Holt sich die Bundeswehr bei dem Einstellungsverfahren für den fliegerischen Dienst (Jetpilot ) die Führungszeugnisse, zuverlässigkeitsüberprüfungen etc?
Hallo Community !
Ich bin 16 Jahre alt und besuche derzeit die 11te klasse! Mein Berufswunsch ist es einmal Jetpilot zu werden. Ich fliege bereits seit dem 14 Lebensjahr Segel und habe dieses Jahr auch mit dem Motorfliegen angefangen :) Für das Motorfliegen benötigte das Luftamt eine Zuverlässigkeitsüberprüfungen die bei mir ohne Einträge nun vorliegt :)
Nun bin ich in die neue Klasse gekommen und lernte einen kennen der den Gleichen Wunsch hat ! Jedoch fand ich nach kurzer Zeit heraus das diese Person bereits im Gefängnis war ! Jedoch wurde durch einen glücklichen Zufall in seinem normalem Führungszeugnis kein Eintrag eingetragen ! Jetzt frage ich mich ob im Führungszeugnis 0 oder in der zuverlässigkeitsüberprüfungen nicht die Verurteilung drin steht da ich mir dachte dieses ginge über die Behörden !
Jetzt komme ich noch zur eigentlichen Frage die wäre ob die Bundeswehr dieses Zeugnisse sich einholt und ob die zuverlässigkeitsüberprüfungen dort gültig ist.
Ich hoffe jemand kennt sich in diesem Fall etwas besser aus .
LG
3 Antworten
Hallo,
die Bw macht ihre eigene Sicherheitsüberprüfung; dafür gibt es ja den MAD und in jedem Verband den S2 "Militärische Sicherheit und Feindnachrichtenwesen". Dass da Behörden kooperieren, ist gerade heutzutage ziemlich wahrscheinlich.
(Nicht nur) Beim Militär gibt es die "Erweiterte Sicherheitsüberprüfung" für Dinge, die als "Streng Geheim" oder "NATO Cosmic Top Secret" eingestuft sind. Da wird kaum etwas verborgen bleiben.
Schon bei der ZUP für die Zivilfliegerei wird ja sehr sehr tief und lange gegraben und bei Leuten, die ein 85 Mio. Euro teures, überschallschnelles und bewaffnetes Dienstfahrzeug bewegen wollen, bleibt es nicht bei einem Behörden-FüZ.
Aber kaum gelesen und schon tauchen bei mir Zweifel auf:
1) Dass es durch einen "glücklichen Zufall" keinen Eintrag gibt, gibt es nicht; schließlich ist das ganze Verfahren durch Gesetz und Verfahrensanweisungen geregelt.
2) Wie hast Du denn herausgefunden, dass der Typ im Gefängnis war? Hat der damit geprahlt oder hast Du Zugang zum Strafregister?
3) Schon Konfuzius wusste: Was einmal in ein Amt hineingeraten ist, bekommen keine tausend Ochsen wieder heraus!
Aber wie immer ist auch hier wieder das Problem, wie wir GF-Sicherheitsexperten und -überprüfer Deine Frage beantworten sollen. Glaubst Du wirklich, hier würde jemand aktuell die Einzelheiten kennen - und sie dann auch noch nennen dürfen? Warum also solltest Du Dich auf eine der hier gemachten Aussagen verlassen können?
Ob in irgendeiner Datenbank noch "Reste" vorhanden sind, zeigt sich erst bei einer Bewerbung. Wirst Du genommen (vorbehaltlich der bestandenen Offizierseignungsprüfung und Untersuchung auf WFV) ist alles OK, falls nicht, dann stimmt etwas nicht. So einfach ist das.
1) kann ich mir selber nicht erklären ....
2) er hat mir es erzählt wie es dazu gekommen ist. Geprahlt direkt nicht. Und nein natürlich nicht
3) Es ist mir bewusst das auf GF die Chance klein ist aber mit ihrer Antwort haben sie mir geholfen.
Danke
Als Jetpilot, der auch Zugang zu streng geheimen Unterlagen hat, findet sicherlich die erweiterte Sicherheitsüberprüfung statt. Ob dabei auch das Erziehungsregister abgefragt wird, weiß ich nicht. Die Strafe deines Kolllegen ist womöglich nur dort eingetragen.
Die Geschichte deines Kollegen ist absolut unglaubwürdig. Wer nach Jugendstrafrecht schon mal im Gefängnis war, muss schon einiges auf dem Kerbholz haben, Raub, Raubüberfall, Totschlag, Mord u.ä.
Und da "vergisst" keiner das einzutragen. Ich gehe davon aus, dass er dich auf den Arm nimmt.
Nein leider nicht die Tat möchte ich jetzt nicht erwähnen aber aufjedenfall hat er sich das vorlegen lassen und es stand nichts drinnen das war aber allerdings das normale Führungszeugnis! Da gibt es ja noch das Führungszeugnis 0 etc . Da dachte ich das es da eventuell von der Behörde eingetragen wurde oder so