Ist die Schätzung der Heizkosten grundsätzlich zu akzeptieren?

9 Antworten

wieso eigentlich von April bis September? Normalerweise erfolgt die Abrechnung vom Tag des Einzugs (also April) bis zum Ende des Jahres, es sei denn man zieht vorher wieder aus. Die Heizkosten werden normal zu mindestens 50% nach Quadratmetern und nur zu 50 % nach Verbrauch berechnet. Es ist auch eine andere Verteiling wie 75% zu 25% oder 100% nach Quadtrameter möglich.
Wenn es also mehrere Mieter sind und nach Verbrauch abgelesen wird, muß bei dem Mieter der neu einzieht eine Zwischenablesung gemacht werden (an den Heizkörpern). Da aber die Stadtwerke nicht bei jedem Mieterwechsel ablesen und sonst ja auch bei allen anderen Mieter zur gleichen Zeit abgelesen werden müßte wird auf jeden Fall geschätzt! Dafür gibt es einen Schlüssel den z.B die Ablesefirmen anwenden. Die höchsten Werte haben die Monate Dezember bis März. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen daß deshalb die Kosten für April bis September bei 400 Euro liegen. Es sei denn die Wohnung wird mit Fernwärme beheizt, da dort der Hauptfaktor die Grundgebühr ist. Für eine genauere Aussage müßte man aber schon die Heizungsart und Wohnungsgröße wissen.

Calice 
Beitragsersteller
 02.09.2007, 17:18

Danke für deine Erklärung. Der Vermieter hat vor Einzug wohl gesagt, dass er die Geräte noch ablesen lässt, ist dann aber scheinbar nicht passiert. Mir ist aber auch total schleierhaft wie da solch eine Summe zusammenkommt. Ich weiß weder warum da jetzt abgerechnet wurde, noch wieviele Parteien da im Haus wohnen. Allerdings wollte ich mich einfach schonmal schlau machen wie das so gehandhabt wird.

Mismid  02.09.2007, 17:33
@Calice

wenn der Vermieter das versäumt hat, müßte er normal die gesamten Kosten bis zur nächsten Ablesung tragen, da es ja nicht sein kann daß man noch die Kosten vom Vormieter oder gar doppelte Kosten bezahlt

In der Regel werden die Heizkosten nur geschärtzt, wenn der Ableser nicht ablesen konnte. Weil z.B. der Mieter nicht da war.

tradaix  02.09.2007, 17:12

...und diese Schätzung beruht dann auf Werte aus den Vorjahren.

Niklaus  02.09.2007, 23:59
@tradaix

Das kann ja nur die Vorauszahlung sein.

Bei diesen dürftigen Angaben kann niemand eine verlässliche Antwort geben.

Aber so viel sei gesagt, dass nicht der Vermieter die Heizkosten schätzen kann, sondern die Abrechnungsfirma (techem, Brunata, etc.)eine recht genaue Berechnungsformel nach Gradzahltagen vornehmen kann.

Also, bevor ich nicht eine nachprüfbare Heizkostenabrechnung in Händen halte, ist die gestellte Frage für mich sehr suspekt.

Es geht nicht um mich, aber mich hat da jemand um Hilfe gebeten und ich würd eben auch gerne helfen.:-)

Er hat schon dem Vermieter gesagt, dass er es nicht akzeptiert, aber der sagt, dass ihm das egal sei, er dürfe schätzen und fertig. Das Geld wurde schon abgebucht, aber das macht im Endeffekt ja keinen Unterschied solange klar ist, dass man mit der Abrechnung nicht einverstanden ist.

tradaix  02.09.2007, 17:03

Es gibt eine Widerspruchsfrist gegen die Heizkostenabrechnung von vier Wochen ab Erhalt. Dem Vermieter entsprechenden Brief per Einwurf-Einschreiben zukommen lassen. Kläre alles mal genau ab.

Calice 
Beitragsersteller
 02.09.2007, 17:11
@tradaix

Ich bekomm das ja morgen alles und werd dann wenigstens mal dafür sorgen, dass der Vermieter fristgemäß weiß, dass das nicht akzeptiert wird. Danke.

tradaix  02.09.2007, 17:47
@Calice

Ein Widerspruch bedarf der Schriftform. Siehe meine Antwort/Kommentare.

ETEAM  02.09.2007, 16:50

achso, es geht nicht um Dich!

Also, Schätzungen können auf zwei mögliche Arten (gemäß Heizkostenverordnung) erfolgen. Die erste währe nach Vorjahr. Dies ist aber nur dann möglich, wenn im Vorjahr die Wohnung auch von dem Selben Mieter bewohnt wurde. Ist dies nicht der Fall, dann bleibt nur noch die Schätzung nach dem Durchschnitt des Hauses unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße und der Heizleistung der dort installierten Heizkörper. Eine Schätzung ist immer dann erforderlich bzw. nach der HKVO erlaubt, wenn eine Ablesung der Messgeräte nicht möglich war. Es gibt aber durchaus auch Zeiten, in denen Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip nicht abgelesen werden dürfen (Ausschlussfristen). Ist eine Zwischenablesung bei Auszug bzw. Einzug nicht möglich (warum auch immer), wird der gemessene Jahresverbrauch nach der so genannten Gradtagtabelle gemäß VDI auf Vor- und Folgemieter aufgeteilt. Man kann sich darüber streiten, aber Grundlage für solche Geschichten ist die Heizkostenverordnung.