Bank überweist zu spät! Schadensersatz?

12 Antworten

Überweisungen gehen heutzutage alle elektronisch. Wenn es dort Probleme gegeben hätte, dann wärst nicht nur du davon betroffen.

Wie wurde die Überweisung denn eingereicht? Papierform oder Elektronisch. Das muss ich jetzt erstmal wissen.

TobiasSixSix 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 12:12

Überweisung DE nach DE, elektronisch. Nein, ich bin nicht der einzige der betroffen ist. Die Bank hat ein Forum, in dem sich Kunden schriftlich austauschen können. Dort beschweren sich massenhaft Kunden.

webya  14.12.2017, 12:13
@TobiasSixSix

Welche Bank ist das denn? Ich warte auch auf Geld von meiner Krankenkasse.

Ging das Geld auch nach Deutschland oder gings in einen sonstigen EU Staat oder gings auf ein Konto ausserhalb der EU?

Für Schadenersatz sehe ich schlechte Karten, Du müsstest zunächst mal beweisen dass deine Bank die Überweisung nicht rechtzeitig ausgeführt hat, genau so ist es ja möglich, dass der Zahlungsempfänger hier die Schuld trägt...

TobiasSixSix 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 12:09

Überweisung DE nach DE. Ich sehe doch, dass die Bank das Geld noch nicht überwiesen hat, sonst wäre der Betrag auf meinen Konto. Die ausführende Bank hat das Geld laut eigenen Angaben am 11.12.2017 überweisen. Ich bin übrigens nicht der einzige Kunde der betroffen ist, es sind massenhaft Kunden betroffen die schon zum Teil seit letzter Woche Donnerstag auf ihr Geld warten.

Da du wohl keinen Schaden nachweisen kannst, bekommst du auch keinen Schadensersatz. Wenn du auf dem einen Konto mehr Zinsen als auf dem anderen bekommst, könntest du das wohl als Schaden geltend machen. Du solltest dich aber fragen, ob sich das für ein paar cent lohnt.

Nachdem ich das gleiche Problem habe, gehe ich mal davon aus, dass du von der Fidor Bank schreibst.

Mir fehlt auch noch eine Überweisung, die am Freitag rausgegangen ist. Hätte vor 2 Tagen auf dem Geschäftskonto sein sollen.

Bei mir fielen Dispozinsen an und ich sehe auch nicht ein, für Fehler der Bank zu zahlen.

Es sind tatsächlich Massen von Kunden betroffen.

Das sit einfach - es gibt keinen Schaden, also auch keinen Anspruch auf Ersatz desselbigen. Dass eine Buchung - bei Erfüllung aller anderen etwaigen Voraussetzungen - nicht ausgeführt wird binnen 2 AT (falls beleghaft), ist ein schuldhaftes Versäumnis der Bank. ´Daraus entstehende Schäden (etwa in Form von Überziehungszinsen o.ä.) müsste die Bank ersetzen. Das Nichtausführen eines manuellen spekulativen Wertpapier- oder sonstigen Kaufs fällt allerdings nicht darunter, sofern die Kaufoption nicht im System zur termingebundenen Ausführung hinterlegt war.