Höhere Beitragszahlung nach Wildunfall?

8 Antworten

Nein, bei Inanspruchnahme der Teilkasko (=Wildunfall) gibt es keine Zurueckstufung, mein Sohn hatte leider schon 2 Wildunfaelle.

Allerdings ist Wildunfall nicht gleich Wildunfall, so weit ich weiss, betrifft das z.B. keine Kleintiere (Hasen, Eichhoernchen), die muss man einfach ueberrollen und auch keine Haustiere. Da musst du mal genau googeln.

Ebenso muss man den Wildunfall beweisen koennen, also Haare irgendwo am Auto haengen haben durch den Aufprall oder gleich das Tier als Beweis. Wer ausweicht und in den Graben faehrt, waehrend das Wild froehlich weitertrabt, wird schwer haben, einen Wildunfall nachzuweisen.

Und ich kenne deine genauen Umstaende nicht.

Mein Sohn ist bei ersten Mal ausgewichen und blieb auf dem Schaden sitzen, bzw. Vollkasko mit Hoeherstufung. Beim zweiten Mal einige Jahre spaeter fuhr er das Tier an, welches tot im Graben liegen blieb (er hatte eh keine Moeglichkeit, das Tier kam aus einer Siedlung einen steile Aufschuettung direkt hinter einer Bruecke runter). Haare waren am Wagen und die Polizei hat es aufgenommen. Da wurde er nicht hoeher eingestuft und der ADAC uebernahm sogar noch die 150 Euro Selbstbeteiligung bei der Teilkasko.

Apolon  06.11.2015, 14:32
Wer ausweicht und in den Graben faehrt, waehrend das Wild froehlich weitertrabt, wird schwer haben, einen Wildunfall nachzuweisen.

No - den kann man nicht nachweisen, weil er nicht statt gefunden hat.  Es muss eine Berührung mit dem Wild geben !

Hallo Alucard120889,

deine Beiträge steigen nicht durch einen Wildschaden, der über die Teilkaskoversicherung abgerechnet wird. Die Teilkaskoversicherung hat immer eine Prämie von 100% und verfügt über keinen Schadenfreiheitsrabatt. Aus diesem Grund kann im Schadenfall keine Erhöhung aufgrund des Schadens eintreten.

In deinem Fall scheint es sich um die Prämienrechnung für die nächste Versicherungsperiode zu handeln. Es kann natürlich vorkommen, dass in dieser Beitragsrechnung die Prämie steigt. Die Ursache liegt entweder in der Tariferhöhung einer Gesellschaft, also die Erhöhung um X Prozent durch den Versicherer, oder in einer veränderten Regional- und/oder Typklasse.

Eine reine Erhöhung durch den Wildschaden ist ausgeschlossen. Die Quelle findest du in deinen Versicherungsbedingungen.

Hallo Alucard120889,

ich gehe davon aus, dass du deine neue Beitragsrechnung für 2016 erhalten hast? Gegebenenfalls hat sich die Typklasse deines Fahrzeugs in der Teilkasko erhöht oder deine Versicherung hat die Beiträge angepasst.

Es ist zunächst mal richtig, dass der Beitrag der Teilkaskoversicherung nicht anhand von SF-Klassen berechnet wird.

Allerdings wird auch der Beitrag für die Haftpflicht-Versicherung und für die Vollkasko-Versicherung grundsätzlich auch nicht nur anhand von SF-Klassen berechnet.

Relevant sind unter anderem auch die Typ-und Regionalklassen der jeweiligen Fahrzeuge.

Ruf doch einfach mal bei deiner Versicherung an und lass dir den Grund der Erhöhung erläutern.

Schönes Wochenende, Jascha vom DEVK-Team

partikel1  06.11.2015, 22:40

bzw. statt anzurufen: Die Regionalklassen (Zulassungslandkreis) und Typenklassen (Fahrzeugtyp) ändern sich laufend zum Jahresende, diese Klassen muessen in der Rechnung beschrieben sein. Ist davonb eine erhöht worden, erklärt sich schon der höhere Beitrag.

Glasklares NEIN!

(Wundert es dich wirklich, keine Info gefunden zu haben!?)

In Tk gibt es keine SFR - folglich weder Rauf- noch Runterstufung! Da bedarf es keiner Quellenangabe.

In der Teilkasko gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Von daher gesehen kann da nix hoch gestuft werden.