Aber weil der Hund 3x am Tag bellt wird der ihm da auch nicht groß helfen können...

Trainiert weiter das der Hund nicht ständig bellt um den Hausfrieden zu wahren und ansonsten einfach mal abwarten.

KaeteK  16.04.2018, 01:41

in der Nacht reichen ein paar Sekunden, um sich gestört zu fühlen.

Messkreisfehler  16.04.2018, 01:27

Das Ganze kann aber ganz schnell zu einem Problem werden wenn der Hund nachts bellt. In der Angelegenheit urteilen die Gerichte auch ziemlich alle gleich., z.Bsp. OLG Hamm AgrarR 1989, 312, 313 "Geräusche, welche die Aufmerksamkeit in besonderem Maße auf sich ziehen, wie vorliegend Hundegebell zu nächtlichen Ruhezeiten, sind eine störende Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB auch dann, wenn sie diejenige Phonstärke nicht überschreiten, bei der Verkehrs- und Industriegeräusche noch hinnehmbar sind; sie beeinträchtigen schon bei einer Lautstärke, mit der sie sich in das Bewusstsein desjenigen drängen, der sie nicht hören will."
Es gibt etliche Urteile in denen die Hundehalter darauf verklagt wurden, dafür Sorge zu tragen, dass der Hund nachts nicht bellt, bei Zuwiderhandlung drohen bei jedem Verstoss! teils erhebliche Geldbußen...

Kamikaze2001  16.04.2018, 14:47
@Messkreisfehler

Gibt auch genug andere Rechtsprechungen...

Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Klaeffen taeglich bzw.laenger als zehn Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten (OLG Hamm, 22 u 265/87).

Ein Hundehalter ist nicht verpflichtet, seine Hunde so zu halten, daß sie nur zu bestimmten Zeiten, nicht länger als 10 Minuten am Stück und insgesamt nicht mehr als 30 Minuten am Tag bellen. So entschied das Landgericht Frankfurt über die Klage eines Nachbarn wegen der Lärmbelästigung. Damit wich das Gericht von einer vorangegangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ab. LG Frankfurt 21.2.1997 Az. 3 S 57/96

Gelegentliches Bellen ist kein Grund eine Haltungsgenehmigung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind. AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 716c C 114/90

usw usw...
Im Zweifel hat also ein Richter zu entscheiden.

EK68309 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 01:36

Ich finde die Aussage komisch.
„Es drängt sich ins das Bewusstsein, der der es nicht hören will“ oder so in der Art.
Dann kann man doch gefühlt alles zu Anzeige bringen.
Die Frage ist weiterhin, wie weit hat er Glück mit der Anzeige?
Wie gesagt mein Hund bellt niemals nachts durch. Es ist ein kurzes aufbellen. Nachts kommt es vielleicht auf 30 sek bellen insgesamt. Aber es hallt halt. Und wird deswegen als länger empfunden nehme ich an.

Eismensch  16.04.2018, 03:41
@EK68309

Eine "Anzeige" kann er hier nicht aufgeben. Hundebellen ist nichts, womit sich die Polizei beschäftigt, es sei denn es geht Richtung Ruhestörung. Aber da muss es schon mehr als ein wenig Bellen sein.

Auf der anderen Seite solltest du bedenken: Wenn ich als Nachbar 5-6 mal die Nacht aufwache weil dein Hund bellt, dann stellt das schon mehr als ein kleines Ärgernis dar.

poldiac  16.04.2018, 01:28

es geht um Nachts ;)

EK68309 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 01:27

Ja es ist erlaubt.
Ich habe jetzt überlegt ihm vielleicht einen Brief zuschreiben, um die Situation zu verbessern.
Wir arbeiten an dem bellen, aber ich sagte das braucht Zeit. Und ich denke ganz raus kriegt es nicht aus einem Hund.

Man sollte sich als Tierhalter auch schriftlich Bestätigen lassen das man sein gewünschtes Tier auch in der Wohnung halten darf. ruhestörung ( egal wie) ist mitunter auch ein grund das ein tier Entfernt werden muss oder kann. Dazu gibt es auch in der Rechtssprechung eindeutige Urteile die dazu gefallen sind. Wenn also ein Nachbar sich durch das Bellen des Hundes in den entsprechenden Zeiten gestört fühlt , muss auch der Hauseigentümer klein beigeben und den Mieter vor die Wahl stellen. Ausziehen oder Haustier ins Tierheim abgeben. auch wenn man sich hier noch so bemüht und versucht dem jungen Kläffer das Bellen abzugewöhnen bzw. so Einzuschränken das es nicht störend wirkt. In de MHaus wo ich Wohne hattenwir eine Töle gehabt die schon über 10 Jahre alt war die oft Gebellt hat auch zu den gesetzlichen Ruhezeiten. Das hat einige Nachbarn gestört, per Urteil musste der Hauseigentümer den Mieter in Kenntnissetzten das Tier ins Hierheim abzugeben oder auszuziehen. Ich habe nur über 3 Ecken erfahren das der Besitzer kurzerhand den kleinen Einschläfern lassen hat.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-53495?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

Dies ist nicht nur Regional in Bayern so sondern wird Gesetzlich Bundesweit gehandhabt. dies nur als Info nix weiter !

