Hausverkäufer hat keine Bauunterlagen vom Haus und möchte das das der Käufer selbst in die Hand nimmt und bezahlt, ist das seriös?

12 Antworten

Unterlagen aufbereiten ist der Job des Maklers - wenn der keine Lust hat, soll er den Auftrag ablehnen. Schlumpf.

Nicht weiter mit dem Objekt beschäftigen. Bei Hauskauf, wenn's ernst wird IMMER vor Unterschrift noch einen Baugutachter holen.

christl10 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 10:32

Ich glaube kaum, daß der Makler einen Architekten beauftragt und bezahlt, oder?

Smartass67  11.05.2022, 10:34
@christl10

Aber die Baupläne gibt's beim Bauamt und das oft sogar umsonst. Ist ein Anruf.

christl10 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 10:35
@Smartass67

Nein, da sind keine Pläne hinterlegt. Der Makler hat schon nachgefragt.

Smartass67  11.05.2022, 10:36
@christl10

Kommt mir komisch vor aber gut... abhaken.

Smartass67  11.05.2022, 11:01
@FordPrefect

Hab ich erst kürzlich gemacht. War einfacher.

FordPrefect  11.05.2022, 11:04
@Smartass67

Tja - ich verweise schlicht auf die Sachlage. Auch gilt hier kein "berechtigtes Interesse Dritter", das gibt es beim Grundbuch, aber gerade nicht im Bauplanungsrecht. Warum sollte jemand auch ohne jede Zustimmung des Eigentümers die Baupläne Dritter einsehen dürfen? Wenn du diese Daten tatsächlich so pauschal erhalten haben solltest, hat sich der/die SB im entsprechenden Bauamt schadenersatzpflichtig gemacht bis hin zur Dienstaufsichtsbeschwerde mit Androhung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen groben Dienstvergehens.

schleudermaxe  11.05.2022, 11:30
@christl10

Der Makler wird von den Erben bezahlt, soll etwas verkaufen, haftet also, hat also zu besorgen, ist doch ganz einfach.

schleudermaxe  11.05.2022, 11:32
@christl10

Dann dürfte es ja ein Schwarzbau sein, wenn da nichts zu finden ist.

christl10 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 11:32
@schleudermaxe

Was ändert das jetzt?

schleudermaxe  11.05.2022, 11:33
@christl10

Keine Finanzierung.

Smartass67  11.05.2022, 12:13
@FordPrefect

Hatte Vollmacht der Eigentümer und die würde ein Interessent wohl auch bekommen können. Und ansonsten ja, Du bist offensichtlich kompetent.

FordPrefect  11.05.2022, 12:49
@Smartass67
Hatte Vollmacht der Eigentümer

OK, dann sind wir wieder beieinander. Ich wge nur zu bezweifeln, dass der Interessent die bekäme, wenn die sich wie hier beschrieben schon so mit 3 separaten Anwälten ausstatten; die Volmacht müsten nämlich alle Mitglieder der Erbengemeinschaft unterschreiben.

FordPrefect  11.05.2022, 12:52
@christl10
Nein, da sind keine Pläne hinterlegt.

Ganz schlecht. Entweder ein Schwarzbau, oder aber das Objekt stammt aus einer Zeit oder befindet sich in einem Zuständigkeitsbereich, in der/dem für entsprechende BV keine Genehmigungspflicht bestand. Bauchgefühl sagt "Finger weg".

Ist der ehemalige Besitzer des Hauses nicht erst vor ein paar Tagen verstorben?

Woher weißt du dann, dass alles über Anwälte geht. Was wird da denn diskutiert? Besonders Anwälte werden sich beim Hauskauf raus halten. Lediglich ein Notar wird dann eine Beurkundung des Vertrages machen. Aber so weit seid ihr ja noch lange nicht.

Wenn ein Makler eingeschaltet ist, dann wird er es ja auch noch anderen Interessenten anbieten, oder? Er will doch sicher verkaufen und dafür braucht er einen Preis von den Erben. Das wird ja auch so im Maklervertrag stehen. Da sind auch Summen genannt.

christl10 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 10:25

Ich weiß es vom Makler, der mit den Anwälten korrespondiert. Er hat noch keine genaue Preisvorgabe der Erben. Der Besitzer ist erst vor ein paar Wochen verstorben.

Lurch123532  13.05.2022, 19:21
@christl10

Der Makler spricht mit den Anwälten und erhält dort Angaben über das Vorhaben der Erben? Das finde ich ja höchst suspekt. Das ist doch Datenschutz.

Ich hoffe mein Anwalt spricht nicht über meine Immobilien oder sonstige Angelegenheiten mit anderen Personen.

christl10 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 21:43
@Lurch123532

Was sollen die 3 Erben sonst machen wenn sie nicht direkt miteinander sprechen wollen?

Lurch123532  13.05.2022, 23:34
@christl10

Aber es haben doch nicht alle Erben den gleichen Anwalt.

Jeder Erbe spricht mit dem Makler. Dort wird dann ja auch ein Maklervertrag gemacht.

Der Anwalt müsste ja mit jeder Frage zum Mandanten gehen und das klären.

