HIFE! Fenster undicht - es regnet rein - wie viel % Mietminderung?

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bei einer Freundin sind die Fenster total undicht. Es ist nicht so das es nur ein wenig zieht. Wenn es doll regnet, läuft das Wasser die Wände runter. Beim ersten Mal als das passiert ist, hat sie dem Vermieter sofort Bescheid gegeben.

So geht man vor:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

Der Vermieter meinte wieder das die Fenster ja offen waren und hat oben drauf dem Freund auch noch Hausverbot erteilt.
Aus diesem Grund kann der Vermieter kein Hausverbot erteilen, das ist lächerlich.

MfG

Johnnymcmuff

Geht zum Mieterschutzbund. Selber machen ist heikel und kann "nach hinten losgehen". Mindert ihr durch irgendwelche Formfehler "zu unrecht" und ihr sammelt über die Zeit mehr als zwei Monatsmieten ein, dann könnt ihr die Kündigung kriegen.

Was der Mieterschutzbund sagt, das ist fast schon Gesetz, die haben dann Mittel und Wege das durchzusetzen was die feststellen.

Klar kostet die Mitgliedschaft Geld, dafür kriegt Ihr aber ein "Rundumglücklichpaket", also auch Anwältlichen Beistand wenn es "hart auf hart" kommt.

@ Claaraa

Bevor eine Mietminderung gemacht wird, sollte erst mal der Vermieter aufgefordert werden, sich das persönlich anzuschauen und das wenn es regnet .

Ich würde dann Fotos beifügen und ihm eine Frist setzen, sollten die Fenster undicht sein.

Deine Freundin sollte sich aber mal vorab (vor dem Schreiben) beim Mieterbund erkundigen, damit sie nichts falsches macht.

Man kann doch nicht gleich eine Mietminderung machen, bevor der Vermieter die Möglichkeit bekommt, eine Reparatur durchzuführen.

johnnymcmuff  24.07.2014, 22:53
Bevor eine Mietminderung gemacht wird, sollte erst mal der Vermieter aufgefordert werden, sich das persönlich anzuschauen und das wenn es regnet .Man kann doch nicht gleich eine Mietminderung machen, bevor der Vermieter die Möglichkeit bekommt, eine Reparatur durchzuführen.

Doch man kann die Miete mindern siehe mein Kommentar zu Blaetteresser.

Die Mängelanzeige ist doch schon 2 x erfolgt, die musst Du nicht wiederholen. Du solltest den Vermieter unter Fristsetzung von 3 Wochen auffordern, den Mangel zu beheben und gleichzeitig damit drohen, im Falle der Nichterfüllung die Miete zu kürzen.

Sieht man Urteile dazu, wurden da Minderungen zwischen 50 und 80% durchgesetzt.

http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Mußt Du mal durchsehen, da ist einiges ähnliches.

LANGSAM !

Ihr müsst natürlich den gesetzlich vorgesehenen Weg gehen.

Das bedeutet, Ihr müsst dem Vermieter SCHRIFTLICH diese Mängel mitteilen und unter Fristsetzung (4 Wochen) Abhilfe verlangen. In diesem Schreiben muss dann für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs eine "angemessene" Mietminderung angekündigt werden - bei groben Undichtigkeiten und viel Wassereintritt kommen 20 Prozent in Betracht. Im Sommer ist das nicht so dramatisch - im Winter würde ich 40 Prozent ansetzen.

Der Vermieter muss so die Gelegenheit erhalten, sich darum zu kümmern.

Alle Kommunikation muss schriftlich und mit gerichtsfest nachweisbarer Zustellung (Einschreiben oder Eigeneinwurf mit mehreren Zeugen) erfolgen.

Der Schaden ist zu dokumentieren...Filmaufnahmen oder Fotos machen, Zeugen besorgen.

johnnymcmuff  24.07.2014, 22:51
Das bedeutet, Ihr müsst dem Vermieter SCHRIFTLICH diese Mängel mitteilen und unter Fristsetzung (4 Wochen) Abhilfe verlangen. In diesem Schreiben muss dann für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs eine "angemessene" Mietminderung angekündigt werden

Die Miete kann ab Kenntnissetzung an den Vermieter angemessen gemindert werden und nicht erst nach Fristablauf:

Das Gesetz stellt auch nicht auf die Mängelanzeige beim Vermieter ab. Ab dem Moment, in dem der Mangel sich zeigt, kann der Mieter mindern.

http://www.mietminderung.org/wie-lange-darf-die-miete-gemindert-werden/

KroemerInfo  24.07.2014, 16:14

Man muß den Mangel nicht schriftlich anzeigen, das ist unrichtig. man kann das auch mündlich oder telefonisch machen; damit ist die Mängelanzeige erfolgt.

Die Mietminderungstabelle 2014 sieht in solchen Fällen 50-80% Kürzung vor.

Blaetteresser  24.07.2014, 16:45
@KroemerInfo

man kann das auch mündlich oder telefonisch machen; damit ist die Mängelanzeige erfolgt.

...und wenn es hinterher zu Streitigkeiten kommt, kann man nichts beweisen......Das Leben zeigt, dass Vermieter gern mal behaupten, sie hätten von nichts gewusst.

Mit Hirn und etwas Voraussicht geht alles reibungsloser - dann kann sich auch ein gewiefter und gut anwaltlich vertretener Vermieter nicht mehr quer stellen.

deshalb: Solche Dinge IMMER schriftlich machen.