Heizkostenabrechnung extrem hoch nur an einem Zähler, bei Gewerbefläche, was tun?
Hallo zusammen!
Meine Freundin mietet mit einem Kollegen eine Gewerbefläche. Diese besteht aus zwei Einheiten mit eigenen Hausnummern, es gibt also zwei Abrechnungen für direkt miteinander (ohne Tür) verbundene Räume (im Souterrain, die Räume sind grundsätzlich sehr warm und werden laut ihrer Aussage sehr wenig beheizt.). Soeben haben sie ihre Abrechnung für 2014 erhalten (nur das letzte Quartal, da sie erst seit Sept. 2014 dort drin sind). Dort scheint die eine Einheit, die mit 107m² doppelt so groß ist wie die andere, normalen Verbrauch zu zeigen (Werte liegen laut Abrechnung zwischen o,1 in der Toilette und 32,0 in der Küche - ich weiss leider nicht, was das für Einheiten sind). Im anderen Teil liegen die Werte zwischen 0 und 7, bis auf einen Heizkostenverteiler (ich nehme an, damit ist ein Heizkörper gemeint?), der steht nämlich mit 188, also einem vielfach höheren Wert in der Liste. Dadurch schlägt diese nur 57m² große Einheit mit rund 1200€ zu buche, während die andere, wesentlich größere, mit laut Abrechnung sichtbar tatsächlich genutzten Heizkörpern nur auf unter 200€ kommt.
Wir gehen also davon aus, daß da irgendwas falsch ist; entweder an der Heizung oder an der Abrechnung. Was kann man hier tun? Was sind die richtigen Schritte, um das aufzuklären und wie geht man vor, wenn man die Abrechnung für fehlerhaft hält? Wie gesagt handelt es sich um Gewerbeflächen, daher rechne ich damit, daß die dinge wie so oft anders liegen als bei Wohnungen...leider blicke ich da derzeit nicht so recht durch. Auch machen es einem Nebenkostenabrechnungen ja nicht eben leicht, sie zu durchschauen. Wer hat Tips? Danke im Voraus!
3 Antworten
Das Problem scheint der Heizkostenverteiler zu sein, der 188 ausweist. Um welche Art von Verteiler handelt es sich denn? Ist es ein Verdunsterröhrchen oder ein elektronisches Gerät?
Bei einem Verdunsterröhrchen könnte es sich um einen Ablesefehler handeln. Hier wäre der Verbrauch mit einem früheren Verbrauch bei gleichartiger Nutzung zu vergleichen, sofern das überhaupt seitens des Vermieters oder der Ablesefirma möglich ist.
Bei einem elektronischen Messgerät sind die Werte über einen längeren Zeitraum gespeichert, sodass man erstens sehr gut prüfen kann, ob der Wert korrekt abgelesen bzw. eingelesen wurde und wie sich dieser Wert über den Nutzungszeitraum hinweg entwickelt hat. Der Vorteil bei einem solchen Gerät gegenüber dem Verdunsterröhrchen besteht auch darin, dass wirklich nur das gemessen wird, was am Heizkörper an Wärme abgegeben wurde, während das Verdunsterröhrchen auch dann zählt, wenn z. B. mit einem Bollerofen geheizt wird.
Wie auch immer: Wenn sich ergibt, dass die Ablesewerte/Messwerte stimmen, ist zu prüfen, ob vielleicht das Heizkörperventil bzw. der Thermostat defekt ist und immer fleißig geheizt wurde, auch wenn eigentlich abgedreht war. In diesem Fall müßten aber die Heizkosten tatsächlich bezahlt werden.
Danke für die Auszeichnung.
Heizkostenverteiler sind kleine "Zähler" an den Heizkörpern. Diese zählen die Verbrauchseinheiten die dem verbrauchabhängigen Teil der Heizkostenabrechnung zu Grunde liegen.
Nutzungszeitraum überwiegend in Heizmonaten bedeutet fast immer eine Nachzahlung.
Was kann man hier tun? Was sind die richtigen Schritte,
1. Einsicht in die Originalbelege beim und Erklärung der Abrechnung vom Vermieter fordern. Das zu gewähren ist er verpflichtet.
2. Bringt das kein Licht ins Dunkel, die Abrechnung fachanwaltlich prüfen lassen.
Kannst du die Abrechnung posten?