probleme mit dem Vermieter, er droht mir abmahnung...
Hallo, ich wohne seit fast einem Jahr mit meinem Kind (3 Jahre) und Freund in dieser whg und sein anfang an gibt es probleme hier und beschwerden über uns am laufenden Band. Unser kind wäre zu laut, es wäre zu lange wach (es geht normalerweise späterstens um 8 ins bett manchmal wenn wir besuch haben, was nur noch sehr selten ist auf grund der beschwerden erst so um 9,10 am WE)
Gestern war wieder Besuch da, da ich geb. hatte habe ich freunde (2 mit kind 2 jahre) da. Die kinder haben gespielt, gelacht, sind auch hin und her gelaufen, gekrabbelt, das übliche wenn 2 kleinkinder zusammen spielen. denke ich zumindestens.
Der besuch war von 13 uhr bis 20.30 hier. um 20 uhr klingelt mein vermieter, hier ginge es zu wie in einer Judenschule ich könnte mein Kind nicht erziehen, und ich solle doch in einen Stadtteil ziehen wo dieses verhalten "normal" wäre. und er würde mir eine abmahnung schreiben (die wäre aber nicht gültig laut anwalt.)
mein Kind ist schon ein wenig lauter, vor allem wenn besuch da ist und noch ein kind zum spielen da ist, da wird auch mal kurz gehüpft, gequitscht usw. aber ich kann doch mein kind nicht nur in das zimmer sperren, oder wo fest binden. ich weiß echt nicht mehr weiter, umziehen kann ich nicht, dazu fehlen mit die finanziellen mittel.
16 Antworten
Gegen die Kinder und den Besuch kommt er sicher nicht an. Da gibts mittlerweile genügend Urteile zum Thema Kinderlärm. Besuch verbieten geht ebenfalls nicht und die "Nachtzeit" beginnt um 22:00.
Es gibt aber auch Kinder, die enorm laut sind und extrem anarchistisches Verhalten zeigen.
Ich für meinen Teil bin wegen eines Ar*******es von Vermieter übrigens umgezogen - war mir auf die Dauer einfach zu nervenaufreibend.
Lebensäußerungen von Kindern sind hinzunehmen, sie sind keine Maschinen oder Roboter. Dementsprechend kann der Vermieter dir nichts anhaben. Abmahnen darf er zwar, aber ohne rechtliche Wirkung. Vor Gericht müsste er Fall für Fall alles beweisen, die Abmahnung zählt dort nicht. Er muss sie allerdings auch nicht zurücknehmen. Wegen der Judenschule könntest du ihn belangen (anzeigen). Insofern er nicht Ruhe gibt, würde ich es ihm unter 4 Augen zunächst androhen, evtl. dann auch tun, je nach Reaktion. Einen Anwalt etc. brauchst du zur Zeit nicht, Abmahnung in die Ablage, mehr nicht. Falls er kündigen sollte, widersprechen (schriftlich). Erst wenn dann Räumungsklage kommen sollte, brauchst du Rechtsbeistand.
die leute müssen sich damit abfinden! aus der wohnung kann er dich nicht rausschmeißen sag deinem vermieter er soll nicht nerven er hat kein recht darauf.. wenn das jetzt nach 22uhr wäre o.k. aber so solle er sich doch um seinen eigenen kram kümmern.. biet ihm doch mal an joggen zu gehen zur entspannung.. es sind kinder... und wenn er damit nicht klar kommt hat ER eben pech gehabt.. soll er doch ausziehen
ich habe meinem vermieter auch schon versucht zu erklähren dass kinder nun mal lauter sind und hier ja in der regel um 8 ruhe ist. aber er sieht nur die tage wo es mal lauter ist und wirft einem vor ich könnte mein kind nicht erziehen. ich bin zwar eine junge mama aber ich sehe es nicht ein mein kind zu schimpfen wenn es spielt.
das problem ist auch, dass das haus hier sehr hellhörig ist. wenn ich nachts im bett liege und es ganz leise ist höre ich wir ober mit gebadet wird (das wasser geplantsche), den lichtschalter, gerede, türen einfach alles.
Dein Vermieter kassiert genug Miete, dass er eine Schllisolierung einbauen könnte. Abmahnen kann es so lange er will, gegen Kinder kommt er nicht an.
Wenn Du Zeugen hast, solltest Du Dir überlegen, ihn wegen Wiederbetätigung(Judenschule) anzuzeigen.
Sprüche aus dem 3.Reich gelten als Wiederbetätigung; Kinder sind auf überall auf der Welt, manchmal laut, egal welcher Religion ihre Eltern angehören.
ja zeugen habe ich (mein mann und 2 freunde). was bedeutet das wiederbetätigung. das ich ihm beim nächsten gespräch vielleicht klar machen kann dass das verhalten vom ihm her auch nicht so toll ist.
ja miete bekommt er genug 700KM, da sollte sowas denkt man eigentlich möglich sein.