heizkosten Nachzahlung bei Grundsicherung

6 Antworten

Die Abrechnung der Nachzahlung beim Jobcenter einreichen und eventuell ein paar Zeilen dazu schreiben. Dort wird dann überprüft ob dem Antrag stattgegeben werden kann oder nicht. Wenn du nicht gerade in Saus und Braus gelebt hast wird man dir die Kosten erstatten. Es kann allerdings ein paar Wochen dauern. Die Behörden sind leider bei solchen Dingen nicht immer sehr schnell.

Die bezahlt das Amt. Wer sparsam heizt und auch schon mal eine Strickjacke anzieht, statt die Heizung hochzudrehen, schneidet sich ins eigene Fleisch - wenn er vom Vermieter, oder wem immer, eine Rückzahlung bekommt, muss er diese als "Einkommen" dem Jobcenter aushändigen, bzw. in Raten zurückzahlen. Das ist schizo und ich musste es mehr als einmal erleben, bis ich es als Realität akzeptieren konnte. Heute ist meine Wohnung mollig warm...

Grundsicherung beinhaltet eine " Warmmiete, " wenn bei der Jahresabrechnung vom Vermieter bei den Betriebsnebenkosten einschliesslich Heizkosten ein Guthaben entsteht, muss beim  Amt, egal ob Amt für Arbeit oder Amt für Unterhaltsicherung diese Abrechnung vorgelegt werden, denn das Amt zahlt die Miete und hat Anspruch auf dieses Geld. Darum wird auch dem Hilfebedürftigen vorgeschrieben wieviel qm er bewohnen darf, denn auch wenn bei einer grossen Wohnung die Miete sehr gering wäre, lehnen die Ämter den Bezug einer solchen Wohnung ab, weil die Heizkosten gezahlt werden.Umgekehrt nicht anders, wenn eine Nachzahlung bei diesen Kosten anfällt, wird auch die vom Amt übernommen. Stromkosten müssen vom Hilfebedürftigen selber bezahlt werden, es gibt mon. ca. 7,50 € für die Warmwasserbereitung, eine Pauschalsumme, zur Bereitung von Warmwasser.

Frag bei deinem Amt nach. Wenn du Glück hast und die Kosten nicht zu hoch sind vielleicht werden die das dann übernehmen und bezahlen. Kann auch sein das du das in Raten zurück zahlen musst... Bei mir wurde das einmalig übernommen.

mvanwahden 
Beitragsersteller
 26.12.2014, 13:06

Danke

Normalerweise der Mieter.

Bekommt der Mieter die Kosten für Unterkunft und Heizung vom Amt für Grundsicherung, kann er dort die Abrechnung vorlegen und die Übernahme der Nachzahlung beantragen.

Diese wird i. d. R. auch übernommen.