Steuerrecht. Steuernachzahlung aufgrund Berücksichtigung von zu hoher Versicherungsbeiträge?
"Du bist zur Abgabe deiner Steuererklärung verpflichtet da während des Steuerjahres zu hohe Versicherungsbeiträge berücksichtigt wurden."
- Diese Meldung nennt mir die App Taxfix als Erklärung für die zu erwartende Steuernachzahlung für das Jahr 2021.
Kann mir das jemand erläutern? Warum wird von mir als lediger Beamter ohne Nebeneinkünfte oder sonstiger weiteren Einnahmen eine zu geringe Lohnsteuer einbehalten?
Warum fällt die einbehaltene Lohnsteuer nicht wie im Normalfall zu hoch aus so, dass eine Steuerrückerstattung erfolgt.
Ich habe bereits bei der Abgabe meiner freiwilligen Steuererklärung für das Jahr 2016 (damals über ELSTER) eine Nachzahlung in Höhe von etwa 150 Euro leisten müssen. Eine Aufforderung zur verpflichtenden Abgabe kam in den darauffolgenden Jahren nicht. Im Anbetracht dessen, dass ich bei freiwilliger Abgabe knapp 300 Euro an Steuern nachzahlen müsste, habe ich dies für die Jahre 2017 bis 2021 unterlassen.
Die Frage, wieso bei mir jedes Jahr zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird und wie dies mit den angenommen Versicherungsbeiträgen zusammenhängt bleibt. Auch wie die App Taxfix nur aufgrund der Daten meines Lohnsteuerbescheids erkennt, dass zu hohe Versicherungsbeiträge angenommen wurden.
Ich bin ratlos.
3 Antworten
Du bekommst von deiner PKV eine Bescheinigung wie hoch die voraussichtlichen Versicherungsbeiträge sein werden, diese hast du offensichtlich nicht deinem Arbeitgeber gegeben.
Somit wurde eine Pauschalbetrag von 1.900 € bei Versicherungen für die Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, tatsächlich hast du aber weniger gezahlt.
Und damit wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten, was nun zu einer Nachzahlung führt.
Nachzulesen hier in Abs. 2 Nr. 3
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Die Software berechnet die Rentenbeiträge automatisch ein. Tatsächlich zahlst du aber als Beamter (-Anwärter) gar keine Rentenbeiträge.
Vllt. machst du ja nur einen Fehler bei der Erfassung deiner Ek-Steuerdaten!?
Gruß siola55
nein, siehe Abs. 2 Nr. 3