Darf mein Vermieter mein Badezimmerfenster ohne Ankündigung von außen verschließen?
Meinem Vermieter habe ich einen wirklich freundlichen Brief zukommen lassen auf dem ich einige Mängel aufgeführt habe.Unter anderem sind in beiden Badezimmern Glasbaustein Fenster. Durch diese zieht es und sie sind undicht. Nun habe ich gesehen das er im Badezimmer Parterre ohne Ankündigung einfach hin gegangen ist und hat von Aussen eine Platte vor die Glasbausteine geklebt. So mag es zwar dichter sein aber der Lichteinfall ist jetzt gleich Null und Lüften kann ich nun auch nicht mehr..Bleibt abzuwarten ob er das mit dem oberen Badfenster auch macht oder mit dem undichten Wohnzimmerfenster oder der Haustüre durch die es zieht und rein regnet :-(
4 Antworten
Es gibt keine "Glasbausteinfenster", die der Belüftung dienen; solche sorgen nur für eine mäßige Tagesbelichtung. Es existieren gleichwohl Glasbausteine, die sich einzeln oder im Verbund eine Achse drehen lassen um darüber Luft in einen dahinter befindlichen Raum gelangen zu lassen.
Bevor man eine solche Belüftungsmöglichkeit verschließt, mur natürlich ausreichend Vorsorge für die Be- und Entlüftung des Bades getroffen werden. Darüber und über den Wegfall des ohnehin spärlichen Tageslichtes sollten Sie mit dem Vermieter reden.
Mit ihrer Hauseingangstüre hat das aber nun rein Garnichts zu tun, wenngleich sie den Vermieter darauf hinweisen sollten.!
Er kann sich ja wohl ankündigen. Das muss er auch, solange keine Gefahr in Verzug gegeben ist. Ansonsten stellt das Vorgehen des Vermieters durchaus eine Nötigung dar, wenn er nicht schnell Abhilfe schafft.
Nein die Wohnung hat er nicht betreten aber er nimmt mir das Tageslicht und die Möglichkeit des Lüftens ..und das ohne irgendeinen Kommentar
Nötigung hat nichts mit Betreten der Wohnung zu tun! § 240 StGB durch lesen UND verstehen!
Nein, das darf er nicht ohne dir vorher Bescheid zu geben und den Grund zu benennen, ob das jetzt nur vorübegehend wegen Bauartbeiten notwendig ist.
Ein Bad ohne Fenster oder Lüftung geht gar nicht.
Nein, darf er auf keinen Fall!
Nötigung?
Der Vermieter hat ja nicht mal die Wohnung betreten.