Wie anonym bleibt man bei einer Anzeige?
Angenommen, ich will z.B. einen anderen Autofahrer anzeigen, weil dieser sich grob verkehrswidrig verhalten und mich dabei gefährdet hat.
Ich erstatte dann Anzeige bei der Polizei, diese nimmt sie auf und leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter. Dort wird dann entschieden, ob entweder Anklage erhoben oder aber kein öffentliches Interesse feststellt wird und ich auf den Privatklageweg verwiesen werde.
Soweit mal mein Informationsstand.
Was aber, wenn nun Anklage erhoben wird? Dann kommt es ja zu einer Gerichtsverhandlung, bei der ich aussagen muß und bei der auch der Beschuldigte anwesend ist.
Verständlicherweise möchte ich natürlich nicht, daß der Beschuldigte (egal wie die Sache nun ausgeht) meinen Namen kennt bzw. meinen Wohnort herausfinden kann.
Nicht daß ich um mein Leben fürchten würde, aber irgendwelche Racheakte wie z.B. Reifen zerstechen, Fenster einschlagen ect. wären dann doch denkbar. Und wie dann beweisen, daß es der Beschuldigte dieses Falls war? Von den Unannehmlichkeiten mal abgesehen.
Wie also wird gewährleistet, daß man soweit anonym bleibt, daß einem der Beschuldigte nicht ausfindig machen kann?
10 Antworten
Grundsätzlich sind die Behörden verpflichtet deine Daten nicht an den Beschuldigten weiterzugeben - Datenschutz! Aber... der Anwalt bekommt in der Regel einsicht in die Ermittlungsakten + er dar es zwar nicht und muß sich auch an den Datenschutz halten - aberhätte die Möglichkeit, die Adresse an den Beschuldigten weiterzugeben...
Eine völlig annonyme Anzeige wird nicht aufgenommen... <<<<<<<<<<<<<<<
Eine anonyme Anzeige ist nur dann sinnvoll bzw. von Bedeutung, wenn du eine Straftat anzeigst, der nachgegangen werden muss und diese dann auch für die Beamten offensichtlich erkennbar ist bzw. Geschädigte vor Ort sind, Zeugen die Tat bezeugen können, Indizien am Tatort verbleiben,....
Wenn es dich selber betrifft, dann steht nämlich zunächst nur deine Aussage gegen die Aussage des Beschuldigten, der dazu noch nicht einmal Stellung nehmen muss, da er sich nicht selber belasten muss. Sprich, wenn du eine Aussage machst bist du Zeuge bzw. Geschädigter und solltest Angaben zu deiner Person machen. Schlussendlich könnte es zu einer richterlichen Anhörung und ggf. zu einem Gerichtsverfahren kommen und spätestens da hebt sich die Anonymität automatisch auf.
Aber selbst bei einer Verhandlung muß der Beschuldigte doch nicht zwingend meine persönlichen Daten kennen.
Er wird sie aber erfahren. Die Verhandlung ist öffentlich, das Gericht wird dich gem. § 68 StPO zu deinen Personalien befragen, dazu gehört auch der Wohnort. Aber vermutlich kennt er die Daten ohnehin schon, wenn ihm sein Anwalt eine Aktenkopie zur Verfügung stellt.
Was spielt mein Wohnort eigentlich für eine Rolle, wenn ich jemanden anzeige, der sich rechtswidrig verhalten hat?
Warum muß das öffentlich gemacht werden und warum genügt da nicht einfach mein Name?
Wo ich wohne tut in diesem Fall doch überhaupt nichts zur Sache und es sollte daher genügen, wenn dies nur dem Gericht bekannt ist.
Das sind fundamentaljuristische Fragen die du da stellst und ich fürchte, egal wie sehr du dich darüber ärgerst, du wirst nicht drum herum kommen, juristische Tatsachen zu akzeptieren oder es eben sein zu lassen.
