Hausverwaltung und Reinigungsfirma wollen Teil des Gemeinschaftseigentums nicht säubern - Ist das zulässig?

4 Antworten

Hallo,

nun, wie viele Eigentümer gibt es denn dort ?

Wenn es nicht zu viele sind, kann man dann bei der nächsten Versammlung das ganze zur Sprache bringen und notfalls die Hausverwaltung kündigen.

yxz2001 
Beitragsersteller
 29.08.2017, 16:10

Es gibt viele Eigentümer und die sind meißt zufrieden, weil sie in anderen Bundesländern wohnen und das Objekt nur einmal im Jahr sehen oder so. Manche interessieren sich auch gar nicht dafür, weil sie einfach andere Dinge zu tun haben. Ein Verwalter abzuwählen ist nicht leicht und es geht ja nur um diese Vertragsverletzung.

Wenn es einen Vertrag gibt, in dem genau steht, was gereinigt werden muss (nämlich das gesamte Gemeinschaftseigentum), dann muss sich die Reinigungsfirma daran halten.

Warum die WEG einem Vertrag mit einer Reinigungsfirma zugestimmt hat, die der Geschäftsführerin der Hausverwaltung gehört, entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen. Dass das nicht angenehm funktioniert, ist klar.

Ihr (am besten alle WEG) könnt jetzt die Hausverwaltung anschreiben, dass sie der Reinigungsfirma bitte sagen sollen, sie sollen ordentlich putzen. Wenn nicht, soll sie bitte das Honorar entsprechend kürzen.

Wenn die HV das nicht tut, dann viel Spaß :-( Hier einen Rechtsstreit anzetteln, würde Erfolg und Kosten kaum in eine vernünftige Relation setzen. Dann bleibt nur, VH und Reiniger bei der nächsten Wahl vor die Tür zu setzen. 

yxz2001 
Beitragsersteller
 29.08.2017, 16:27

Die Hausverwaltung ist wie gesagt der selben Ansicht wie die Reinigungsfirma. Die wollen beide den Vertrag in dieser Hinsicht nicht erfüllen, obwohl es schriftlich festgelegt wurde. Tun aber so, als würden sie den Vertrag erfüllen. Und den anderen Eigentümern ist es egal, die sind in ganz Deutschland verstreut und wohnen nicht im Objekt.

tinalisatina  29.08.2017, 18:37
@yxz2001

Tja, dann kann man nicht viel machen. Wenn man die anderen Eigentümer bei  der Versammlung nicht überzeugen kann ...

Klar, klagen ... Aber ob es das wert ist.

.... jeder einzelne Eigentümer kann den Verwalter in die Wüste schicken lassen. Nur Mut!

Ich fürchte aber, er/sie wird Vollmacht der Eigentümer haben, um so einen  Vertrag zu schließen.

Nennt man das nicht Betrug?

tinalisatina  29.08.2017, 16:06

Nö, nennt man nicht.