Hilfe kann ich den Stiefsohn Rausschmeißen
kann ich den 21 Stiefsohn rausschmeißen? 2008 habe ich geheiratet mein Mann hat 5 Kinder ,einer aus erster Ehe ,4 aus der 2 Ehe die bei der Mutter lebten. 1009 hab ich dafür gesorgt das der damals noch16 jährige zu uns zog da es mit seiner Mutter extremen streit gab. Er hat sein Abi unter schweren Umständen geschafft .Seinem 2. jüngster Bruder ging es nach seinem Auszug bei der Mutter dan genauso es gab mit der Mutter Handgreiflichkeiten so das ich den Einzug bei uns auch zugestimmt habe 2010. Der nun 21 jährige möchte studieren und hat bis heute kein Platz bekommen da seine Zensuren für die das fach nicht ausreichend sind. Er hat dam Vollzeit in der Gastronomie gearbeitet dieses aber wieder hin geschmissen und arbeitet nun beim Bauern nebenan ca. 12 Std am tag ist aber laut aussage als minijobber angestellt bei 6 Euro 50 . Zuhause hilft er in keinster weise gibt kein Geld ab unterstützt sein Vater nicht bei den anfallenden Haus und Hof arbeiten obwohl dieser krank ist.Auch kümmert er sich nicht um sein Kaninchen und um die restlichen Tiere ,was damals als eine Abmachung wahr. nun habe ich die Nase gestrichen voll da er noch nicht mal in der Lage ist ,einmal früh aufzustehen und mir bei dem Schnee räumen (großer Hof ) zu helfen obwohl es mir Gesundheitlich auch sehr schlecht geht . 5 Rücken OP mit Versteifung und Fußversteifung . Ich stehe kurz vor dem zusammenbruch .Hilfe Bitte !!
11 Antworten
rausschmeißen ist eine sache, eine schönere sache wäre wenn man freunde gewinnt und sich gut versteht, das kann man auch mit menschen die man nicht mag,
es ist sinnvoller mit solchen leuten zu reden und gemeinsam eine lösung zu finden
Alles versucht nette rihige Gespräche und Lösungen an den sich nicht gehalten werden
Ich lese aus deinen Angaben heraus, dass es schon mit der leiblichen Mutter Probleme gab. Damals war die wohl die "Böse". Und jetzt bist du es, die sich beschwert.
Kann es sein, dass ihr als Erwachsene schon damals versagt habt?
Da kann ich nur sagen, die Suppe, die ihr mit eingebrockt habt, könnt ihr jetzt auch auslöffeln.
Natürlich kannst du ihn rausschmeißen, aber was ist damit gewonnen? Dann fegt sich der Hof auch nicht von alleine.
Dass er sich an der Haushaltskasse beteiligt kannst du allerdings verlangen; nach dem, was du schreibst hat er keinen Minijob sondern verdient immerhin 78 € pro Tag, kann sich also durchaus selbst ernähren.
Was sagt er denn selbst zu den beiden Punkten Kostgeld und Mithilfe im Haushalt?
Das beantwortet zwar nicht meine Frage aber o.k.
Um auf deine eigentliche Frage zurückzukommen: Natürlich könnt ihr ihn rausschmeißen, was sollte euch daran hindern?
wenn man in der nähe von menschen ist , die unmöglich sind soll man im gedanken sagen
Friede sei mit dir Friede sei mit dir Friede sei mit dir ........
angeblich redet dann deine seele zu der anderen seele und diese ändert sich dann auch, muß man ausprobieren
denke auch da gehört übung dazu und vieleicht klappt es nicht beim ersten mal,
aber es kostet nichts und niemand bekommt das mit, wenn man im gedanken friede sei mit dir sagt, kann man in dem moment auch nichts anderes sagen somit ist dann auch ruhe von deiner seite aus was wiederum auch eine ausstrahlung auf den anderen hat
und man kann auch auf den anderen zuatmen und dabei Liebe ausatmen, natürlich unauffällig und nicht anpusten sondern nur einatmen und Liebe ausatmen
das soll auch helfen, probiere es aus, in jedem fall ist es schön wenn man Menschen für sich gewinnt und man sich freut den anderen zu sehen und gesehen zu werden da hat man am ende mehr davon, als die welt voller feinde
Der volljährige "Stiefsohn" kann natürlich des Hauses verwiesen werden, sofern kein Mietvertrag besteht. Da er auch keiner Ausbildung nachgeht besteht iaR auch kein Unterhaltsanspruch.
Ergo das faule Stiefsöhnchen (ggf. mit Fristsetzung) auffordern, das Haus/die Wohnung zu verlassen.
Wir haben ihn schon vielfach gemahnt
Bis zum 25 Lebensjahr besteht ein Unterhaltspflicht !!!
Einem volljährigen Kind, das sich nicht mehr in der Ausbildung befindet, und das eine - wie auch immer geartete - Arbeitsstelle finden könnte, schuldet man grundsätzlich keinen Unterhalt.
** Der nun 21 jährige möchte studieren und hat bis heute kein Platz bekommen da seine Zensuren für die das fach nicht ausreichend sind.
** Sagt doch eigentlich alles .
Dein Link trifft auf ihn garnicht zu !
Schön ... wenn Du glaubst alles besser zu wissen ... viel Spass bei der weiteren Diskussion
Er isst nicht obwohl ich für ihn mitgekocht habe , wenn er isst dan nur brot mit Butter und trinkt Kaffee von allein kauft er nicht ein Den Hof fege ich auch allein so gut es geht hab damit kein Problem ,aber es ist beschämend für ein 21 jährigen nicht aus dem Bett zu kommen weil man bis in den frühen Morgen Fern schaut ,den Fernsehapperat nicht ausmacht dan bis in die Puppen schläft und noch nicht einmal die Auffahrt freiräumen kann er selber hat ja auch ein Auto der über sein Vater Versichert ist