Hoftor beschädigt auto wer zahlt?
Hallo.
Ich war heute bei meinen Schwiegereltern zu besuch und ich stellte meine auto sonst auch im hof ab.
Als wir wieder fahren wollten machte ich das hoftor per Fernbedienung auf und legte es wieder zurück.
Ich stieg ein und wollte losfahren als meiner frau einviel das sie was vergessen hatte. Ich stand mit meiner Motorhaube schon auf höhe vom tor als ich bemerkte dass das tor sich schloss und ich leider aus Reflex den rückwertsgang einlegte um da weg zukommen.
War leider nur zuspät und jetzt ist meine linke seite am auto) kotflügel stoßstange die ganzen Haltungen ) narürlich alles gebrochen und verbogen.
Meine frage zahlt da die haftpflicht meiner Schwiegereltern da das tor ja von alleine wieder zuging?
Danke
6 Antworten
Hallo,
wenn sich das Tor auf Grund eines technischen Defekts "von alleine" wieder geschlossen hat und deine Schwiegereltern eine Gebäudehaftpflichtversicherung haben, könnt ihr bei dieser nachfragen, ob ein solcher Fall abgedeckt ist.
Wenn aber irgendein "Hirni" auf den Knopf der Fernbedienung gedrückt hat, dann musst du dich mit diesem rumstreiten und versuchen, dass er den Schaden bezahlt.
Viele Grüße
Michael
Er schreibt aber, das wäre hier nicht Fall.
Mit welchem Satz schreibt der Fragesteller das? Ich sehe nichts.
Im Kommentar zur Antwort von "Allexandra0809".
Stimmt. Danke, habe ich überlesen.
Den Schaden an deinem Auto zahlt die vollkasko Versicherung unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung und gegen Rückstufung der SF Klasse für vollkasko. Glasschaden (zb Scheinwerferglas übernimmt die teilkasko unter Abzug der für teilkasko vereinbarten Selbstbeteiligung falls kein vollkasko Schaden abgerechnet wird. Den Schaden am Tor deiner Schwiegereltern kann nur deine Kfz Versicherung regulieren. Bei Bagatellschaden lohnt es sich evtl den Schaden innerhalb von sechs Monaten zurück zu kaufen um die Rückstufung der SF klasse für Haftpflicht zu vermeiden.
Private Haftpflichtversicherung iat in dem Fall keinesfalls involviert, schon garnichicht die der Schwiegereltern.
Für einen versicherten Haftpflichtschaden bedarf es der Verschuldung durch eine versicherte Person und die Verschuldung liegt in diesem Fall eindeutig beim Autofahrer, also bei Dir. Du hast das Tor allein bedient und bist allein gefahren, du warst mit der Funktionsweise des Tor vertraut, bzw hättest dich vor der Inbetriebnahme zum Zweck der durchfahrt mit einen Kfz (allein schon deshalb keine andere als die Kfz Versicherung) damit vertraut machen können.
Wenn das Tor sich, genau wie eine Parkhausschranke, nach einer Zeit von selber schließt, bist du selber schuld, sollte es ein technischer Defekt gewesen sein, müssen die Schwiegereltern (oder deren Versicherung) ran
Wenn das Tor sich selbsttätig und unbeaufsichtigt schliesst, muß es Elemente haben, die den Schließbereich überwachen. Also Lichtschranken oder Kontaktleisten.
Wenn sowas nicht dran ist, haftet der Betreiber des Tores bzw. Der Aufsteller.
Ist das nicht normal, dass das Tor wieder zugeht? Sonst müsstest Du es ja auch wieder mit der Fernbedienung zumachen. Somit wäre es doch Deine Schuld, wenn Du da stehen bleibst.
Das tor geht nicht von alleine zu. Man muss es mit der Fernbedienung aufmachen und genau so wieder schliessen. Wir sollten es nurgleich offen lassen weil meine Schwiegereltern auch noch wegfahren wollten. Deswegen stieg ich ja ins auto und wollte heimfahren
Und wer hat das Tor dann zugemacht?
Dann ist der Schuld, der auf den Knopf gedrückt hat, während du da stehst.
Das Tor kann sich aber auch nach einer eingestellten Wartezeit automatisch schließen.