Darf mein Vermieter mein Badezimmerfenster ohne Ankündigung von außen verschließen?

4 Antworten

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Es gibt keine "Glasbausteinfenster", die der Belüftung dienen; solche sorgen nur für eine mäßige Tagesbelichtung. Es existieren gleichwohl Glasbausteine, die sich einzeln oder im Verbund eine Achse drehen lassen um darüber Luft in einen dahinter befindlichen Raum gelangen zu lassen.

Bevor man eine solche Belüftungsmöglichkeit verschließt, mur natürlich ausreichend Vorsorge für die Be- und Entlüftung des Bades getroffen werden. Darüber und über den Wegfall des ohnehin spärlichen Tageslichtes sollten Sie mit dem Vermieter reden.

Mit ihrer Hauseingangstüre hat das aber nun  rein Garnichts zu tun, wenngleich sie den Vermieter darauf hinweisen sollten.!

Er kann sich ja wohl ankündigen. Das muss er auch, solange keine Gefahr in Verzug gegeben ist. Ansonsten stellt das Vorgehen des Vermieters durchaus eine Nötigung dar, wenn er nicht schnell Abhilfe schafft.

anitari  20.09.2015, 19:36

Nötigung?

Der Vermieter hat ja nicht mal die Wohnung betreten.

EllanVannin 
Beitragsersteller
 20.09.2015, 19:46
@anitari

Nein die Wohnung hat er nicht betreten aber er nimmt mir das Tageslicht und die Möglichkeit des Lüftens ..und das ohne irgendeinen Kommentar

Moralmeister  20.09.2015, 20:08
@anitari

Nötigung hat nichts mit Betreten der Wohnung zu tun! § 240 StGB durch lesen UND verstehen!

Nein, das darf er nicht ohne dir vorher Bescheid zu geben und den Grund zu benennen, ob das jetzt nur vorübegehend wegen Bauartbeiten notwendig ist.

Ein Bad ohne Fenster oder Lüftung geht gar nicht.

Nein, darf er auf keinen Fall!