Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland - möglich oder nicht?
Ich bin verwirrt: ich hab zwei Pässe (welche sag ich nicht:D) und es gab bisher damit nie Probleme ... viele meiner Freunde meinen aber, eine doppelte Staatsbürgerschaft würde es so gar nicht mehr geben. Meine Mutter ist aus einem anderen Land und hat keinen deutschen Pass, mein Vater ist Deutscher - wie ist denn nun die Rechtslage?
32 Antworten
Ja, das geht heute in vielen Fällen - allerdings meines Wissens nicht für "ursprünglich" deutsche Staatsbürger, sondern nur für Ausländer, die zusätzlich oder ab Geburt "auch" die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Hoch lebe die Gleichberechtigung!
Die Deutsche Staasbürgerschaft der BRD GmbH existiert genau genommen nicht. Wir nennen uns Bundesrepublik Deutschland und die ist als GmbH beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Schau mal ins GG Art. 133, da steht , dass der Bund in die Rechte und Pflichten der vereinigten Wirtschaftsgebiete eintritt. Nichts von Staat oder so. Allerdings haben wir alle Pässe und Personalausweise der BRD GmbH. Die legen die Vermutung nahe, dass der Inhaber Deutscher ist, belegen dies aber nicht eindeutig. Man kann sich , um die Deutsche Staatsbürgerschaft nachzuweisen, eine Staatsangehörigkeitsurkunde ausstellen lassen. Auf den Pässen der BRD GmbH ist vorne der Deutsche Reichsadler gedruckt, weil lt. Völkerrecht auf Pässen nur gültige Staaszeichen abgedruckt werden dürfen. Innen im Pass sind andere Adler abgedruckt.
Ich kann Dir nur empfehlen, Deinen Pass Deines heimatlandes zu behalten, damit Du einengültigen Pass eines souveränen Staates hast.
Googel das GG, Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeitsausweis
Wir nennen uns Bundesrepublik Deutschland und die ist als GmbH beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.
Das ist die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Man sollte fähig sein, zwischen einem Staat und einer Firma in Staatsbesitz unterscheiden zu können.
. Schau mal ins GG Art. 133, da steht , dass der Bund in die Rechte und Pflichten der vereinigten Wirtschaftsgebiete eintritt
Anscheinend fehlen dir die nötigen Geschichtskenntnisse. Das Vereinigte Wirtschaftgebiet war der Zusammenschluss der amerikanischen und der britischen Besatzungszone. Die Bundesrepublik trat nach ihrer Gründung in deren Rechte und Pflichten ein, ein Fall von Rechtsnachfolge, weiter nichts.
Auf den Pässen der BRD GmbH ist vorne der Deutsche Reichsadler gedruckt, weil lt. Völkerrecht auf Pässen nur gültige Staaszeichen abgedruckt werden dürfen. Innen im Pass sind andere Adler abgedruckt.
Das ist ein Märchen. Es gibt keine derartige Bestimmung im Völkerrecht
Das Grundgesetz sagt, dass ein deutscher Staatsbuerger seine Staatsbuergerschaft verliert, sobald er die Staatsbuergerschaft eines anderen Landes annimmt.
In der Praxis gibt es Ausnahmen:
-Dauerhaft wurde bisher akzeptiert, wenn jemand Staatsbuerger des Vatikan wird.
-In Einzelfaellen kann es von nationalem Interesse sein, jemanden einzubuergern (also zusaetzlich zu einer bestehenden Staatsbuergerschaft) oder es zu tolerieren, wenn ein Deutscher die Staatsbuergerschaft eines anderen Landes annimmt.
Für EU-Bürger gibt es seit kurzem die Möglichkeit, 2 Staatsangehörigkeiten zu haben. Das ist, soweit ich weiß, nicht von allen europäischen Ländern bereits realisiert. Ich allerdings habe es gemacht: die deutsche angenommen und meine ursprüngliche behalten.
Das gibt's noch häufiger, ein Bekannter von mir ist von seinem Geburtsland erst in ein anderes gezogen und hatte dort erst mal beide Staatsbürgerschaften. Dann ist er nach Deutschland gekommen, hat eine Deutsche geheiratet und mit ihr auch zwei Kinder. Vor ein paar Jahren bekam er dann die Nachricht: ihm wird die Staatsbürgerschaft der anderen beiden Länder aberkannt, dafür hat er die Deutsche. Und der Clou: die Kinder haben jetzt sowohl die deutsche als auch eine der anderen beiden... (ich weiß nicht mehr welche) Aber eigentlich sind sie eben Deutsche^^
Das ist ein sehr interessanter Fall: In der Regel (hängt vom jeweiligen Staatsangehörigkeitrecht ab) ist für die "Vererbung" einer Staatsangehörigkeit der Zeitpunkt der Geburt maßgebend. Das könnte einem Deutschen, der in die USA auswandert, dort mit einer Amerikanerin ein Kind hat, sich dann in den USA einbürgern lässt, dadurch seine deutsche Staatsbürgerschaft verliert, auch passieren. Das Kind ist dann deutscher und amerikanischer Staatsbürger (durch seinen amerikanischen Geburtsort und durch seine Mutter), obwohl keiner seiner Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Kompliziertere Fälle sind denkbar.