Fakt ist, spätestens vor Gericht müssen alle "Teilnehmer" Angaben zu Person und Wohnort machen. Anders ist die Sache eben nur, wenn Zeugenschutz angewandt wird. Da lässt man dann sinniger Weise die Angabe des aktuellen Wohnorts weg oder aber, wenn du eine anonyme Anzeige gemacht hast, dich dann aber in die Anonymität versteckst. Handelt es sich bei der angezeigten Tat um eine Straftat (Raub, Überfall, Körperverletzung, etc.) und gelingt es der Polizei entsprechende Indizien, Zeugen, Beweise zu sichern etc., dann bist du aussen vor, denn die Ermittlungsbehörden gehen dem Fall "von sich aus" nach, und das müssen diese auch.
Andererseits kann niemand mit einer anonymen Zeugenaussage etwas anfangen, wenn es keine Beweise, Indizien, Zeugen gibt, die diese stützen. In diesem Fall steht nämlich deine Aussage gegen die Aussage des vermeintlichen Täters und das egalisiert sich eben. Wie gesagt, akzeptiere dies so oder versuche das juristische System der BRD mit einer Verfassungsklage zu ändern -die dürfte aber wenig erfolgreich sein.
Ich stelle sicher nicht das komplette juristische System in Frage, sondern nur den Sinn und die Zweckmäßigkeit der öffentlichen Nennung des Wohnortes von Zeugen. Es genügt doch der Name. Der Zeuge ist vor Ort und seine Personalien sind der Polizei und dem Gericht bekannt. Wozu sie dann nochmal öffentlich nennen? Oder sind, anders herum gefragt, nur Personen mit festem Wohnsitz dazu berechtigt, Anzeige zu erstatten?
Mir erschließt sich einfach der Sinn nicht und hätte es daher gerne erklärt.
"Das ist einfach so" ist für mich keine Antwort.
"Das ist einfach so" ist für mich keine Antwort.
Dann gehst du einfach in die nächste Universitätsbibliothek, da wird sich sicher ein StPP-Kommentar finden, in dem erklärt wird, warum der Wohnort zu nennen ist.
Hallo! Wegen eines Verkehrsdelikst wirst Du nicht ins Personenschutzprogramm aufgenommen! ;-) Nein, Du bleibst nicht anonym! Gruß-Prudentia
Ok, wenn ich im Gegenzug auch die komplette Adresse des Beklagten erfahre, dann bin ich damit einverstanden.
Aber warum sollte nur er alles über mich erfahren und ich nicht auch umgekehrt über ihn?
Befrage die Gesetzgeber!
Allein schon, weil dem Beschuldigten bzw. dessen Anwalt die Moeglichkeit nicht verwehrt werden darf, die Glaubwuerdigkeit von Zeugen in Zweifel zu ziehen und diese Zweifel entsprechend zu begruenden, muss ihm (dem Anwalt des Beschuldigten) auch die Identitaet des Zeugen bekannt sein.
Gut, aber dafür genügt ja mein Name. Wohnort und genaue Adresse tun da nichts zur Sache.
Mach ja kein anzeige , ich hab schlechte erfahrung gemacht , so bald der fall vor Gericht kommt musst du erscheinen , da gibts nichts anonym , nur Polizei gibt keine auskunft an die opfer , aber solltest du als Zeuge geschrieben sein und es kommt zu gericht du musst erscheinen im schimstenn fall hollt dich polizei ab musst zwangsweise gehen , und kann richtig teuer werden wenn du es verweigerst auszusagen vor gericht 6 monate beughaft und 1000 euro geld strafe . also überleg dir genau ob du zeuge sein willst
Naja, wenn ich einen Grund dafür habe, jemanden anzuzeigen, warum sollte ich es nicht tun? Man kann doch nicht alles durchgehen lassen, nur weil man selbst die Unannehmlichkeiten einer Anzeige scheut. Wo kämen wir da hin?
Oder willst du damit sagen, daß man mit dir alles machen kann und du nie jemanden anzeigst, egal was dir passiert?
Aber selbst bei einer Verhandlung muß der Beschuldigte doch nicht zwingend meine persönlichen Daten kennen.
Es muß doch genügen, wenn ich erscheine, dem Gericht bekannt bin und meine Aussage mache. Sehen darf mich der Beklagte meinetwegen schon, aber es kann nicht angehen, daß er meine personenbezogenen Daten erfährt.
Erfahre ich denn seine etwa?