Arbeitgeber Epilepsie verschwiegen - Kündigungsschutz noch gegeben?
Hallo, ich bin seit ca. 12 Jahren in meiner Firma fest angestellt. Ich führe größtenteils nur überwachende Arbeiten am PC aus aber auch Stapler fahren,Krane bedienen,Maschinen reinigen, sowie der Umgang mit Gefahrenstoffen gehören zu meiner Tätigkeit. Durch den Schichtdienst und privaten Stress hat sich bei mir vor ca. 6 Jahren eine leichte Epilepsie eingeschlichen. Nachdem die Krankheit bei mir diagnostiziert wurde ist mir vom Arzt schriftlich empfohlen wurden nicht mehr im Schichtdienst zu arbeiten und untersagt wurden Maschinen zu bedienen, was ich aber ignoriert habe, weil die Anfälle so schwach sind das sie mich kaum beeinträchtigen und nichtmal jemanden auffallen. Ich kann sie sogar unterbrechen wenn ich mich anstrenge. Da die Anfälle sich nun aber häufen und auch in der intensität leicht zugenommen haben, sehe ich mich langsam gezwungen zu handeln, bevor es noch zu einen "richtigen Anfall" kommt. Ich habe noch keine Abmahnung und mache auch sonst keine Fehler die auf die Krankheit zurückzuführen währen. Mein Neurologe würde mir nächsten Monat etwas arbeitsmedizinisches fertig machen, damit ich umgesetzt werde und aus den Schichtdienst raus komme. Da ich damals nach der Diagnose schon eine Liegebescheinigung vom Krankenhaus mit Vermerk "Epilepsie" eingereicht habe wäre es vielleicht blöd zu behaupten, die Krankheit sei JETZT erst aufgetreten, andererseits hab ich Angst das man mich kündigt wenn mein AG erfährt das ich trotz ärztlicher Untersagung 6 Jahre lang meinen Job gemacht habt. Was meint ihr dazu? Hat der Arbeitgeber überhaupt die Möglichkeit der Sache so genau nachzugehen oder muss er sich damit zufrieden geben wenn ich das aktuelle Attest vorlege, wonach ich für Schichtdienst und Maschinenarbeit nicht geeignet bin? Ist der AG überhaupt verpflichtet mich umzusetzen? Und wenn ja was ist wenn mir der neue Posten absolut nicht zusagt, muss er mir dann einen anderen anbieten?
Danke schon mal im vorraus
4 Antworten
Du kümmerst dich bitte erst einmal um einen Schwerbehindertenausweis. Meines Wissens sind 50-60% GdB mit Epilepsie möglich.
Danach bitte das Integrationsamt mit ins Spiel bringen und dem AG sowohl den Schwerbehindertenstatus wie die Krankheit und die daraus folgenden Einschränkungen mitteilen. Als Schwerbehinderter unterliegst du einem besonderen Kündigungsschutz.
Du kümmerst dich bitte erst einmal um einen Schwerbehindertenausweis. Meines Wissens sind 50-60% GdB mit Epilepsie möglich.
Das hängt von der Anfallsart und der Häufigkeit ab. Es kann auch passieren, dass am Ende nur 30 rauskommen... Ich würde z.B. auch keine 50 bekommen, deswegen habe ich auch nie einen beantragt.
Ein Epilepsiekranker ist sicherlich noch kein Schwerbeschädigter. Das Integrationsamt ist also aussen vor.
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für bestimmte Tätigkeiten geeignet bist, muss der Betrieb prüfen, ob du in anderen Tätigkeiten eingesetzt werden kannst. Ein Gutachten des Neurologen kann dabei hilfreich sein. Eine personenbedingte Kündigung ginge nur dann, wenn keinerlei Weiterbeschäftigung im Betrieb im Rahmen deines Arbeitsvertrags möglich wäre.
Ich denke nicht, dass man dir vorwerfen kann den Sachverhalt nicht früher bekannt gegeben zu haben. Denn immerhin kam es ja offenbar bisher zu keinen Schwierigkeiten. Es kommt nun auch darauf an, wie der Arzt es formuliert. Es ist ein Unterschied, ob er feststellt, dass die Situation sich jetzt so verschlechtert hat, dass ein Schichtdienst und Arbeit mit Maschinen nicht mehr in Frage kommt, oder ob er dir attestieren muss, dass dein bisheriges Arbeiten schon fahrlässig war. Eine reine "Empfehlung" des Arztes von damals ist vermutlich noch zu vage, um dir einen Vorwurf zu machen.
Nach dem folgenden Link ist es möglich, dass man wegen Epilspsie eine Schwerbehinderung anerkannt bekommen kann. Dies würde dir zum Einen vielleicht im Kündigungsschutz helfen, zum Anderen kann das Integrationsamt, das dann eigebunden werden muss, meist auch recht gute Tipps für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen geben. Es dürfte dann auch dem Betrieb entgegen kommen, bei der Frage, dich sinnvoll einzusetzen.
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Schwerbehinderung-561.html
Der Arbeitgeber muß eine Gefährdungsbeurteilung Deines konkreten Berufsfeldes vornehmen (-lassen) evtl. geeignete Maßnahmen ergreifen die Dir ein weiterarbeiten im bisherigen Umfang ermöglicht, dazu ist die Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt angesagt..evtl. steht ein innerbetrieblicher Wechsel des Arbeitsplatzes an.. oder es steht ggf. auch eine Umschulung für Dich an .. alles Gute
Wenn dir ärztlich untersagt wurde schwere Maschinen zu bedienen und du das einfach ignorierst, machst du dich sogar strafbar. Das wäre auf jeden Fall für die Firma eine Begründung dich sogar FRISTLOS zu kündigen. Das ist ein schwerer Vertrauensbruch
Was stellst du dir vor, wenn durch einen deiner Anfälle eine andere Person schwer verletzt wird?