Darf die Vermieterin meiner Mutter Hausverbot erteilen.?

7 Antworten

Mir hat die Vermieterin einer Freundin auch mal Hausverbot erteilt 'ohne Grund'. Ich bin einfach weiterhin ein und aus gegangen wie ich lustig war, solange du eine abgeschlossene Wohnung hast, die man über eine Wohnungstür durch ein Treppenhaus erreicht o. ä. kann sie das nicht, wenn deine Mutter nicht täglich nachts um 4 mit Pauken und Trompeten das Haus verlässt und somit andere Mieter belästigt.

Sagen wir es mal so wir wohnen mein mann und ich in einem Haus wo wir im schnitt 20 Jahre jünger sind wie die übrigen Hausbewohner. wir sind 27 und 28 und dann geht es erst los mit 50 bis hoch 85 jahre die sich alle eingeschworen haben uns das Leben schwer zu machen und erzählen halt bei der Vermieterin lügen über uns und meine Mutter hat gestern die Meinung an jemand gesagt ich war aber nicht dabei

was hat deine Mutter denn angestellt das der Vermieterin nicht gefällt ?

Hausrecht, Hausverbote

Der Eigentümer/Vermieter kann prinzipiell jederzeit und ohne Angabe von Gründen (willkürlich) jedem unberechtigten Dritten das Betreten von Haus und Grundstück untersagen (§ 903 BGB). Jede Zuwiderhandlung ist Hausfriedensbruch. Die Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft kann jedoch nur aufgrund eines Strafantrags erfolgen § 123 StGB. Durch die Vermietung und "Öffnung" seines Hauses verliert der Eigentümer gegenüber dem berechtigten Mieter, seinen Familienangehörigen und Besuchern (siehe auch >>> Besuch) insoweit sein Hausrecht (BGH NJW 80, 700), er kann - abgesehen von sehr krassen Ausnahmesituationen - keine Hausverbote erteilen. Ausnahmsweise kann der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die gemeinschaftlich zu nutzenden Räume beschädigt oder verunreinigt hat. (AG Köln, Urteil v. 22.09.2004, WM 2004, 673).

In seiner gemieteten Wohnung hat der Mieter das "Hausrecht", und zwar auch gegenüber dem Vermieter/Eigentümer. Der Vermieter darf die Wohnung nicht ohne Wissen und Einwilligung (Zustimmung) des Mieters betreten. Auch der Vermieter macht sich bei Zuwiderhandlungen gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch strafbar. Ferner kann ein Verstoß des Vermieters die fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigen. Zu beachten: Das gilt auch dann, wenn der Vermieter bereits ein rechtskräftiges Räu-mungsurteil erwirkt hat, und die Wohnung gegen den Willen oder ohne Kenntnis des Mieter betritt z.B. um dort die Möbel auszuräumen. Eine Zwangsräumung gegen den Willen des Mieters darf ausschließlich vom Gerichtsvollzieher vorgenommen werden (LG Düsseldorf BB 91, 721).

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm

Wenn sie gegen die Hausregeln verstößt sicher.

Wenn einer in meine Wohnungen einziehen will und sich gut verhält kein Problem, bringt er Freunde mit die sich benehmen, kein Problem.

Tun sie das nicht würde ich ihn erstmal verwarnen, wenn das nichts bringt seinen Freunden Hausverbot erteilen und zu guter letzt würde ich seinen Mietvertrag kündigen undihn rauswerfen