Hilfee! Staatsanwaltschaft verlangt Geld?

5 Antworten

Entweder hat dein Gegner seine Aussage nicht korrigiert oder es hat sich überschnitten.

Das ist ein Strafbefehl, dagegen gibts Rechtsmittel. Du kannst Einspruch einlegen, dann geht die Sache vor Gericht oder wird eingestellt.

Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (§ 410 Absatz 1 StPO). Er muss innerhalb der Frist bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, eingegangen sein. https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_(Deutschland)

Wenn du das nicht machst, wird der Stafbefehl rechtkräftig. Also leg Einspruch ein und klär die Sache, die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren dann auch einstellen.

Und wollte seine Anzeige zurückziehen.

Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen. Man kann nur einen Strafantrag zurückziehen. Deshalb erging wohl der Strafbefehl an dich. Aber bevor du hier GFN aufmischt, solltest du mal den Strafbefehl lesen. Dort sind nämlich deine rechtlichen Möglichkeiten aufgedruckt. Du kannst dem Strafbefehl widersprechen.

Hab mit dem ,,Opfer,, gesprochen und Hab ihm klar gemacht das ich es nicht war. 

Nee, is klar. Was glaubst du, wie viele Geschädigte und Zeugen es gibt, die durch Bedrohung zu einer gegenteiligen Aussage kommen? Genau deshalb hat es der Gesetzgeber vorgesehen, dass man eine Anzeige nicht zurückziehen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was der Staatsanwalt sagt was die Strafe angeht, ist total irrelevant. Ein Gericht entscheidet über den Tatbestand und fällt das Urteil!

Der Staatsanwalt darf Dich zu einer Vernehmung und zur Gerichtsverhandlung bemühen, sonst nichts.

Ein "abwesender" Polizeibeamter ist und darf kein Problem sein. Wenn Du rechtskräftig verurteilt wurdest, dann wirst Du die Strafe zahlen müssen. Keine Gerichtsverhandlung: Kein Urteil: Keine Strafe.

BSimon91  12.02.2019, 06:03

Schon mal was von einem Strafbefehl gehört

DaMenzel  12.02.2019, 15:27
@BSimon91

Ja, aber auch dieser muss von einem Richter unterzeichnet sein. Richtig ist, dass ein hinreichender Tatverdacht dazu ausreichend ist.

Dennoch hat der Staatsanwalt da nicht zwingend etwas mit der Höhe der Strafe zu tun.

EphraimUlk  12.02.2019, 16:06
@DaMenzel

Jo, aber offensichtlich besteht ein Strafbefehl, nur der FS als Laie hat das nicht hinbekommen vernünftig zu schreiben. Könnte auch ne Einstellung gegen Auflage sein.

DaMenzel  12.02.2019, 16:11
@EphraimUlk

Könnte sein, stimme Dir zu!

BSimon91  12.02.2019, 16:21
@DaMenzel

Die werden in der Praxis vom Richter nur auf Unverhältnismäßigkeit geprüft. Daher bestimmt die StA da eigentlich die Strafe, aber das ist egal.

Entscheidend ist deine Aussage: "Keine Gerichtsverhandlung: Kein Urteil: Keine Strafe". Die war nun mal falsch, aber das hast wohl eingesehen.

DaMenzel  12.02.2019, 16:22
@BSimon91

Stimmt, habe ich eingesehen. Habe das jetzt im Nachhinein auch doof ausgedrückt. Auf jeden Fall danke für die Korrektur.

Wenn der Junge seine Aussage zurücknimmt, muss nochmal eine neue Verhandlung geführt werden.

Ob du jetzt die erste Strafe zu bezahlen hast, kann sein, weil ja nicht sicher ist, dass der Junge seine Aussage im Gericht wiederholt.

Sein Anwalt wird ihm vielleicht abraten, weil er nämlich dann wegen falscher Aussage verurteilt werden kann.

Du müsstest deinen Anwalt fragen.

Du meinst, Du wurdest rechtskräftig verurteilt 1000 € Strafe zu zahlen?

Natürlich von einem Richter und nicht von einem Staatsanwalt.

Bitterkraut  11.02.2019, 23:43

Ist noch nicht rechtskräftig.

Dantelauftway 
Beitragsersteller
 11.02.2019, 23:30

Ja also ich mein halt ob ich die Strafe immernoch zahlen muss oder es kann ja auch sein das der Polizeibeamter nicht anwesend war und den neuen Aussage noch nicht weitergeleitet hat.

Was denken Sie muss ich die Strafe immernoch zahlen?

Bitterkraut  11.02.2019, 23:44
@Dantelauftway

Wenn du nix unternimmst, muß du zahlen. Leg Einspruch ein und dann ist Zeit die Sache zu klären. Für den Einspruch hast du 2 Wochen Zeit, danach wird der Strabefehl rechtkräftig, dann geht nix mehr. Also erst Enspruch, dann Klärung.