Hausverwaltung und Reinigungsfirma wollen Teil des Gemeinschaftseigentums nicht säubern - Ist das zulässig?
Die Hausverwaltung hat mit einer Reinigungsfirma (die dem Ehemann der Geschäftsführerin der Hausverwaltung gehört) einen Reinigungsvertrag über die Reinigung des Gemeinschaftseigentums schriftlich abgeschlossen. Dort steht drin, dass die Reinigungsfirma die Reinigung des Gemeinschaftseigentums übernimmt. Nun gibt es an der Seite des Objekts eine Zufahrt und obwohl es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, will die Reinigungsfirma das nicht saubermachen, weil sie argumentiert, das hätten ja früher die ehemaligen Besitzer immer selbst gereinigt. Die Hausverwaltung interessiert sich auch nicht für die Reinigung, obwohl sie wie gesagt einen schriftlichen Vertrag geschlossen hat, in dem diese Fläche ja als Gemeinschaftseigentum enthalten ist. Aber das interessiert die offensichtlich gar nicht.
Meine Frage ist: Was kann man gegen diese Missstände tun?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Hallo,
nun, wie viele Eigentümer gibt es denn dort ?
Wenn es nicht zu viele sind, kann man dann bei der nächsten Versammlung das ganze zur Sprache bringen und notfalls die Hausverwaltung kündigen.
Es gibt viele Eigentümer und die sind meißt zufrieden, weil sie in anderen Bundesländern wohnen und das Objekt nur einmal im Jahr sehen oder so. Manche interessieren sich auch gar nicht dafür, weil sie einfach andere Dinge zu tun haben. Ein Verwalter abzuwählen ist nicht leicht und es geht ja nur um diese Vertragsverletzung.
Wenn es einen Vertrag gibt, in dem genau steht, was gereinigt werden muss (nämlich das gesamte Gemeinschaftseigentum), dann muss sich die Reinigungsfirma daran halten.
Warum die WEG einem Vertrag mit einer Reinigungsfirma zugestimmt hat, die der Geschäftsführerin der Hausverwaltung gehört, entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen. Dass das nicht angenehm funktioniert, ist klar.
Ihr (am besten alle WEG) könnt jetzt die Hausverwaltung anschreiben, dass sie der Reinigungsfirma bitte sagen sollen, sie sollen ordentlich putzen. Wenn nicht, soll sie bitte das Honorar entsprechend kürzen.
Wenn die HV das nicht tut, dann viel Spaß :-( Hier einen Rechtsstreit anzetteln, würde Erfolg und Kosten kaum in eine vernünftige Relation setzen. Dann bleibt nur, VH und Reiniger bei der nächsten Wahl vor die Tür zu setzen.
Tja, dann kann man nicht viel machen. Wenn man die anderen Eigentümer bei der Versammlung nicht überzeugen kann ...
Klar, klagen ... Aber ob es das wert ist.
.... jeder einzelne Eigentümer kann den Verwalter in die Wüste schicken lassen. Nur Mut!
Ich fürchte aber, er/sie wird Vollmacht der Eigentümer haben, um so einen Vertrag zu schließen.
Nennt man das nicht Betrug?
Nö, nennt man nicht.
Die Hausverwaltung ist wie gesagt der selben Ansicht wie die Reinigungsfirma. Die wollen beide den Vertrag in dieser Hinsicht nicht erfüllen, obwohl es schriftlich festgelegt wurde. Tun aber so, als würden sie den Vertrag erfüllen. Und den anderen Eigentümern ist es egal, die sind in ganz Deutschland verstreut und wohnen nicht im Objekt.