Für die Finanzierung sind Unterlagen und Dokumente vom Haus notwendig.

Richtig, wegen der Beleihungsgrenze. Alternativ ein Wertgutachten.

In dem Fall sind es Erben die nur über Anwälte diskutieren

Das ist bei einer Erbengemeinschaft tatsächlich der häufigere Weg, weil man damit nicht ständig Dokumente durch die Weltgeschichte schicken muss, wenn die Mitglieder der Erbengemeinschft weit verstreut leben.

und wollen kein Geld in die Hand nehmen.

Das hat damit eher weniger zu tun; die Anwälte kosten ja auch Geld.

Der Makler meinte nun, daß sich die Käufer selbst um die Unterlagen kümmern sollen und einen Architekten beauftragen sollen und dann auch bezahlen sollen, wenn sie Interesse an dem Haus haben.

Das ist zwar nicht sehr nett, aber möglich. Hängt halt stark davon ab, wie hoch die Nachfrage dort ist.

Sie können dann ein Angebot für das Haus abgeben, denn die Vorstellung der Erben liegt zu hoch, meinte der Makler.

Das ist in den meisten Fällen so.

Ich würde hier tatsächlich auch zum Architekten gehen, diesbezüglich einen KV einholen, und dem Veräußerer mitteilen, dass man die zusätzlichen Kosten bei der Angebotshöhe in Abzug bringen wird. Alternativ teilen sich Erwerber und Veräußerer die Kosten.

NB.: Je nach Alter des Objektes wird hier sowieso ein neues Aufmaß erforderlich sein, weil die Genehmigungspläne vermutlich mit dem Bestand nicht mehr übereinstimmen werden.

Nazgul89  12.05.2022, 22:15

Eigenartige Antwort.

Erstens Baupläne sind selten (vollständig vorhanden) . Man kauft ne Wundertüte.

Normalerweise nimmt man deshalb eh Architekten als Zweitmeinung mit.

Pläne machen würde aber ein Vermögen kosten

Hier gehts um Verhandlungsgeschick und nicht teure Gratisarbeit für Verkäufer, wenn der Deal nicht statt findet.

Deshalb von mir ein nicht hilfreich.

FordPrefect  13.05.2022, 06:25
@Nazgul89

Da muss ich nun widersprechen.

Erstens Baupläne sind selten (vollständig vorhanden) .

Aber selbstverständlich. Ohne Planunterlagen kaufe ich rein gar nichts. Dass man den Ist- mit dem Soll Zustand dann anhand einer Begehung abgleichen muss ist auch klar. Aber kein Objekt ist ohne jedwede Planunterlagen, sofern es sich nicht um ein Denkmal handelt, welches älter ist als das Bauplanungs- bzw. Katasterwesen. Das ist aber meines Erachtens auch Sache des Veräußerers. Und wie gesagt - ohne Grundriss und amtlichen Lageplan kein Erwerb.

Normalerweise nimmt man deshalb eh Architekten als Zweitmeinung mit

Oder einen Bauingenieur, ja. Wenn man nicht gerade selbst vom Fach ist, kann man das nur jedem dringend empfehlen.

Hier gehts um Verhandlungsgeschick

Zustimmung. Ich erachte das Verhalten der Erbengemeinschaft auch als nicht zielführend, aber wenn der potentielle Erwerber genug Interesse hat, kann er das ja (siehe Beitrag) dennoch unter den entsprechenden Bedingungen einleiten.

Es geht ja hier auch nicht darum, gleich die Bestandspläne neu aufzunehmen (zumindest habe ich den OP so verstanden), sondern einen Architekten mit der entsprechenden Vollmacht zur zuständigen Baubehörde zu schicken zwecks Planeinsicht.

Nazgul89  13.05.2022, 11:16
@FordPrefect

 sondern einen Architekten mit der entsprechenden Vollmacht zur zuständigen Baubehörde zu schicken zwecks Planeinsicht.

Würde ich nie machen, ist Sache des Verkäufers. Sonst muss das ja jeder interessent machen.

Ein guter und fachkundiger Makler kümmert sich i.d.R. darum, dass alle wichtigen Unterlagen für die Bankfinanzierung vorhanden sind. Bauunterlagen sind in der Regel beim Bauamt oder auch Grundbuchamt vom Makler beschaffbar. Wir z.B. zeichnen Grundrisse auch selbst.

Sollten einmal bestimmte Unterlagen tatsächlich nicht beschaffbar sein, weil die Unterlagen nicht mehr existieren oder niemals erstellt wurden (z.B. eine Baubeschreibung bei einem privat gebauten Haus), dann klärt ein guter Makler das als fachkundiger Gesprächspartner direkt mit der Bank ab, so dass es dann auch keine Finanzierungsprobleme gibt.

Keinesfalls sollten Sie als Käufer im Vorfeld eines Kaufs selbst einen Architekten auf Ihre Kosten damit beauftragen, Pläne zu erstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich denke Ärger ist schon vorprogrammiert, oder?

Seh ich genauso. Ihr habt die Kosten und wenns nix wird, bleibt ihr darauf sitzen. Das wird sich dann bei weiteren Streitpunkten so fortführen.