Homeschooling mit doppelter Staatsbürgerschaft erlaubt?
In Deutschland ist Homeschooling ja verboten.Wenn man aber doppelte Staatsbürgerschaft hat,und zwar die von einem Land wo es erlaubt ist,wie sieht es dann aus ?Wenn Nein müsste man praktisch sich in dem anderen Land anmelden das man Honeschooling machen kann (die Frage ist nur aus Interesse weil wir über Homeschooling diskutiert haben)
10 Antworten
"In Deutschland ist Homeschooling ja verboten."
Würde ich so nicht mal sagen. Die Schulpflichtregelungen der deutschen Bundesländern und Österreich sind im Kern gleich. Überall heißt es: Es gilt allgemeine Schulpflicht, Ausnahmen können erlaubt werden. In Österreich gilt Homeschooling erlaubt, in Deutschland als streng verboten. Warum? Weil in Österreich jeder Antrag auf Befreiung vom Schulbesuch unbesehen genehmigt wird und in der BRD jeder Antrag unbesehen abgelehnt wird.
Dennoch ist das nicht das Ende vom Lied. Schulpflicht ist nämlich nicht die Pflicht des Schülers, in der Schule zu erscheinen, sondern die Pflicht der Eltern, ihr Kind in die Schule zu bringen. Das liegt daran, dass man Minderjährigen keine Verwantwortung für ihr Verhalten zugesteht. Andererseits darf man Menschen nicht für das Verhalten anderer Menschen bestrafen, hier konkret Eltern für das Verhalten ihrer Kinder. Wenn Eltern also darlegen können, dass sie alles außer Gewalt versucht haben, um das Kind in die Schule zu bringen, dann haben sie gute Chancen, Bußgelder wegen Verstoß gegen die Schulpflicht vor Gericht abzuwehren.
In Deutschland herrscht für alle Schulpflicht und das ist auch gut so. Die Staatsangehörigkeit ändert daran rein gar nichts.
Wenn Du Dich aus Deutschland abmeldest, aber tatsächlich dauernd in Deutschland aufhältst, handelst Du melderechtswidrig. Denn Du kannst Dich nicht einfach da anmelden, wo es Dir gerade am nützlichsten erscheinst, sondern musst als in Deutschland sich dauernd aufhaltende Person auch dort anmelden. Der Meldezwang dient doch der Überwachung.
Deine Idee baut also schon auf einer Rechtswidrigkeit auf, die entweder bussgeldpflichtig oder strafbar wäre.
Dann kannst Du aber auch gleich direkt offen die Schulpflicht verweigern und Dir dafür die Kämpfe liefern.
Kommt glaube ich drauf an wo der dauerhafte WOhnsitz ist. Falls in Deutschland, dann unterliegt das Kind der deutschen Schulpflicht
Wenn du die Gabe besitzt, gleichzeitig an zwei verschiedenen Orten zu sein, dann geht das. Zuletzt soll Pater Pio diese Gabe gehabt haben.
Du kannst dauerhaft 2 Wohnsitze haben, aber du wirst dich immer nur an einem aufhalten können.
Du kannst auch mehrere Wohnsitze habe. Entscheidend ist, dass Du Dich (theoretisch) mehr als die Hälfte des Jahres außerhalb Deutschlands aufhalten musst, damit Du nicht in Deutschland schulpflichtig bist. Das ist ja der Grund, warum so viele Freilernerfamilien ihren (Zweit)Wohnsitz nach Frankreich oder Österreich verlegen. Dazu brauchen sie nicht einmal die Staatsbürgerbürgerschaft des jeweils anderen Landes. Dennoch halten sich einige von ihnen viel in Deutschland auf. Sie sind an zwei Wohnsitzen gemeldet, aber Dank fehlender Passkontrollen innerhalb der EU wird nicht kontrolliert, wie lange sie wo wohnen.
Wenn sich der Wohnsitz in Deutschland befindet, gilt deutsches Recht, unabhängig davon, welche oder wie viele Staatsangehörigkeiten jemand besitzt.
Nicht ganz. Man kann auch beruflich reisend sein, obwohl man in der BRD seinen Wohnsitz gemeldet hat.
Und was ändert das jetzt daran, dass man dem Recht des Landes unterliegt, in dem man sich gerade befindet?
Na man kann in der BRD seinen Wohnsitz haben, ist aber beruflich mehr als das halbe Jahr im Ausland an verschiedenen Einsatzorten und unterliegt damit nicht mehr dem deutschen Schulzwang.
Kann man auch gleichzeitig 2 dauerhafte Wohnsitze haben