Hol- oder Bringschuld bei Vermächtnis?
Hallo, ich gehe diese Woche eh zum Anwalt... Aber hat von euch schon jemand geerbt und musste allerdings ein "Vermächtnis" aushändigen? Ich muss einem Vermächtnisnehmer einen Flügel aushändigen und frage mich, ob ich den Transport (Bringschuld) bezahlen muss oder der Vermächtnisnehmer dafür aufkommen muss (Holschuld)?
2 Antworten
Das käme darauf an, was der Erblasser dazu bestimmt hätte. Und ob der verpflichteten Erben Vermächtniserfüllung verweigern könnte, weil ihm damit weniger als sein Pflichtteil bliebe.
ich muss einem Vermächtnisnehmer einen Flügel aushändigen und frage mich, ob ich den Transport (Bringschuld) bezahlen muss
Ja: Du musst als Erbe den Vermögensvorteil zuwenden, § 1939 BGB. Insoweit fallen die Kosten der Vermächtniserfüllung als Nachlassverbindlichkeit dem Erben an, § 1967 II BGB.
G imager761
Sämtliche mit der Aushändigung des Vermächtnisses anfallende Kosten trägt der damit beschwerte Erbe, sofern das Testament hierüber nichts anderes bestimmt.
Vielleicht bringt dich dies weiter. Mir ist es nur noch in Erinnerung von einem Vortag als Beispiel über Vermächtnis eines Schrankes. Der Redner verknüpfte damit den Spruch, dass der Erbe in diesem Fall froh sein konnte, dass der Empfänger des Vermächtnisses nicht in Südamerika wohnt - wegen den Transportkosten - ist das Einzige, was mir von dem Gesamtthema in Erinnerung blieb.
Das ist es ja.. Bei mir müsste der Flügel nach New York... Aber irgendwie finde ich es traurig, dass ich da den Transport zahlen soll für etwas, das eh nicht für mich bestimmt ist...
also auch kein Transport im Angebot. Sofern du noch in der 6 Wochen Frist bist und einen Überblick über die Erbmasse ingesamt hast - heißt es unter Umständen - je nach deiner Erbstellung zum Verstorbenen = Rechnen.
Besorg dir schon mal ein Angebot über den Transport als versicherter Versand.
Evtl. auch einen aktuellen Wert des Flügels.
Inwieweit der Transport sich positiv für einen Flügel auswirkt? Hat der Vermächtnisnehmer sein Vermächtnis bereits eingefordert - vielleicht finden sich ja auch einvernehmliche Regelungen außerhalb des Testamentes.
Ist das immer so? Gibt es dazu einen Paragraphen?
Ja:
Bringschuld: § 1939 BGB
Kostenhaftung; § 1967 BGB
G imager761
Ist das immer so? Gibt es dazu einen Paragraphen?