Silberfan  16.04.2018, 02:05

Nachtrag für allgemein wegen Hundegebell :

Hundehalter müssten darauf achten, dass die Tiere „nicht durch Bellen, Heulen oder durch ähnliche Geräusche andere in ihrer Ruhe stören“. Andernfalls liege ein Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung und damit eine Ordnungswidrigkeit vor.

Lautes Hundegebell sei aufgrund seiner Eigenart „als ungleichmäßiges, lautes Geräusch dazu geeignet, das körperliche Wohlbefinden eines Menschen zu beeinträchtigen“. Die Ordnungsbehörde habe daher zu Recht die Auflagen über die sofortige Vollziehung der Hundehaltung

Quelle :

https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/hundegebell-ruhestoerung-auch-hunde-sollten-ruhezeiten-einhalten.html

Pauschal kann man hier keine Antwort geben.

Ja, Hundegebell kann ein Grund für eine Mietminderung deines Nachbars sein. Dann wird natürlich dein Vermieter zu dir kommen und alles andere als glücklich sein. Schließlich verliert er dadurch Geld. Er könnte dann auch im nachhinein die Erlaubnis zum halten eines Hundes widerrufen.

Aber hier kommt es stets auf dein Einzelfall an. Hier mal ein Beispiel

Kann er wirklich einfach so den Anwalt einschalten?

Klar kann er das. Die Frage ist was der Anwalt machen wird ;)

Der Nachbar kann dir gegenüber nicht viel machen, das wird ihm auch sein Anwalt sagen. Aber er könnte zum Vermieter gehen, der wiederum kann dagegen vorgehen.

Ich verstehe deine Situation, aber du solltest auch mal in die Rolle deines Nachbarn schlüpfen. Du wolltest einen Hund und wusstest, dass er am Anfang halt ein wenig Bellen wird. Der Nachbar hingegen wollte eigentlich nicht die Nächte wach liegen, nur weil jemand einen Hund angeschafft hat.

Wenn er beim Klingeln bellt aber dann auch wieder aufhört muss das nicht abtrainiert werden. Es ist ein natürlicher Trieb bei Hunden bei lauten geräuschen ‚Meldung zu geben. Wenn ihr ihm DAS abtrainiert wird er trotzdem weitermachen weil er irgendwann versteht das jemand hinter der Tür steht und das finden Hunde toll. Wenn es ihn stört das leute an der tür vorbei laufen nehmt ihn mit zu euch ins schlafzimmer und schließt die tür so das er die schritte nichtmehr hören kann

Jeder kann einen Anwalt einschalten, wenn er sich im Recht fühlt. Bellt ein Hund nach 22 Uhr und wir die Nachtruhe dadurch gestört, ist Anzeige gerechtfertigt. Die erlaubte Bellzeit tagsüber hat damit nichts zu tun.

Im Alter von nur 7 Monaten kann ein Hund noch nicht alle zum Haus dazugehörenden Geräusche zuordnen. Melden ist ihm angeboren und somit verhält er sich hundgerecht, was andere Mieter als störend empfinden.

Du bist durch die Beschwerden nun angespannt, versuchst vielleicht krampfhaft zu unterbinden und erreichst damit das Gegenteil. Die Anspannung überträgt sich unweigerlich auf den Hund.

Schwierig, Mitmietern zu vermitteln, dass ein junger Hund Zeit braucht, um übliche Hausgeräusche, wie ständiges Kommen und Gehen, Türen Klappen usw. als normale Situation zu kapieren.

Ganz viel geht von dir aus. Du musst deinem Hund signalisieren, dass das alles normal ist, du alles unter Kontrolle hast und er keinen Grund zur Aufregung hat.

Da nächtliches 2 x Wuff zur Störung zählt, muss daran gearbeitet werden. Deshalb ganz strikte Tagesstruktur. Ab 22 Uhr ist Sendepause für alle. Vorher noch eine ausgiebige Runde, füttern und Hund neben sich. Er signalisiert doch, wenn ihm was beunruhigt und bellt nicht sofort los. Gerade dieser winzig kleine Moment muss sehr aufmerksam beobachtet und entsprechend gehandelt werden. Das erfordert hohe Eigendisziplin, Konzentration und dennoch entspannte Gelassenheit. Praktisch einem Schritt dem Hund gegenüber voraus sein.

D.h. er spitz die Ohren und sofort wird mit Alternative abgelenkt. Man muss probieren je nach Ausbildungsstand. Leckerlies, Spielzeug oder Grundgehorsam einfordern. Auf jeden Fall sehr souverän die Ruhe bewahren.

Es ist widernatürlich einem Hund seinen Wachinstinkt abzutrainieren, aber aus dieser Nummer kommt man im Mietverhältnis nicht raus.

Vom Eigenheim ins Mietverhältnis war auch für mich und meine Doggen nicht einfach. Die haben aber schnell kapiert. Die Hausbewohner und Vermieter waren anfangs skeptisch. An gelegentliche tiefe Wuffs haben sich alle gewöhnt. Diskussionen gab es trotzdem. Seit dem wir hier wohnen, gibt es keine Einbrüche. - Auch ein Argument und seit dem stört gelegentliches Gebell nicht mehr.

Einafets2808  16.04.2018, 07:15

Schöne Antwort.