Heizkostenabrechnung. Zähler zählt obwohl alles auf 0?

7 Antworten

MAcht das auch ohne Rechtschutzvesicherunge den so teuer ist ein anwalt auch nicht und auch die gerichtskosten nicht die kann man notfals beide mit raten abstottern.Aber ein Heizkörßer der soveil alleine verbracuht ist eigenlich nocht möglich aber die naschzahlungen scheine mir viel zu hoch zu sein für einen heizkörper für 2013 könnte die nachzahlung noch inordnung gehen wen wir 2012 einen stregen winter hatten .Wen nachgeprüft wird wirs man auch festesllen könne ob euer messgerät noch geeicht ist oder auch ob sich jemand an euren leitung gehängt hat was eigentlich ausgeschloßen sein soltte.Auch gibt es zb sowas wie gerichtskostenbeihielfe..

1.) Scheint die Sonne auf die Heizung, bzw. wird die Heizung in irgendeiner Form erhitzt? Denn der zähler mißt nur die Wärme der Heizung. Wodruch die Heizung warm wird, ist dem Gerät egal. Wenn du dich also mit einem Fön neben die Heizung setzt und diese damit erhitzt, zählt es auch, und du zahlst entsprechend.

2.) ist der Heizkörper auch IMMER kalt? Wenn man ihn abdreht, heißt das nicht, dass er nicht heizen kann. Das kommt auf die Thermostate an. Wenn wir z.B. im Winter durchlüften, springen die Heizkörper unweigerlich an, obwohl sie ganz abgedreht sind.

steffilieeee 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 12:36

die Heizung ist genau unterm Fenster. Also kann die Sonne nie auf die Heizung strahlen...

und die Heizung ist auch IMMER kalt.

3000 Einheiten an einem HK ? Da muss geheizt worden sein, ob gewollt oder nicht (z.B. defektes Thermostatventil). Da wird der HK so warm, dass man es wirklich fühlen kann. Unbemerkt passiert da nix. Ich würde mal den Thermostatkopf austauschen und bei dieser Gelegenheit prüfen, ob das Ventil schließt oder vielleicht hängt. Ich glaube nicht, dass es am HKV liegt. Aber das kann man danach ja immer noch prüfen.

Ja hatte dasselbe Problem welches nach Auskünften von Techem und Metrona angeblich keines ist. Die Geräte reagieren im Sommer sogar auf Sonnenbestrahlung, d.h. dadurch auf Erwärmung des Heizkörpers. Man muss die Sonne "aussperren" mit der Bestrahlung. Noch eine Variante von Auskunft. Es besteht die Möglichkeit an jedem Heizkörper dass das eine oder andere Ventil nicht richtig schliesst und somit Wärme in den Heizkörper kommen kann. Ergo, ein Thema mit Variationen.

Wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, die diese Angelegenheit in Zweifelsfall reguliert, bleibt IHR ja nicht auf der Rechnung sitzen.

Dieses vorausgesetzt, ist die Vorgehensweise ok. Der Sachverständige wird die ordnungsgemäße Funktion des Kalorimeters prüfen (lassen) und protokollieren. Dieses "Urteil" hat dann auf alle Fälle eine andere Wertigkeit als "irgendjemands" Aussage: geht nicht.

Schwierig hingegegen dürfte die Beweislage werden hinsichtlich des vergangenen Ablese-Zeitraums. Der Sachverständige kann ja lediglich prüfen, ob das Teil defekt ist oder nicht. Seit wann das Ding nicht mehr funktioniert, steht ja nicht dran.

Selbst, wenn das Kalorimeter gegen ein anderes ausgetauscht wird und am Ende der Ableseperiode einen viel niedrigeren Wert ausspuckt, so sagt das ja nichts über Euer Heizverhalten im vergangenen Jahr aus. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Abrechnungen ist aus meiner Sicht damit nicht automatisch einhergehend.

Die Vorgehensweise, wie man weiter verfährt, wenn sich rausgestellt hat, dass das Gerät defekt ist, solltet Ihr mit dem Anwalt besprechen.

Grüße, ------>

steffilieeee 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 12:34

nein sie haben leider keine RSV : /

PoisonArrow  06.10.2015, 12:39
@steffilieeee

uh, dann weiß ich nicht, ob ich diese Variante gewählt hätte. Wenn das Kalorimeter nicht defekt sein sollte, sondern andere Umstände einen Verbrauch vorgegaukelt haben (siehe andere Beiträge hier, z:B. Sonneneinstrahlung), dann ist die Rechnung für den Sachverständigen sicherlich schwer verdaulich. Hätte der Anwalt vielleicht besser drauf hinweisen sollen..... Grüße, ------>

steffilieeee 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 12:42
@steffilieeee

dazu gesagt... der RA ist mein Chef ..also darum gehts nicht unebdingt, sondern um die Kosten für den Sachverständigen und dem Gericht.

PoisonArrow  06.10.2015, 14:11
@steffilieeee

....wie ich geschrieben habe "dann ist die Rechnung für den Sachverständigen sicherlich schwer versdaulich" - genau diese Rechnung meinte ich auch. Da sich die Funktion von dem Teil wohl nicht vor Ort prüfen lässt, kann sein, dass es demontiert wird und von irgendeinem technischen Überwachungsverein mit entsprechenden Einrichtungen getestet wird. Das wird in etwa der gleiche Aufwand sein, wie bei einer Eichung für diese Geräte, die dann so gesehen im Nachhinein stattfindet. Wie gesagt, ohne RSV würde ich diesen Schritt nur mit Vorsicht (Erkundigungen über die zu erwartenden Kosten) eingehen. Grüße, ----->