Wie bekomme ich die kongolesische Staatsbürgerschaft?
Hallo liebe Community,
ich besitze seit meiner Geburt vor 16 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft, da meine Mutter deutsche ist. Mein Vater hingegen kommt aus der Demokratischen Republik Kongo (hat aber auch die deutsche Staatsbürgerschaft erworben) und weil ich einfach so stolz bin (zur Hälfte) Kongolese zu sein und mich so für die Demokratische Republik Kongo interessiere etc. und auch meine Freunde beneide da sie auch in Deutschland geboren wurden aber z.B. türkische Staatsbürgerschaft besitzen, würde ich gerne die kongolesische Staatsbürgerschaft oder die doppelte Staatsbürgerschaft ((sollte ja in Deutschland eingeführt werden) würde dann wahrscheinlich mein Vater auch erwerben wollen) erwerben aber wie? Wo müsste ich/wir hin? Was bräuchte ich/wir an Unterlage etc.?
Danke schon mal im voraus. Und ich bitte um normale Antworten, bitte keine Beleidigungen etc..
6 Antworten
Zuerst solltest du abklären ob dich die Demokratische Republik Kongo überhaupt als Staatsbürger haben möchte. Dann erfährst du auch die Aufnahmebedingungen der DRK . Du wirst aber die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, bzw. du verlierst sie automatisch mit der Aufnahme einer Staatsbürgerschaft eines Drittlandes. Lass dich also vorher von einem Anwalt beraten
Dann lies doch einmal das StAG
*Art. 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.*
Der Fragesteller ist durch seine Mutter von Geburt an Deutscher und besitzt daher keine Sonderrechte.
Der Fragesteller dürfte aber durch VBati seit Geburt ebenfalls Kongolese seinb und damit gilt das was du schreibst nicht
was soll FS mit nem Anwalt ? 95% dieses berufsstandes hat genauasoviel Ahnung von EB wie du.
Wenn der Fragesteller durch den kongolesischen Vater die Staatsbürgerschaft von der DR Kongo, ehemals Zaire, erhalten hat, dann braucht er diese doch nicht zu beantragen.
Da der Fragesteller diese aber beantragen möchte, rate ich ihm dringend entsprechend § 25. 2 StAG eine schriftliche Zusage der deutschen Behörden zu beantragen, die Staatsbürgerschaft behalten zu können.
Um juristische Texte verstehen zu können braucht es etwas bessere Deutschkenntnisse. Daran fehlt es dir vermutlich.
Schlaumeier, schon mal was von ner Nachregistrierung gehört ? Schon mal gehört das es Eltern gibt die ihr Kind nicht bei den Herimatbehörden registrieren lassen ?
Deutschkenntnisse. Daran fehlt es dir vermutlich. Wie kommst du darauf ?
Frag beim Konsulat nach.
Sollte dein Vater zum Zeritpunkt deiner Geburt Kongolese gewesen sein (ebnen erst später deutsch geworden) dürfte es sich um ne simple Nachregistrierung handeln. Der Vorteil davbei ist das du dadurch die Deutzwsche sta nicht verlierst. Grund dafür ist das du keine sta annimmst, sondern lediglich feststellen läßt das es schon seit geburt so ist.
Das m kt der doppeltwebn sta gilt nuir für Optionsdeutsche (beide Eltern bei gevburt ausländer und kind erhält automatisch deutsche sta auf zeit). Für alle anderen ändert suich nix.
Hallo, bin zwar etwas spät dran, aber ich hoffe, es hilft dir trotzdem.
Bei mir ist es der umgekehrte Fall. Ich bin kongolesin und möchte deutsche werden. Habe mich bei der Botschaft erkundigt und die DRK lässt keine doppelte Staatsangehörigkeit zu. Was zwar schade ist, weil ich stolz bin, kongolesin zu sein, aber andererseits denk ich mir. Es erspart mir sehr viele Gänge zu den ganzen Behörden.
Bist du ein muluba oder kikongo?
Yo Bro würds lassen bin selber Halb Afrikaner(Sudan) und mit der Staatsbürgerschaft haste echt nur Probleme.Beim verreisen immer ein Visum,wenn du Pech hast bekommst du nicht mal eins^^
Und du glaubst wirklich, dass die eine kolgolesische Staatsbürgerschaft mehr Vorteile bringt als eine deutsche? Viel Erfolg
Man hat so meine ich erst einmal Zeit bis zum 21ten Lebensjahr sich zu entscheiden und darüber hinaus gibt es die sogenannten Positivstaaten, natürlich fällt der Kongo nicht darunter, aber so ein Automatismus ist es nicht.