Ab welcher Summe muss Bank an Finanzamt melden?

7 Antworten

Das entscheidet die Bank selber. Bei merkwürdigen Transaktionen die den Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung wecken, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Zappzappzapp  31.07.2019, 18:05

Die Bank schaltet keine Staatsanwaltschaft ein, sondern meldet den Vorgang an die FIU beim Zoll.

Wenn auf einem Konto regelmäßige Geldeingänge, wie Mieteinnahmen oder Gehälter zu verzeichnen sind, die auch gerne wesentlich höher sein dürfen als nur € 5.000 mtl., besteht für eine Bank keinerlei Anlaß eine Verdachtsmeldung an das Finanzamt zu geben.

Da kämen die Banken vor lauter melden nie mehr zur normalen Tätigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Bank muss nichts an das Finanzamt melden, sondern einen Geldwäscheverdacht an die zuständige FIU beim Zoll. Die informiert dann die betroffenen Stellen, wie z.B. das Finanzamt. Das fragt dann ggf. bei Dir nach, was das für Geld ist und woher es stammt.

"Safe" ist man nie.

Ein Geldwäscheverdacht ist nicht abhängig von der Häufigkeit einer Überweisung oder der Höhe eines Betrages. Das wird zwar auch berücksichtigt, aber es gibt noch eine Menge anderer Kriterien, die einen Verdacht begründen können. Diese Kriterien werden zu Recht nicht veröffentlicht, da man sich sonst ja darauf einstellen könnte.

Wenn Du "Rein aus Interesse einfach" mal sowas nachlesen möchtest und auch als Info für die Geber falscher Antworten im Thread:

https://dejure.org/gesetze/GwG

Zitate:

Die Banken sind ausschließlich verpflichtet, die Identität festzustellen und diese Angaben 5 Jahre vorzuhalten und bei Anhaltspunkten auf Geldwäsche entsprechende Meldungen zu machen.

GWG §43

Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass

   1. ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,

   2. ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder

   3. der Vertragspartner seine Pflicht nach § 11 Absatz 6 Satz 3, gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat,

so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden.

Banken melden keine Geldeingänge ans Finanzamt, lediglich die Inanspruchnahme des Freistellungsauftrages.

juergen63225  30.07.2019, 16:52

Thema war ein anderes Freistellungsaufträge betreffen ZINSEN und Kapitalerträge

marlonz 
Beitragsersteller
 30.07.2019, 16:34

Ich hatte halt mal gelesen, das es wohl Leute gab den die Bank schon große Überweisungen mal abgelehnt/blockiert oder eingefroren hatten, weil die dann eine Begründung haben wollten, Rechnung sehen wollten oder ähnliches

archibaldesel  30.07.2019, 19:20
@marlonz

Das ist ein anderes Thema. Da geht es um Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung. Bei einem entsprechenden Verdacht meldet die Bank in solchen Fällen an die Staatsanwaltschaft, nicht ans Finanzamt. Und die Staatsanwaltschaft kann die Beträge tatsächlich einfrieren.

Zappzappzapp  31.07.2019, 18:09
@archibaldesel

Die Bank meldet nichts an die Staatsanwaltschaft, sondern ausschließlich an die dafür zuständige FIU beim Zoll.

Bei der Frage ging außerdem nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern um undefinierte Geldeingänge auf dem Girokonto.

marlonz 
Beitragsersteller
 30.07.2019, 16:31

Was genau ist damit gemeint?

Also angenommen Person A überweist Person B 20.000€. Dann wird das niemanden gemeldet? Weder von der Bank von Person A, noch von der Bank von Person B?

Ist natürlich nen krasses Beispiel

archibaldesel  30.07.2019, 16:32
@marlonz

So ist es.

marlonz 
Beitragsersteller
 30.07.2019, 16:33
@archibaldesel

@archibaldesel was genau meinst du dann mit "lediglich die Inanspruchnahme des Freistellungsauftrages"? Versteh ich nicht :/

archibaldesel  30.07.2019, 19:23
@marlonz

Kapitalerträge können bis zu 801 EUR pro Person vom Steuerabzug ausgenommen werden. Dafür erteilt man einen entsprechenden Freistellungsauftrag. Und hier wird tatsächlich gemeldet, wie viele Kapitalerträge du bekommen hast. Die sind allerdings auch steuerpflichtig.

bei überweisungen nie

die herkunft des geldes ist doch ersichtlich

nur wenn du bargeld einzahlst

marlonz 
Beitragsersteller
 30.07.2019, 16:30

Echt? Ich hab mal gehört das Überweisungen in Gewisser höhe von der Bank ans Finanzamt gemeldet werden, so hatte ich das zumindest mal gehört

archibaldesel  30.07.2019, 16:35
@marlonz

Nein, wozu auch? Geldeingänge, wie du sie beschrieben hast, sind ja nicht steuerpflichtig. Warum sollte das Finanzamt sich also dafür interessieren? Steuerpflichtig sind Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Aber da werden die Steuern direkt von der Bank abgeführt, also auch uninteressant fürs Finanzamt.

marlonz 
Beitragsersteller
 30.07.2019, 16:37
@archibaldesel

@archibaldesel muss die Bank nicht sogar Geldeingänge Kontrollieren, einfrieren bzw melden oder nachfragen woher das Geld kommt? Habe in Foren gelesen das öfter schon mal was eingefroren wurde usw

archibaldesel  30.07.2019, 16:39
@marlonz

Andere Baustelle. Dabei geht es um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, erfolgt hier eine Meldung. Aber nicht ans Finanzamt, sondern an die Staatanwaltschaft.

Asylantengold  08.08.2019, 09:38
@Zappzappzapp

der zoll ist nur die behörde, dem das FA unterstellt ist

Zappzappzapp  08.08.2019, 13:35
@Asylantengold

Ich habe die Aussage

... erfolgt hier eine Meldung. Aber nicht ans Finanzamt, sondern an die Staatsanwaltschaft.

kommentiert, weil eine Meldung nicht an die Staatsanwaltschaft, sondern ausschließlich an den Zoll erfolgt. Ob die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, entscheidet dann der Zoll resp. das Finanzamt.

https://dejure.org/gesetze/GwG

GWG §43
..  so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden.

Das Finanzamt ist nicht dem Zoll "unterstellt". Es handelt sich um zwei getrennte Behörden, die gesetzlich "zur Zusammenarbeit verpflichtet sind". Der Zoll übermittelt also die Daten der jeweiligen betroffenen Behörde, in diesem Fall dem Finanzamt zu weiteren Bearbeitung.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Zusammenarbeit/Nationale-Zusammenarbeit/nationale-zusammenarbeit_node.html

archibaldesel  30.07.2019, 16:29

Dann aber nicht ans Finanzamt.