Hippokratischer Eid bei Veterinär?!

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Die Promotorin/der Promotor verliest die Gelöbnisformel (fast immer in lateinischer Sprache): "Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben Ihr Studium gemäß den geltenden Vorschriften abgeschlossen, die vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und die geforderten schriftlichen Arbeiten verfasst. Sie haben ersucht, die Verleihung des akademischen Grades in feierlicher Form zu bestätigen. Sie werden nun eingeladen zu versprechen, sich stets so zu verhalten, wie es Ihre akademische Ausbildung gebietet. Sie wollen also versprechen: Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie erworben haben, zu pflegen und ständig durch Fortbildung zu erweitern und zu verbessern, der Wissenschaft zu dienen, deren Ziele zu fördern und dadurch verantwortlich zur Lösung der Probleme der menschlichen Gesellschaft und deren gedeihlicher Weiterentwicklung beizutragen, nach Wahrheit zu streben und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht zu unterdrücken oder zu verfälschen, Ihr Wissen und Können zum Wohle der Menschen, ohne Ansehung der Person einzusetzen, die Menschenwürde und die Menschenrechte stets zu achten, Ihre beruflichen Pflichten mit gleicher Menschlichkeit gegen alle auszuüben und weder eigenen Schwächen noch äußerem Druck oder Drohung nachzugeben, der ,Universität´ in Treue verbunden zu bleiben und sich des verliehenen akademischen Grades in Leben und Beruf würdig zu erweisen. Sind Sie bereit, dies nach bestem Wissen und Gewissen zu versprechen?" Nun tritt die Pedellin/der Pedell auf die Kandidatin/Kandidaten zu. Jede Kandidatin/jeder Kandidat legt die Schwurfinger der rechten Hand auf das Fakultätszepter und leistet das Gelöbnis mit den (lateinischen Worten: "Spondeo, ac polliceor." "Ich verspreche es.") aus: http://www.krone.at/Das-freie-Wort/Titel-Story-87831

daraus ergibt sich: Kein Hippokratischer Eid für Veterinäre, lediglich eine Berufung und einen Ehrenkodex!

tintoretto  31.01.2012, 10:01

danke für den Stern!

wikipedia =Der Eid des Hippokrates, benannt nach dem griechischen Arzt Hippokrates von Kós (um 460 bis 370 v. Chr.), gilt als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik. Die Urheberschaft des Eides ist jedoch noch ungeklärt. Hippokrates

Der Eid des Hippokrates wird in seiner klassischen Form heute nicht mehr von Ärzten geleistet und hat keine Rechtswirkung, hat aber gleichwohl immer noch Einfluss auf die Formulierung moderner Alternativen. Er enthält mehrere Elemente, die auch heute noch Bestandteil ärztlicher Ethik sind (Gebot, Kranken nicht zu schaden, Schweigepflicht, Verbot sexueller Handlungen an Patienten etc.). Manche Teile entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten (bspw. das Verbot, Blasensteine zu operieren, da Chirurgen damals ein eigener Berufsstand neben den Ärzten waren); diese werden oft entsprechend heutiger Gegebenheiten uminterpretiert (z. B. als Verbot, Behandlungen durchzuführen, für die der Arzt nicht das nötige Spezialwissen besitzt). Schwangerschaftsabbruch und aktive Sterbehilfe werden durch den Eid des Hippokrates ausdrücklich untersagt.

Eine moderne Alternative ist die Genfer Deklaration des Weltärztebundes.

In Deutschland werden weder der Eid noch das Genfer Gelöbnis nach der Approbation verpflichtend abgeleistet, werden jedoch in insbesondere medizinethischen Diskussionen als ethische Richtlinie beziehungsweise Ehrenkodex argumentativ angeführt.[1]