Hausverwalter verstorben
Wir sind eine Eigentümergesellschaft mit vier Eigentümern, einer davon Mehrheitseigentümer mit 5 von 8 WE, welcher bisher auch eine professionelle Hausverwaltungsgesellschaft betrieben hat. Dieser ist nun verstorben. Die Ehefrau besteht auf Grund der Erbfolge auf das Recht den Posten des Hausverwalters fort zu führen, nicht zu letzt weil sich auch nun Mehrheitseigentümerin ist und sich somit selber als Hausverwalterin einsetzen kann. Zudem hat sie den Betrieb ja geerbt. Sie hat aber von der Materie nicht den geringsten Schimmer. Ist es möglich die Selbstbestellung dieser Person auch als Minderheit in der EG zu verhindern?
3 Antworten
bei einer Personengesellschaft ist der Inhaber als Verwalter bestellt. Stirbt dieser kann nicht durch erbfolge jemand anders Verwalter sein. es ist zwingend eine Versammlung und neuwahl erforderlich. Bis dahin ist jeder Eigentümer berechtigt bei Gericht einen Antrag auf Notverwaltung zu stellen. Die Ehefrau hat keine Vertretungsvollmacht also kann auch keine dritter - Versicherung oder wer auch immer - Willenserklärungen ab - und annehmen.
Also, wenn ein Verwalter bestellt wurde und der stirbt, gibt es eben keinen mehr. Wenn aber seine Firma bestellt wurde, gibt es die ja noch und somit ist wohl alles in Ordnung und das hat auch nichts mit Erbe oder Fachkenntnisse zu tun. Viel Glück.
Bitte zunächst einmal in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung nachschauen, welches Stimmrecht vereinbart ist: Kopfprinzip (jeder Eigentümer hat eine Stimme) oder Objektprinzip (jede Wohnung hat eine Stimme). Dann gucken, was in dem letzten Bestellbeschluss drinstand (alles ordentlich gelaufen?) und dann mal den Verwaltervertrag angucken (gitbt es sowas?). Und mit diesen Unterlagen sich bei einem Fachanwalt für WEG oder beim Verband "Wohnen im Eigentum" oder sonstwo beraten lassen, was machbar ist!.
Bitte einen was? Was hat der denn mit einer WEG-Verwaltung ab Hut, Lachnummer, oder?
Es gibt kein "Wohneigentumsgericht". @Schleudermaxe: Ein Verwalter kann auch durch gerichtlichen Beschuss für eine WEG bestellt werden! @ZuumZuum: Laß dich rechtlich beraten, wie bereits meiner ersten Antwort angeraten. Das Problem läßt sich ohne gerichtliche Hilfe nicht lösen.
Hallo babslouise,
das Stimmrecht richtet sich nach Miteigentumsanteilen. Es gibt einen Hausverwaltervertrag in dem die verstorbene Person namentlich als Verwalter bestellt ist. Die letzte Bestellung wurde währen einer Eigentümerversammlung in Form einer Unterschriftensammlung durchgeführt. Da der Verwalter gleichzeitig Mehrheitseigentümer war hat er sich immmer wieder selber als Verwalter bestellt. Dies war nach Auskunft eines Fachanwaltes auch nicht zu verhinden. Jetzt jedoch handelt die Dame bereits ohne Bestellung eigenmächtig und rechtswidrig in dem sie Entscheidungen über die Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung selbstständig fällt obwohl bereits eine Anmahnung der Versicherung nach dem letzens kürzlich aufgetretenen dritten Wasserschaden (Rohrbruch) auf Überprüfung des Leitungsnetzes vorlag, welche von Seiten der Hausverwaltung aber nie durchgeführt wurde. Die Gefahr besteht das der Versicherer die Versicherung einseitig kündigt und somit das Gebäude ohne Versicherungsschutz ist. Die fehlende Fuerversicherung würde sich auch auf die Hypothekenabsicherung auswirken. Dieses Bedenken habe ich an sie heran getragen was mit den lapidaren Worten abgetan wurde "dann brennt die Hütte eben ab".
Ich bin versucht das Wohneigentumsgericht anzurufen und einen Zwangsverwalter stellen zu lassen.