Hi, muss der Vermieter, nachdem er veraltete Stromkabel durch Elektriker erneuern lassen!musste!, auch für das Tapezieren & Streichen danach aufkommen?
6 Antworten
Auch hier gilt das Verursacher-Prinzip. Wer einen Schaden verursacht muss diesen auch wieder beheben. Ausgenommen es wäre Gefahr im Verzug. Die Feuerwehr braucht also nicht die aufgebrochene Wohnungstür bezahlen um einen Brand zu löschen.
In deinem Fall handelt es sich um Modernisierungsmaßnahmen. Werden durch die Elektroarbeiten auch Malerarbeiten fällig sind diese ebenfalls durch den Vermieter ganz (je nach Alter und Zustand) oder teilweise zu übernehmen.
Eine exakte Information zu der Gesetzeslage kann dir sicher der Mieterverein geben. Leichter wäre es sicher aber wenn du den Vermieter einfach mal darauf ansprichst.
In der Regel werden solche Arbeiten früh genug angekündigt und erklärt wie man sich mit dem Mieter einigen möchte.
Entscheidend ist sicher auch in welchem Bereich die neuen Leitungen verlegt werden. Hinter einer Küchenzeile z.B. wird man sich bestimmt auch mit einer einfachen Reparatur begnügen müssen.
Das der Vermieter ein komplette Wohnungsrenovierung zahlen muss glaube ich zwar nicht, doch die Renovierung komplett auf den Mieter abzuwälzen, mit dem Argument die Maßnahmen seien erforderlich funktioniert auch nicht.
Sollte der Vermieter dir einen Pauschalpreis als Entschädigung anbieten und du nicht sicher bist, ob der Preis angemessen ist, beauftrage einfach einen Malerbetrieb der sich die Sache ansieht und dir einen KOSTENLOSEN Kostenvoranschlag macht. Das verpflichtet dich zu gar nichts, aber du hast dann schon mal eine Vorstellung was ein Maler kosten würde.
Dem Maler solltest du natürlich auch fragen ob eine Reparatur möglich ist. Wichtig ist auch, dass der Maler dir Arbeits- und Materialkosten getrennt nennt. Um so detaillierter der Kostenvorschlag ist, umso besser kann man mit dem Vermieter verhandeln.
Hilfreich wäre sicher auch wenn man sich mal mit den Nachbarn unterhält, was die in dieser Sache vorhaben.
Aber vielleicht ist die Aufregung auch umsonst und der Vermieter kommt dir mehr entgegen als du erwartest, wer weiß?
Also zu aller erst mit dem Vermieter sprechen!
es kommt darauf an:
vor allem darauf,wie lange die tapeten schon an der wand hängen...
lg, Anna
Wobei ich sagen muss, dass die Tapeten im Schlafzimmer noch in Top-Zustand sind..
das ist jetzt die aller größte frage. es ist ja nun so, dass es renovierungsfristen etc. gibt. die sind zwar weitestgehend nicht mehr bindend, aber können für so was heran gezogen werden, um die Schadenssumme zu bestimmen.
ich weiß das von einem Kunden, dem die türe von seinem spiegelschrank abgefallen ist und ein Loch in den Bodenbelag geschlagen hat. da hat die Versicherung für jedes Jahr, das der Bodenbelag bereits drin war, 10% der Summe für den Austausch abgezogen. schließlich hat die Versicherung dann das neuversiegeln der betreffenden Stelle bezahlt. nicht spurlos, aber eben wie es heißt "zeitwertgerecht"
lg, Anna
Nur Instandsetzen. Das sollte der Vermieter machen. Also in bewohnbaren Zustand zurückversetzen, darf nicht schlimmer als vorher sein.
Meine Meinung.
Also wenn vorher die betreffenden Stellen tapeziert und gestrichen waren, sollten sie das danach auch wieder sein, oder?
Ich bin auch Vermieter, weiss aber echt nicht, wie weit die Pflicht da wirklich geht....
In der Situation würde ich in ähnlicher Art nachtapezieren und mit möglichst gleicher Farbe streichen lassen. Bei Raufaser ist das ja eh kein Problem.
Sollte es eine Designtapete sein..... würde ich mich rechtlich absichern :)
Ja natürlich. Sonst hätte er dir einen Schaden zugefügt (finanziell) und den könntest du auf dem Zivilweg einklagen.
Vielen Dank an Alle für die Antworten!
Ich habe mit meinem Vermieter darüber gesprochen (und habe dank der Informationen hier relativ selbstbewusst davon gesprochen, dass er ja zahlen müsste ;) ).
Die Sache hat sich wunderfein erledigt, der Vermieter hat bereits einer anschließenden Renovierung zugesagt. Er hat wohl auch schon eine Malerfirma zur Hand. Ist nur noch eine Terminabsprache jetzt.
Dankeschön!
Danke erstmal für die Antwort. Die Tapete im Schlafzimmer (betreffendes Zimmer) ist noch vom Vormieter. Wohne seit ca. 2 Jahren hier und habe beim Einzug neu gestrichen. Küche & Flur habe ich tapeziert (allerdings habe ich auch die Türen & Zargen geschliffen und neu lackiert, dafür musste ich im 1. Monat keine KM zahlen, aber das nur am Rande).
Die Instandsetzung der Kabel muss m.E. der Vermieter in Auftrag geben, da die Kabelage noch von ca. 1940 ist (Aluminiumkabel in "Stoffummantelung") und sich jetzt im Kabelschacht ein Kurzschluss gebildet hat, also nicht mein Verschulden ist. Daher sollte er doch auch für die Renovierung der "Schäden" von den durch ihn beauftragten Elektrikern verantwortlich sein oder?