Welchen Teil der Hecke auf Nachbars Gartenseite muss ich schneiden?

3 Antworten

Haltet euch daran, wo die Grenze verläuft. Wenn die Hecke nicht auf eurem Grundstück steht, dann geht sie euch auch nichts an. Dann muss die Hecke von jemand anderem gepflegt werden. Ich kenne einen Vermieter, der hatte in einem Mehrfamilienhaus immer von einem Bewohner mehr Geld kassiert für Hausmeister und dergleichen, als von anderen. Einfach weil er den nicht leiden konnte. Vermieter sind auch nur Menschen. Da darf man ab und zu auch kritisch hinterfragen.

Avengers1 
Beitragsersteller
 21.09.2015, 09:27

ja manche Vermieter drehen wirklich alles gerade so wie sie das wollen... danke für deine Antwort.

Es ist egal an was sie grenzt. Wichtig ist auf wessen Grundstück sie steht. Wenn sie auf eurem gemieteten Grundstück steht seid ihr für sie verantwortlich. Allerdings müsst ihr um eure Hecke auf nachbars Grundstück schneiden zu können mit diesem einen Termin machen. Ihr könnt nicht einfach so rauf.

Avengers1 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 10:01

Danke für die Antwort. Der Vermieter sagte nur dass wir auf der Straßenseite die Hecke schneiden sollen. Meiner Meinung nach steht die Hecke aber gar nicht auf unserem Grundstück, da die eine Seite wie gesagt auf der Straßenseite ist und die andere auf dem Garten des Nachbarn (ebenfalls Mieter).

berlina76  18.09.2015, 10:27
@Avengers1

Es geht nicht darum wohin sich die Hecke ausbreitet, sondern wo die Wurzeln stehen. Die müssen ja auf einer Seite stehen. Steht Sie genau auf der Grenze der Grundstücke wurde sie warscheinlich gemeinsam gepflanzt dann ist man nur für seine Seite Verantwortlich und der Nachbar auf der anderen Seite. Ist sie eindeutig auf eurem Grund gepflanzt seid Ihr komplett für zuständig.

Was die Hecke zur Strasse Angeht, diese kann nur auf eurem Grundstück gepflanzt sein, sollte sie auf der Grenze oder sogar dahinter stehen steht sie Falsch, da Hecken immer 50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt auf dem eigenem Grundstück angepflanzt werden dürfen.

Schaut mal genau wo die Grenzsteine stehen.

Doch, mach mal. Und wenn Du schon dabei bist, kannst Du meine auch gleich noch schneiden XD

Nein, im Ernst, das müsst Ihr klären. Es gibt doch bestimmt beim Grundbuchamt ein Dokument, aus dem hervorgeht, was nun wem gehört.

Avengers1 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 09:39

Danke ja das werden wir dann in Erfahrung bringen müssen. Hab nur gedacht, dass man das eventuell schon ausschließen könnte, das wir damit überhaupt etwas zu tun haben. :-)

Bambi1964  18.09.2015, 09:40
@Avengers1

Das könnte man wahrscheinlich auch, aber wenn der Nachbar uneinsichtig ist, braucht Ihr eben Beweise...

Sonst gibt es Streit, und das wollt Ihr ja nicht. :)