Hotel- und Gaststättengewerbe Kündigungsfrist?
Hallihallo,
kann mir jemand etwas verraten?
-Wie sieht die Kündigungsfrist beim Hotel- und Gaststättengewerbe (Manteltarifvertrag) in Hessen aus? Habe am 10. September einen Minijob begonnen und will am liebsten nie wieder hin. Ich werde richtig schlecht behandelt (grundlos angeschrien etc.). Grenzt schon fast an Mobbing.
In meinem Vertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist, nur vom Bezug auf den Manteltarifvertrag. Nun habe ich im Internet recherchiert und habe zwei Versionen gefunden: 1.) 4 Wochen zum Monatsende, 2.) 14 Tage zum Monatsende.
Eine Probezeit gibt es nicht.
Hier der Ausschnitt des Vertrages:
"Das Arbeitsverhältnis beginnt am 10. September 2011. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit den Fristen gemäß dem zurzeit geltenden Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Hessen gekündigt werden."
Wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir aus zuverlässiger Quelle helfen könntet!
Liebe Grüße
Lalilia
2 Antworten
Dein gültiger Tarifvertrag hängt in deinem Betrieb aus am schwarzen Brett. Falls nicht, frage die Buchhaltung.
Eine Kneipe mit Betriebsrat würde ich auch mal gerne kennen lernen.
Ruf bei deiner zuständigen Gewerkschaft an. Die Kündigungszeit musst du auf jeden Fall einhalten, sonst bist du** schadensersatzpflichtig**. Urlaubsanspruch hättest du erst bei einem voll gearbeiteten Monat.
Schadensersatz würde bedeuten, dass der Gastwirt eine andere Person beschäftigt, die du dann für 4 Wochen bezahlen müsstest.