Hab das Auto meiner Freundin in die Hecke des Nachbarn rollen lassen. wer zahlt was?

9 Antworten

Den Schaden am Auto zahlt die Vollkaskoversicherung abzüglich der Selbstbeteiligung.

Den Schaden an der Hecke zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Wenn beide Schäden über die Versicherung laufen, wird deine Freundin sowohl in der Haftpflicht als auch in der Vollkasko zurückgestuft.

Lasst euch also von der Versicherung ausrechnen, inwieweit es sich lohnen würde, die Schäden selbst zu zahlen.

Zumindestens in der Haftpflicht kann man den Schaden auch nachträglich an die Versicherung zurückzahlen. Ob das in der Vollkasko geht, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Hallo Stoffelino,

lass Dich nicht verunsichern vom "grobe Fahrlässigkeit"-Geschwafel. Zunächst ist es allerdings wirklich eigenartig, dass ein Auto mit angezogener Handbremse losrollt. Zudem, war denn kein Gang eingelegt, bzw. Automatik "P"? Hinsichtlich der Handbremse würde ich diese mal überprüfen lassen, denn eigentlich kann das nicht sein. Wurde denn die Polizei gerufen (ist ja nun mal ein Unfall).

Zum Thema Hecke: Das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs und in dem Hinblick haben die anderen Kommentatoren durchaus recht, vermutlich wird Deine Freundin dann hochgestuft, daher auf jeden Fall genau überlegen, ob Du den Schaden aus eigener Tasche bezahlst. Ein Anruf bei der Kfz-Versicherung schafft hier Klarheit, denn die können genau rechnen, lohnt es sich selbst zu zahlen oder wickelt man es über die Versicherung ab.

Die Kratzer am Auto: Kannst Du natürlich bei der Vollkasko melden, hier gilt das gleiche mit dem selber zahlen wie oben. Vermutlich hast Du (bzw. die Freundin) eine Selbstbeteiligung, die müsst ihr dann selber zahlen.

Wichtig: Neben der Tatsache, dass im November eh immer die Versicherungen gewechselt werden können, vielleicht lassen sich (auch nach der Höherstufung) ein paar Euro sparen, wenn ihr Euch für das nächste Jahr eine neue Versicherung sucht.

Viele Grüße

Versicherungsjäger

Das muss man nun durchrechnen, erst einmal wird der Schaden an der Hecke durch die Haftpflich versicherung gedeckt und der Lackschaden durch die Vollkasko (für die aber noch eine Selbstbeteiligung fällig wird).

Da aber dann beide Versicherungen hochgestuft werden kann es auch lohnend sein den Schaden selbst zu tragen. Letztenendes kann deine Freundin sich an dich halten und den ihr entstandenen Schaden einfordern.

Was 3m Hecke kosten hängt von der Hecke ab.

Interesierter  03.11.2014, 22:33

Autos mit intakter, gezogener Handbremse neigen nicht dazu, wegzurollen sondern bleiben in aller Regel stehen.

War die Handbremse wirklich gezogen? Wenn nicht, sieht die Sache in Bezug auf grobe Fahrlässigkeit anders aus.

War die Handbremse defekt, wäre evtl. die Freundin als Halter selbst dran. Auch hier stellt sich die Frage nach grober Fahrlässigkeit.

Die KFZ-Versicherung wird für den Schaden aufkommen.

Die Haftpflicht-Versicherung zahlt den Schaden an der Hecke und was sonst noch an fremdem Eigentum zu Schaden gekommen ist.

Die Vollkasko-Versicherung zahlt den eigenen Schaden abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung.

Allerdings wird deine Freundin in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und muss damit künftig höhere Beiträge bezahlen.

Deine Freundin könnte nun von dir Schadensersatz für die höheren Versicherungsbeiträge fordern. Ein Verschulden deinerseits ist zweifellos gegeben.

Mir ist jedoch nicht so ganz klar, warum das Auto bei angezogener Handbremse wegrollt. Hier stellt sich tatsächlich die Frage, ob du evtl. die Handbremse nicht gezogen hattest, was dann einer groben Fahrlässigkeit und damit einer Regressforderung der Haftpflicht-Versicherung und einer Zahlungsverweigerung der Vollkasko-Versicherung gleichkommen würde oder ob evtl. das Fahrzeug defekt war und deine Freundin daher wieder als Halter mit im Boot wäre, da eine defekte Handbremse ihr zuzuschreiben wäre.

Die Hecke wird sicher nicht so teuer und das Zahlt die KFZ-Haftpflicht. Für den Schaden am Fahrzeug ist die Vollkasko zuständig. Es kann jetzt natürlich sein das die Vollkasko sich fragt wieso die Handbremse Versagt hat, aber grobe Fahrlässigkeit sehe ich hier nicht unbedingt, den sind wir mal ehrlich wer von uns zieht immer die Handbremse fest legt einen Gang ein und lenkt die Räder Richtung Bordstein, den nur das ist die korrekte Vorgehensweise beim, Parken am Hang. Es gibt auch Augenblicksversagen und das ist bei der Vollkasko durchaus mit versichert. Nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind Ausschlusskriterien. Wenn man die Handbremse anzieht und vergisst den Gang ein zu legen ist das für mich keine grobe Fahrlässigkeit sondern Fahrlässigkeit. Deine Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Eigentümer des Fahrzeugs sind die Selbstbeteiligung und die Kosten der Höherstufung sowie mögliche Auslagen.