ETI experts(Inkasso) Bußgeldbescheid in Höhe von 421,52€ bekommen, was nun?

Anwalt einschalten 42%
Ignorieren 33%
Die Forderung begleichen 25%

12 Stimmen

11 Antworten

Was du tun solltest, hängt davon ab, ob der Vorwurf berechtigt ist.

  • Überprüfe, ob die angegebene Autonummer deine ist.
  • Überprüfe, ob du zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort warst. Via Tomicelli beginnt nach dem Ponte Cavour Richtung Altstadt, das ist tatsächlich verkehrsberuhigter Bereich (ZTL), der mit Kameras überwacht wird. Das würde erklären, warum du nicht mit der Polizei zu tun hattest.

Die schlechteste Lösung ist Ignorieren. Ein Widerspruch muss das mindeste sein. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, ist ein Anwalt sicher auch eine gute Idee.

Die ETI experts ist ein privates Inkasso-Unternehmen. Es kann italienische Bußgelder einfordern, kann die Forderung aber nicht juristisch durchsetzen. Wenn du nicht zahlst, kann es die Firma auf sich beruhen lassen - was unwahrscheinlich ist - oder sie kann das Budesjustizamt (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/EUGeld/EUGeld_node.html) einschalten, das dich dann zum Zahlen zwingen kann.

Wenn die Firma tatsächlich nichts unternimmt, kann es sein, dass du bei deinem nächsten Italien-Urlaub Probleme bekommst.

Ich würde an deiner Stelle Einspruch einlegen und schauen was passiert bevor du einen Anwalt dazu ziehst

NoLies  23.05.2020, 19:47

Der nutzt einem hier herzlich wenig.

DasGretelchen  23.05.2020, 19:48

...besser wäre, erst bezahlen und dann Einspruch erheben.

Anwalt einschalten

Ich würde dringend schnellstmöglich einen Anwalt einschalten und zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen, seriöse Unternehmen bieten dann auch eine Möglichkeit der Begründung in einer Angemessenen Frist (2-4 Wochen) an.

Nach einer schnellen Recherche hast du durchaus Aussichten auf Erfolg, zum Beispiel wegen:

Erfolgversprechend sind dabei vor allem die Fälle der Halterhaftung. In Italien wird zum Beispiel der Halter auch bei Geschwindigkeitsübertretungen „haftbar“ gemacht. In Deutschland gibt es allerdings eine solche Halterhaftung für Geschwindigkeitsverstöße nicht. Wenn also die italienische Polizei nicht beweisen kann, wer gefahren ist, hat eine Verteidigung Aussicht auf Erfolg.

Erfolgversprechend sind dabei vor allem die Fälle der Halterhaftung. In Italien wird zum Beispiel der Halter auch bei Geschwindigkeitsübertretungen „haftbar“ gemacht. In Deutschland gibt es allerdings eine solche Halterhaftung für Geschwindigkeitsverstöße nicht. Wenn also die italienische Polizei nicht beweisen kann, wer gefahren ist, hat eine Verteidigung Aussicht auf Erfolg.
Update vom 13.12.2019: Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache  C‑671/18  entschieden, dass die Halterhaftung unter bestimmten Umständen einer Vollstreckung nicht entgegensteht. Eine Verteidigung gegen italienische Bußgeldforderungen ist dadurch aber nicht komplett aussichtslos. Zum Beispiel müssen auch bei der Halterhaftung bestimmte Zustellfristen eingehalten werden. So muss gemäß Art. 201 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Nuovo codice della strada) bei Personen mit Wohnsitz im Ausland die Zustellung innerhalb von 360 Tagen ab der Feststellung erfolgen.

https://www.hofauer.com/eti-experts-gmbh-fordert-italienische-bussgelder-ein/ Die Frist wäre hier deutlich überschritten, da im Zweifel der Zusteller die Zustellung beweisen muss. Hast du nichts weiter erhalten, ist dieser erster Brief zu spät.

AUßerdem solltest du dir ganz genau die Vollmacht und die Rechnung ansehen, die du vom Büro verlangen kannst.

https://www.test.de/Inkasso-Wie-Sie-auf-Post-von-Geldeintreibern-reagieren-sollten-4927283-0/

Ich würde empfehlen einen Anwalt einzuschalten und Widerspruch begründet mehrfach also per E-Mail und per Post (Einschreiben mit Rückschein um Zugang zu beweisen). Und dann schauen wie sie reagieren.

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/

Würde das BMJ sein okay geben, gäbe es dann gegen dich, wenn du nicht machst einen Mahnbescheid, und dann eine Vollstreckung

Anwalt einschalten

Es gibt in Italien ein erhebliches Problem mit verkehrsberuhigten Bereichen in Innenstädten, die nicht hinreichend gekennzeichnet sind bzw. eine für nicht des Italienischen mächtige Menschen unverständliche Beschilderung haben, von denen man u.U. kaum wieder weg kommt.. Da ist keine Polizei, sondern die Durchfahrt wird von Kameras erfasst, u.U. mehrfach mit mehrfachen Bußgeldforderungen.

Ich würde mir eine Rechtsberatung bei ADAC oder ähnlichen holen, ich kann aber nicht garantieren, dass die nicht zur Zahlung raten. Das ist da wohl ein Dauerthema. Wie es mit der Vollstreckbarkeit in Deutschland, Schufaeinträgen und dergleichen aussieht, kann ich nicht sagen, aber dass man dann eine Weile besser nicht mit dem Auto nach Italien sollte, weil es sonst bis zur Bezahlung aller Verbindlichkeiten beschlagnahmt wird, kann sein.

Anwalt einschalten

Kurz zusammengefasst: Ja sie sind befugt Forderungen der italienischen Behörden zu übernehmen. Das Inkassobüro ist übrigens als zugelassenes Inkassobüro eingetragen.

Ich würde mich an einen Anwalt wenden, wenn du von nichts weißt. Sicher ist auch, dass dir wirklich Ärger drohen könnte, wenn du zurück nach Italien fährst.

Lieber einen Fachmann drüber schauen lassen.