Hausverwalter hälst sich unangekündigt in unseren garten auf
Hallo ihr Lieben, ich habe eine Frage: vor ein paar Tagen standen 6! Personen auf unsere Terasse, die Hausverwalterin, zwei Beiräte und vier Unbekannten. Sie haben sich ca. halbe Stunde dort aufgehalten. Auf meine Frage, was sie in mein Garten machen, war die Antwort: wir begutachten die Balkone (über uns) und wir müssen Sie nicht um Erlaubnis fragen. (Die Balkone werden demnächst modernisiert). Was ich schonmal komisch fand, man musste doch sich ankündigen, oder nicht? Noch dazu kam die Frechheit von der Verwalterin, mich wegen mein deutsch aufzuziehen. Was sagt ihr dazu? Ist das Hausfriedensbruch? Vielen Dank für eure Antworten, Gruß, Alina
9 Antworten
Terrasse ist wie Balkon und gehören zur Mietsache. Das Betreten dieser hätte angekündigt werden sollen. Dass die Verwalterin sich über Dich lustig macht, steht ihr nicht zu. Würde es dem Vermieter melden.
Hausfriedensbruch ist eine schwerwiegende Anschuldigung. Würde mich da nicht hineinsteigern wenn die Terrasse frei zugängig ist.
Die sehen das nicht so eng und wollen was am Haus machen. Du solltest es gleichfalls so sehen und diesbezüglich nachsichtig sein. Trotzdem mußt Du als Mieter klare Fronten schaffen und erklären, dass es so nicht ganz richtig ist. Laß auf keinen Fall die Sache verhärten, denn so schlimm ist es nicht. Zeige Verständnis und bitte in Zukunft um Information. So bist Du glaubwürdig und wirst nicht als "Streithahn" angesehen.
herzlichen dank für Ihre antwort!
Das kann man so eindeutig nicht beantworten.
Natürlich steht außer Frage, dass es allein schon die Höflichkeit gebietet, sich anzukündigen und seinen Kunden gegenüber freundlich zu sein. Aber jeder hat halt eine andere Kinderstube gehabt und manche haben es offenbar verlernt, oder eben nichts dazu gelernt.
Rechtlich ist die Sache leider nicht so eindeutig. Denn das Grundstück gehört, sofern es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, den Wohnungseigentümern, welche vom Verwalter vertreten werden. Wenn dem so ist, braucht der Verwalter den Mieter nicht zu fragen, ob er das Grundstück betreten darf. Wohl aber den Sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer, also deinen Vermieter.
Handelt es sich bei dem Eigentümer des Gebäudes (nicht Wohnung) z. B. einer Genossenschaft oder einen einzelnen Wohnungseigentümers (also dein Vermieter), dann wäre das Hausfriedensbruch, sofern du sie zuvor aufgefordert hast, deinen Garten zu verlassen und sie sich z. B. weigern würden. Soweit ich dich aber verstanden habe, hast du lediglich gefragt, was sie dort wollen.
Hallo
Sie müssen sich anmelden.
Bei uns war das auch vor ein paar Wochen.
Stand aber schon 2 Wochen vorher auf dem schwarzen Brett.
Der Rest ist Hausfriedensbruch.
Und beleidigen lassen brauchst du dich auch nicht.
VG pw
Die Frage ist gehört der Garten tatsächlich zur wohnung - d.h. ist er mitgemietet oder hast Du nur eine Wohnung mit Teraasse gemietet (wie die anderen mit Balkon)
wenn Du nur die Terasse mitgegemietet hast, kan sich der Vermeiter selbstverständlich im Garten aufhalten und auch Handwerker dorthin mitbringen ...
gegen einen Blick von unten an die Balkone kannst Du auch kaum etwas unternehmern - Du hättest den Zutritt sowieso gewähren müssen ... und wenn sie ein Gerüst stellen, wirst du das auch hinnehmen müssen ...
Hausfriedensbruch! Dein Vermieter kann ja auch nicht morgens einfach in deiner Wohnung mit nem Statiker stehen und sagen: Schaun se mal sie haben Risse in den Wänden.....stellen sie sich mal nicht an!
sie waren draußen .... einfach mal die Kirche im Dorf lassen ...